(1) Für das Berufungsverfahren gelten die Vorschriften des Teils II entsprechend, soweit sich aus diesem Abschnitt nichts anderes ergibt. § 84 findet keine Anwendung.

(2) Ist die Berufung unzulässig, so ist sie zu verwerfen. Die Entscheidung kann durch Beschluß ergehen. Die Beteiligten sind vorher zu hören. Gegen den Beschluß steht den Beteiligten das Rechtsmittel zu, das zulässig wäre, wenn das Gericht durch Urteil entschieden hätte. Die Beteiligten sind über dieses Rechtsmittel zu belehren.

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Referenzen - Gesetze | § 59 ZVG

§ 59 ZVG zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

§ 59 ZVG wird zitiert von 1 anderen §§ im Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung.

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 130a


Das Oberverwaltungsgericht kann über die Berufung durch Beschluß entscheiden, wenn es sie einstimmig für begründet oder einstimmig für unbegründet hält und eine mündliche Verhandlung nicht für erforderlich hält. § 125 Abs. 2 Satz 3 bis 5 gilt entspre
§ 59 ZVG zitiert 1 andere §§ aus dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung.

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 84


(1) Das Gericht kann ohne mündliche Verhandlung durch Gerichtsbescheid entscheiden, wenn die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist und der Sachverhalt geklärt ist. Die Beteiligten sind vorher zu hören. Die

Referenzen - Urteile | § 59 ZVG

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853 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 59 ZVG.

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschluss, 16. Apr. 2021 - OVG 1 B 2/21

bei uns veröffentlicht am 11.05.2023

OBERVERWALTUNGSGERICHT BERLIN-BRANDENBURG IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS   Az.: OVG 1 B 2/21 Vorgehend: Az.: VG 28 K 195.17 A    In der Verwaltungsstreitsache   des Herrn A, Klägers und Berufungsbeklagten,   bevollmä

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Juli 2017 - RiZ (R) 3/16

bei uns veröffentlicht am 26.07.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL RiZ(R) 3/16 Verkündet am: 26. Juli 2017 Stoll Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Prüfungsverfahren ECLI:DE:BGH:2017:260717URIZ.R.3.16.0

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. März 2019 - XI ZR 50/18

bei uns veröffentlicht am 19.03.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XI ZR 50/18 vom 19. März 2019 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ZPO § 522 Abs. 3 Zur Unstatthaftigkeit einer Revision gegen einen Zurückweisungsbeschluss nach § 522 Abs.

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Juli 2013 - PatAnwZ 1/12

bei uns veröffentlicht am 08.07.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS PatAnwZ 1/12 vom 8. Juli 2013 in der patentanwaltlichen Verwaltungssache Der Bundesgerichtshof, Senat für Patentanwaltssachen, hat am 8. Juli 2013 durch den Berichterstatter Richter Dr. Grabinski beschlossen: Die.

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Sept. 2019 - AnwZ (Brfg) 71/18

bei uns veröffentlicht am 05.09.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS AnwZ (Brfg) 71/18 vom 5. September 2019 in der verwaltungsrechtlichen Anwaltssache wegen Zulassung als Syndikusrechtsanwalt hier: Antrag auf Beiordnung ECLI:DE:BGH:2019:050919BANWZ.BRFG.71.18.0 Der Bundesgerichtshof

Bundesgerichtshof Beschluss, 31. Mai 2000 - X ZR 154/99

bei uns veröffentlicht am 31.05.2000

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZR 154/99 vom 31. Mai 2000 in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja PatG 1981 §§ 110 ff. (i.d.F. des 2. PatGÄ ndG v. 16.07.1998) Schaltmechanismus Im ein Patentnichtigkeitsverf

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Juni 2012 - AnwZ (Brfg) 49/11

bei uns veröffentlicht am 13.06.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS AnwZ (Brfg) 49/11 vom 13. Juni 2012 in der verwaltungsrechtlichen Anwaltssache wegen Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung Der Bundesgerichtshof, Senat für Anwaltssachen, hat durch die Berichterstatterin Richterin Dr.

