Das Oberverwaltungsgericht kann über die Berufung durch Beschluß entscheiden, wenn es sie einstimmig für begründet oder einstimmig für unbegründet hält und eine mündliche Verhandlung nicht für erforderlich hält. § 125 Abs. 2 Satz 3 bis 5 gilt entsprechend.

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Gewerberecht: Zur Sperrwirkung des § 12 GewO bei einer Gewerbeuntersagung

21.06.2016

Die Untersagung einer unselbstständigen leitenden Tätigkeit nach § 35 I 2 GewO setzt voraus, dass sie erforderlich und der Betroffene auch dafür unzuverlässig ist.
Verwaltungsrecht

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zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 141


Für die Revision gelten die Vorschriften über die Berufung entsprechend, soweit sich aus diesem Abschnitt nichts anderes ergibt. Die §§ 87a, 130a und 130b finden keine Anwendung.
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 125


(1) Für das Berufungsverfahren gelten die Vorschriften des Teils II entsprechend, soweit sich aus diesem Abschnitt nichts anderes ergibt. § 84 findet keine Anwendung. (2) Ist die Berufung unzulässig, so ist sie zu verwerfen. Die Entscheidung kann

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339 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschluss, 16. Apr. 2021 - OVG 1 B 2/21

bei uns veröffentlicht am 11.05.2023

OBERVERWALTUNGSGERICHT BERLIN-BRANDENBURG IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS   Az.: OVG 1 B 2/21 Vorgehend: Az.: VG 28 K 195.17 A    In der Verwaltungsstreitsache   des Herrn A, Klägers und Berufungsbeklagten,   bevollmä

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. März 2019 - XII ZR 122/17

bei uns veröffentlicht am 20.03.2019

Berichtigt durch Vermerk vom 14. Juni 2019 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZR 122/17 vom 20. März 2019 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2019:200319BXIIZR122.17.0 Der XII. Zivi

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Juli 2003 - V ZR 187/02

bei uns veröffentlicht am 18.07.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 187/02 Verkündet am: 18. Juli 2003 K a n i k , Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 29. Apr. 2019 - 11 B 18.2482

bei uns veröffentlicht am 29.04.2019

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 11. Okt. 2018 - 21 B 18.30691

bei uns veröffentlicht am 11.10.2018

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 10. Oktober 2016 wird hinsichtlich der Kläger zu 1) bis 4) geändert: Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 21. Dezember 2015 wird in Nr. 6 aufgehobe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 01. Okt. 2018 - 20 B 16.330

bei uns veröffentlicht am 01.10.2018

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 17. März 2015, Az. Au 1 K 14.1535, wird geändert. Der Bescheid des Beklagten vom 25. November 2013 zur Festsetzung eines Herstellungsbeitrags für die Wasserversorgungseinrichtun

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Okt. 2018 - 21 B 17.31035

bei uns veröffentlicht am 08.10.2018

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 29. März 2017 wird hinsichtlich der Kläger zu 1) bis 3) geändert: Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 9. März 2016 wird in den Nrn. 6 und 7 aufgeh

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 18. Mai 2015 - 11 BV 14.2839

bei uns veröffentlicht am 18.05.2015

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. IV. Der Streitwert wird auf 20,22 Euro festg

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 03. Juni 2016 - 15 BV 15.2441

bei uns veröffentlicht am 03.06.2016

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vol

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 15. Apr. 2015 - 11 BV 15.134

bei uns veröffentlicht am 15.04.2015

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. IV. Die Revision wird nicht zugelassen. V

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 23. Feb. 2017 - 4 B 16.311

bei uns veröffentlicht am 23.02.2017

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Der Beschluss ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistu

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Dez. 2014 - 8 B 14.1672

bei uns veröffentlicht am 08.12.2014

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 21. Januar 2013 wird geändert. Der Bescheid des Landratsamts R. vom 13. Februar 2012 wird aufgehoben. II. Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtsz

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Dez. 2014 - 8 B 14.1671

bei uns veröffentlicht am 08.12.2014

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 21. Januar 2013 wird geändert. Der Bescheid des Landratsamts R. vom 13. Februar 2012 wird aufgehoben. II. Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens in beiden Recht

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Dez. 2014 - 8 B 14.1670

bei uns veröffentlicht am 08.12.2014

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 21. Januar 2013 wird geändert. Der Bescheid des Landratsamts R. vom 13. Februar 2012 wird aufgehoben. II. Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtsz

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Dez. 2014 - 8 B 14.1669

bei uns veröffentlicht am 08.12.2014

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 21. Januar 2013 wird geändert. Der Bescheid des Landratsamts R. vom 13. Februar 2012 wird aufgehoben. II. Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens in beiden Recht

