(1) Wird eine Versicherung, die Versicherungsschutz für ein Risiko bietet, bei dem der Eintritt der Verpflichtung des Versicherers gewiss ist, durch Kündigung des Versicherungsnehmers oder durch Rücktritt oder Anfechtung des Versicherers aufgehoben, hat der Versicherer den Rückkaufswert zu zahlen.

(2) Der Rückkaufswert ist nur insoweit zu zahlen, als dieser die Leistung bei einem Versicherungsfall zum Zeitpunkt der Kündigung nicht übersteigt. Der danach nicht gezahlte Teil des Rückkaufswertes ist für eine prämienfreie Versicherung zu verwenden. Im Fall des Rücktrittes oder der Anfechtung ist der volle Rückkaufswert zu zahlen.

(3) Der Rückkaufswert ist das nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der Prämienkalkulation zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode berechnete Deckungskapital der Versicherung, bei einer Kündigung des Versicherungsverhältnisses jedoch mindestens der Betrag des Deckungskapitals, das sich bei gleichmäßiger Verteilung der angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten fünf Vertragsjahre ergibt; die aufsichtsrechtlichen Regelungen über Höchstzillmersätze bleiben unberührt. Der Rückkaufswert und das Ausmaß, in dem er garantiert ist, sind dem Versicherungsnehmer vor Abgabe von dessen Vertragserklärung mitzuteilen; das Nähere regelt die Rechtsverordnung nach § 7 Abs. 2. Hat der Versicherer seinen Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, kann er für die Berechnung des Rückkaufswertes an Stelle des Deckungskapitals den in diesem Staat vergleichbaren anderen Bezugswert zu Grunde legen.

(4) Bei fondsgebundenen Versicherungen und anderen Versicherungen, die Leistungen der in § 124 Absatz 2 Satz 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes bezeichneten Art vorsehen, ist der Rückkaufswert nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik als Zeitwert der Versicherung zu berechnen, soweit nicht der Versicherer eine bestimmte Leistung garantiert; im Übrigen gilt Absatz 3. Die Grundsätze der Berechnung sind im Vertrag anzugeben.

(5) Der Versicherer ist zu einem Abzug von dem nach Absatz 3 oder 4 berechneten Betrag nur berechtigt, wenn er vereinbart, beziffert und angemessen ist. Die Vereinbarung eines Abzugs für noch nicht getilgte Abschluss- und Vertriebskosten ist unwirksam.

(6) Der Versicherer kann den nach Absatz 3 berechneten Betrag angemessen herabsetzen, soweit dies erforderlich ist, um eine Gefährdung der Belange der Versicherungsnehmer, insbesondere durch eine Gefährdung der dauernden Erfüllbarkeit der sich aus den Versicherungsverträgen ergebenden Verpflichtungen, auszuschließen. Die Herabsetzung ist jeweils auf ein Jahr befristet.

(7) Der Versicherer hat dem Versicherungsnehmer zusätzlich zu dem nach den Absätzen 3 bis 6 berechneten Betrag die diesem bereits zugeteilten Überschussanteile, soweit sie nicht bereits in dem Betrag nach den Absätzen 3 bis 6 enthalten sind, sowie den nach den jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen für den Fall der Kündigung vorgesehenen Schlussüberschussanteil zu zahlen; § 153 Abs. 3 Satz 2 bleibt unberührt.

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Arbeitsrecht: Rückkaufswert einer Lebensversicherung - Direktversicherung

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Referenzen - Gesetze | § 169 VVG 2008

§ 169 VVG 2008 zitiert oder wird zitiert von 10 §§.

§ 169 VVG 2008 wird zitiert von 3 §§ in anderen Gesetzen.

Betriebsrentengesetz - BetrAVG | § 2 Höhe der unverfallbaren Anwartschaft


(1) Bei Eintritt des Versorgungsfalles wegen Erreichens der Altersgrenze, wegen Invalidität oder Tod haben ein vorher ausgeschiedener Arbeitnehmer, dessen Anwartschaft nach § 1b fortbesteht, und seine Hinterbliebenen einen Anspruch mindestens in Höhe

Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz - AltZertG | § 1 Begriffsbestimmungen zum Altersvorsorgevertrag


(1) Ein Altersvorsorgevertrag im Sinne dieses Gesetzes liegt vor, wenn zwischen dem Anbieter und einer natürlichen Person (Vertragspartner) eine Vereinbarung in deutscher Sprache geschlossen wird, 1. (weggefallen)2. die für den Vertragspartner eine l

Einkommensteuergesetz - EStG | § 4d Zuwendungen an Unterstützungskassen


(1) 1Zuwendungen an eine Unterstützungskasse dürfen von dem Unternehmen, das die Zuwendungen leistet (Trägerunternehmen), als Betriebsausgaben abgezogen werden, soweit die Leistungen der Kasse, wenn sie vom Trägerunternehmen unmittelbar erbracht würd
§ 169 VVG 2008 wird zitiert von 4 anderen §§ im Versicherungsvertragsgesetz.