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Okt. 2000 - X ZR 41/00

bei uns veröffentlicht am 17.10.2000

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZR 41/00 vom 17. Oktober 2000 in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja PatG 1981 §§ 110 ff. (i.d.F. des 2. PatGÄ ndG v. 16.07.1998); ZPO § 233 Fe Kreiselpumpe Ist zweifelha

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. Mai 2019 - 21 B 18.2644

bei uns veröffentlicht am 07.05.2019

Tenor I. Die Berufung wird verworfen. II. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. III. In Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 13. November 2018 wird der Streitwert für das e

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 13. Mai 2019 - 12 BV 18.2142

bei uns veröffentlicht am 13.05.2019

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 14. Juni 2018 - AN 6 K 17.01747 -, der Bescheid des Beklagten vom 12. April 2017 in der Fassung des Abhilfebescheids vom 26. April 2017 und der Widerspruchsbescheid vom 25. Juli

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 17. März 2016 - 13a B 15.30241

bei uns veröffentlicht am 17.03.2016

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 06. Apr. 2016 - 10 B 14.1054

bei uns veröffentlicht am 06.04.2016

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Aktenzeichen: 10 B 14.1054 Im Namen des Volkes Urteil vom 6. April 2016 (VG München, Entscheidung vom 15. März 2012, Az.: M 22 K 11.42) 10. Senat Sachgebietsschlü

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 11. Apr. 2019 - 9 ZB 19.31225

bei uns veröffentlicht am 11.04.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird verworfen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe Der Antrag auf Zulassung der Berufung is

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 18. Jan. 2017 - 1 ZB 16.2474

bei uns veröffentlicht am 18.01.2017

Tenor I. Die Berufung wird verworfen. II. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. III. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsmittelverfahrens. IV. Die Kostenentscheidung ist vorläufi

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 17. Apr. 2019 - 9 ZB 19.30822

bei uns veröffentlicht am 17.04.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird verworfen. II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe Der Antrag auf Zulassung de

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 06. Nov. 2018 - 14 B 16.2257

bei uns veröffentlicht am 06.11.2018

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung ode

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 30. Apr. 2019 - 22 BV 18.842

bei uns veröffentlicht am 30.04.2019

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 8. März 2018 wird in Nummer I. abgeändert. II. Der Bescheid des Landratsamtes Tirschenreuth vom 20. Juni 2017 wird in Nr. 3 insoweit aufgehoben, als eine Gebühr von über

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 25. Apr. 2019 - 14 BV 17.2354

bei uns veröffentlicht am 25.04.2019

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hi

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 25. Apr. 2019 - 14 BV 17.2353

bei uns veröffentlicht am 25.04.2019

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hi

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 29. Apr. 2019 - 11 B 18.2482

bei uns veröffentlicht am 29.04.2019

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 11. März 2019 - 19 BV 16.937

bei uns veröffentlicht am 11.03.2019

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin hin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 24. März 2016 in den Nrn. 1 und 2 abgeändert. Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Antragstellung am 6. No

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 25. Apr. 2019 - 14 BV 17.2352

bei uns veröffentlicht am 25.04.2019

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hi

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 11. Okt. 2018 - 21 B 18.30691

bei uns veröffentlicht am 11.10.2018

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 10. Oktober 2016 wird hinsichtlich der Kläger zu 1) bis 4) geändert: Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 21. Dezember 2015 wird in Nr. 6 aufgehobe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 16. Okt. 2018 - 21 B 18.31010

bei uns veröffentlicht am 16.10.2018

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 15. Februar 2018 wird aufgehoben. Die Beklagte wird unter Aufhebung der Nr. 2 des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 5. Oktober 2017 verpflichtet, d

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Okt. 2018 - 21 B 17.31035

bei uns veröffentlicht am 08.10.2018

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 29. März 2017 wird hinsichtlich der Kläger zu 1) bis 3) geändert: Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 9. März 2016 wird in den Nrn. 6 und 7 aufgeh

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. Nov. 2017 - 12 B 17.2019

bei uns veröffentlicht am 13.11.2017

Tenor I. Die Berufung (hilfsweise der Antrag auf Zulassung der Berufung) wird als unzulässig verworfen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Revision wird nicht zugelassen. IV. Der Streitwer

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 21. Mai 2015 - 14 B 12 30323

bei uns veröffentlicht am 21.05.2015

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 16. Mai 2012 wird abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. III. Die Kostenentscheidung ist

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 20. Nov. 2017 - 7 B 17.320

bei uns veröffentlicht am 20.11.2017

Tenor I. In Abänderung des Gerichtsbescheids des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 16. Februar 2016 wird der Beklagte verpflichtet, die Kosten der Beförderung des Sohnes der Kläger zur Staatlichen Wirtschaftsschule W... für das Schul

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 23. Apr. 2015 - 6 B 15.296

bei uns veröffentlicht am 23.04.2015

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 11. Dezember 2014 - Au 2 K 14.790 - wird verworfen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. III.