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Dez. 2014 - 8 B 14.1668

bei uns veröffentlicht am 08.12.2014

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 21. Januar 2013 wird geändert. Der Bescheid des Landratsamts R. vom 13. Februar 2012 wird aufgehoben. II. Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens in beiden Recht

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 04. März 2019 - 11 B 18.34

bei uns veröffentlicht am 04.03.2019

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 14. Sept. 2018 - 3 BV 15.2492

bei uns veröffentlicht am 14.09.2018

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. III. Der Beschluss ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sich

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. März 2019 - 10 B 18.50031

bei uns veröffentlicht am 08.03.2019

Tenor I. Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 3. November 2017 wird aufgehoben, soweit die Beklagte in Nr. I Satz zur Feststellung der Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG hinsichtlich Italiens ve

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 19. Feb. 2019 - 20 B 18.2042

bei uns veröffentlicht am 19.02.2019

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 19. Apr. 2016 - 12 B 15.2304

bei uns veröffentlicht am 19.04.2016

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 17. April 2015 (Az. W 3 K 14.1120), der Bescheid der Beklagten vom 17. Juni 2014 und der Widerspruchsbescheid der Regierung von U. vom 25. September 2014 werden aufgehoben.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 09. Juni 2015 - 20 B 15.200

bei uns veröffentlicht am 09.06.2015

Tenor I. Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 25. Juni 2014 wird geändert. Die Bescheide der Beklagten vom 22. Oktober 2012 GeschNr. IVb-Gö-6343 über 60,55 Euro und 191,38 Euro werden aufgehoben. II. Di

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 18. Mai 2015 - 12 B 15.25

bei uns veröffentlicht am 18.05.2015

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 22. Juli 2014 - B 3 K 13.931 - wird aufgehoben. Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger die in der Zeit vom 15. November 2007 bis 30. November 2013 entstandenen Kosten für

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 11. Dez. 2017 - 12 B 17.1302

bei uns veröffentlicht am 11.12.2017

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 10. November 2016 (Az. AN 2 K 15.02519), der Bescheid des Beklagten vom 4. Dezember 2015 und der Widerspruchsbescheid vom 22. Dezember 2015 werden aufgehoben. Der Beklagte w

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 06. Nov. 2017 - 3 B 16.1866

bei uns veröffentlicht am 06.11.2017

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 25. März 2014 wird abgeändert. Der Beklagte wird zur Abgeltung des klägerischen Urlaubsanspruchs 2010 verurteilt, dem Kläger 693,80 Euro nebst 5% Zinsen über dem jeweiligen Basis

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 17. Jan. 2017 - 7 B 16.153

bei uns veröffentlicht am 17.01.2017

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Berufungsverfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollst

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 09. Okt. 2014 - 8 B 12.1546

bei uns veröffentlicht am 09.10.2014

Tenor I. Ziff. I des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 7. Februar 2012 wird abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. II. Ziff. II. des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 7. Februar 201

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 14. Okt. 2014 - 12 BV 14.1629

bei uns veröffentlicht am 14.10.2014

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 19. Mai 2014 - M 8 K 13.1911, M 8 K 13.1912, M 8 K 13.3411, M 8 K 13.3412 und M 8 K 13.3413 - wird aufgehoben und die Streitsache wird zur anderweitigen Entscheidung an das Verwa

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 05. Okt. 2017 - 6 B 17.1026

bei uns veröffentlicht am 05.10.2017

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 13. Dezember 2016 – M 21 K 15.174 – wird abgeändert. II. Die dienstliche Beurteilung des Klägers vom 8. Juli 2014 für den Zeitraum vom 1. Oktober 2004 bis zum

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 21. Aug. 2018 - 7 BV 18.7

bei uns veröffentlicht am 21.08.2018

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens und des Revisionsverfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung d

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 17. Mai 2018 - 2 B 17.30026

bei uns veröffentlicht am 17.05.2018

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 27. Juli 2016 wird dahingehend abgeändert, dass die Klage hinsichtlich der Klägerin zu 2 insgesamt abgewiesen wird. II. Die Klägerin zu 1 trägt die Kosten des erstinstanzlic

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 26. Feb. 2016 - 12 B 15.2255

bei uns veröffentlicht am 26.02.2016

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 29. Juli 2014 (Az. Au 3 K 14.660), der Bescheid des Beklagten vom 21. Januar 2014 und der Widerspruchsbescheid vom 1. April 2014 werden aufgehoben. II. Der Beklagte w

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 01. Aug. 2018 - 22 BV 17.1059

bei uns veröffentlicht am 01.08.2018

Tenor I. Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 11. April 2017 wird aufgehoben. Die Sache wird an das Verwaltungsgericht zurückverwiesen. II. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 15.000 

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 23. Feb. 2015 - 6 B 14.2435

bei uns veröffentlicht am 23.02.2015

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 15. Mai 2014 - W 3 K 12.1063 - abgeändert.Der Bescheid der Beklagten vom 9. März 2012 und der Widerspruchsbescheid des Landratsamts Aschaffenbu

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 15. Feb. 2016 - 3 B 15.534

bei uns veröffentlicht am 15.02.2016

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof München 3 B 15.534 Beschluss vom 15. Februar 2016 (VG Würzburg, Entscheidung vom 15. Oktober 2013, Az.: W 1 K 12.1020) 3. Senat Sachgebietsschlüssel: 1330 Hauptpun

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 24. Juli 2018 - 22 BV 17.2176

bei uns veröffentlicht am 24.07.2018

Tenor I. Die Berufung der Beigeladenen gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 11. Oktober 2017 (Au 4 K 17.178, Au 4 K 17.179 und Au 4 K 17.843) wird zurückgewiesen. II. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Be

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 18. Dez. 2014 - 6 B 14.447

bei uns veröffentlicht am 18.12.2014

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 13. Juni 2013 - AN 3 K 12.2300 - wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Kostenen

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. Feb. 2015 - 6 B 14.2372

bei uns veröffentlicht am 13.02.2015

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 15. Mai 2014 - W 3 K 12.1101 - abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 31. Jan. 2019 - 6 B 18.2317

bei uns veröffentlicht am 31.01.2019

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 11. April 2018 - AN 11 K 17.1403 - wird abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen zu tragen. III.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 17. Nov. 2016 - 20 B 15.50179

bei uns veröffentlicht am 17.11.2016

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 20. Oktober 2014 wird aufgehoben, soweit es Ziffer 1. des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 17. März 2014 aufgehoben hat. II. Die Betei

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 15. Aug. 2014 - 12 BV 13.108

bei uns veröffentlicht am 15.08.2014

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Gründe I

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 05. Aug. 2014 - 10 BV 13.2020

bei uns veröffentlicht am 05.08.2014

Tenor I. In Abänderung des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 9. Februar 2011 wird die Klage abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. III. Die Koste

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 12. Aug. 2014 - 12 B 14.805

bei uns veröffentlicht am 12.08.2014

Tenor I. Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 11. Dezember 2013 - M 18 K 11.6206 - wird aufgehoben. Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger die in der Jugendhilfeangelegenheit J. H. im Zeitraum vom 22. Augus

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 05. Apr. 2018 - 7 B 17.1515

bei uns veröffentlicht am 05.04.2018

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hi

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 23. Dez. 2015 - 12 B 12.1762

bei uns veröffentlicht am 23.12.2015

Tenor I. Die Berufung der Beigeladenen wird abgetrennt und unter dem Aktenzeichen 12 B 15.2813 fortgeführt. II. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 19. August 2010 wird aufgehoben. III. Die Beklagte wird

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 23. Dez. 2015 - 12 B 12.1761

bei uns veröffentlicht am 23.12.2015

Tenor I. Die Berufung der Beigeladenen wird abgetrennt und unter dem Aktenzeichen 12 B 15.2812 fortgeführt. II. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 19. August 2010 aufgehoben.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 15. Jan. 2015 - 3 BV 12.2675

bei uns veröffentlicht am 15.01.2015

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Si

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 11. Juni 2018 - 6 B 17.2131

bei uns veröffentlicht am 11.06.2018

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 27. Juni 2017 – M 21 K 17.257 – wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. II

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 20. Juni 2017 - 7 B 15.2547, 7 B 15.2557

bei uns veröffentlicht am 20.06.2017

Tenor I. Die Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. II. Die Berufungen werden zurückgewiesen. III. Der Kläger trägt die Kosten der Berufungsverfahren. IV. Die Kostenentscheidungen sind vorläufig vollst

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 26. März 2018 - 12 BV 17.1765 u.a.

bei uns veröffentlicht am 26.03.2018

Tenor I. Die Verfahren 12 BV 17.1765, 12 BV 17.1766, 12 BV 17.1767, 12 BV 17.1769 und 12 BV 17.1770 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. II. Die Berufungen werden zurückgewiesen. III. Die Klägerin trägt die Kosten

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(1) Für das Berufungsverfahren gelten die Vorschriften des Teils II entsprechend, soweit sich aus diesem Abschnitt nichts anderes ergibt. § 84 findet keine Anwendung. (2) Ist die Berufung unzulässig, so ist sie zu verwerfen. Die Entscheidung kann durch...