Verwaltungsgericht München Beschluss, 09. Okt. 2017 - M 23 S 17.4701

bei uns veröffentlicht am 09.10.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 250,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller beantragt die A

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 07. Mai 2015 - 11 B 14.654

bei uns veröffentlicht am 07.05.2015

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Siche

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. März 2019 - 9 ZB 19.59

bei uns veröffentlicht am 07.03.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird verworfen. II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 1.850,- Euro festgesetzt. Grün

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 31. Mai 2016 - 20 CS 16.865

bei uns veröffentlicht am 31.05.2016

Tenor I. Das Verfahren wird eingestellt. II. Der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg vom 14. August 2014 ist unwirksam geworden. III. Die Gerichtskosten tragen die Beteiligten je zur Hälfte. Di

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 06. Juni 2016 - 14 BV 15.527

bei uns veröffentlicht am 06.06.2016

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheits

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 22. Aug. 2016 - 14 B 16.866

bei uns veröffentlicht am 22.08.2016

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hi

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 27. Sept. 2018 - 9 ZB 18.50054

bei uns veröffentlicht am 27.09.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 7. August 2018 wird verworfen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 12. Feb. 2015 - 2 B 14.2817

bei uns veröffentlicht am 12.02.2015

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitslei

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 30. März 2015 - RO 9 K 15.50006

bei uns veröffentlicht am 30.03.2015

Tenor I. Der Antrag auf mündliche Verhandlung wird verworfen. II. Die Kläger haben als Gesamtschuldner die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens zu tragen. Gründe I. Mit Gerichtsbescheid vom

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 10. Mai 2016 - 6 BV 14.1885

bei uns veröffentlicht am 10.05.2016

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 29. Juli 2014 - M 21 K 12.2457 - wird aufgehoben. Die dienstliche Beurteilung des Klägers vom 12. Oktober 2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids der Bundesfinanzdirektion

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 25. Feb. 2019 - 14 B 17.2493

bei uns veröffentlicht am 25.02.2019

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hi

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 10. Mai 2016 - 10 BV 15.958

bei uns veröffentlicht am 10.05.2016

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens in der ersten Instanz trägt die Beklagte, die Kosten für das Berufungsverfahren trägt die Klägerin. III. Die Kostenentscheidung ist vorläuf

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 16. Jan. 2014 - 13a B 13.30025

bei uns veröffentlicht am 16.01.2014

Tenor I. Unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 22. März 2012 wird der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 18. Oktober 2011 aufgehoben. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens in b

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 24. Juli 2014 - 19 B 13.1293

bei uns veröffentlicht am 24.07.2014

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des z

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 31. Jan. 2018 - 9 B 17.50039

bei uns veröffentlicht am 31.01.2018

Tenor I. Unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts München vom 4. Oktober 2016 wird der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 18. August 2015 aufgehoben. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfah

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 23. Feb. 2017 - 4 B 16.311

bei uns veröffentlicht am 23.02.2017

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Der Beschluss ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistu

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 20. Feb. 2017 - 16a D 16.2092

bei uns veröffentlicht am 20.02.2017

Tenor I. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungs-gerichts Ansbach vom 18. Juli 2016 wird verworfen. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Gründe I. Mit Urteil

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 02. Okt. 2014 - 2 B 14.816

bei uns veröffentlicht am 02.10.2014

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung du

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 28. Feb. 2019 - 16b D 19.11

bei uns veröffentlicht am 28.02.2019

Tenor I. Die Berufung wird verworfen. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Gründe I. Das Verwaltungsgericht hat mit Urteil vom 29. N

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 26. Feb. 2019 - 14 B 17.188

bei uns veröffentlicht am 26.02.2019

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hi

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Dez. 2014 - 1 B 14.835

bei uns veröffentlicht am 08.12.2014

Tenor I. Die Berufung wird verworfen. II. Die Beigeladene trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstre

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(1) Das Gericht kann ohne mündliche Verhandlung durch Gerichtsbescheid entscheiden, wenn die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist und der Sachverhalt geklärt ist. Die Beteiligten sind vorher zu hören. Die Vorschriften...