Versicherungsvertragsgesetz - VVG 2008 | § 165 Prämienfreie Versicherung


(1) Der Versicherungsnehmer kann jederzeit für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode die Umwandlung der Versicherung in eine prämienfreie Versicherung verlangen, sofern die dafür vereinbarte Mindestversicherungsleistung erreicht wird. Wird d

Versicherungsvertragsgesetz - VVG 2008 | § 152 Widerruf des Versicherungsnehmers


(1) Abweichend von § 8 Abs. 1 Satz 1 beträgt die Widerrufsfrist 30 Tage. (2) Der Versicherer hat abweichend von § 9 Satz 1 auch den Rückkaufswert einschließlich der Überschussanteile nach § 169 zu zahlen. Im Fall des § 9 Satz 2 hat der Versicherer d

Versicherungsvertragsgesetz - VVG 2008 | § 211 Pensionskassen, kleinere Versicherungsvereine, Versicherungen mit kleineren Beträgen


(1) Die §§ 37, 38, 165, 166, 168 und 169 sind, soweit mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen abweichende Bestimmungen getroffen sind, nicht anzuwenden auf1.Versicherungen bei Pensionskassen im Sinn des § 233

Versicherungsvertragsgesetz - VVG 2008 | § 161 Selbsttötung


(1) Bei einer Versicherung für den Todesfall ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn die versicherte Person sich vor Ablauf von drei Jahren nach Abschluss des Versicherungsvertrags vorsätzlich selbst getötet hat. Dies gilt nicht, we
§ 169 VVG 2008 zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG 2016 | § 124 Anlagegrundsätze


(1) Versicherungsunternehmen müssen ihre gesamten Vermögenswerte nach dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht anlegen. Dabei sind folgende Anforderungen einzuhalten:1.Versicherungsunternehmen dürfen ausschließlich in Vermögenswerte und Instrumen
§ 169 VVG 2008 zitiert 2 andere §§ aus dem Versicherungsvertragsgesetz.

Versicherungsvertragsgesetz - VVG 2008 | § 153 Überschussbeteiligung


(1) Dem Versicherungsnehmer steht eine Beteiligung an dem Überschuss und an den Bewertungsreserven (Überschussbeteiligung) zu, es sei denn, die Überschussbeteiligung ist durch ausdrückliche Vereinbarung ausgeschlossen; die Überschussbeteiligung kann

Versicherungsvertragsgesetz - VVG 2008 | § 7 Information des Versicherungsnehmers; Verordnungsermächtigung


(1) Der Versicherer hat dem Versicherungsnehmer rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung seine Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die in einer Rechtsverordnung nach Absatz 2 bestimmten Inform

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Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Sept. 2011 - IV ZR 255/10

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Bundesgerichtshof Urteil, 27. März 2019 - IV ZR 132/18

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Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Juli 2012 - IX ZR 138/12

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bei uns veröffentlicht am 25.07.2012

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Bundesgerichtshof Urteil, 12. März 2014 - IV ZR 255/13

bei uns veröffentlicht am 12.03.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR255/13 Verkündet am: 12. März 2014 Heinekamp Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Vorsitzen

Bundesgerichtshof Urteil, 12. März 2014 - IV ZR 295/13

bei uns veröffentlicht am 12.03.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR295/13 Verkündet am: 12. März 2014 Heinekamp Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja VVG § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, § 16

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Apr. 2014 - IV ZR 376/13

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR376/13 vom 15. April 2014 in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Richter Wendt, die Richterin Harsdorf-Gebhardt, die Richter Dr. Karczewski, Lehmann und die Richterin Dr. Brockmöl

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Okt. 2012 - IV ZR 202/10

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 202/10 Verkündet am: 17. Oktober 2012 Heinekamp Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat d

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Juni 2014 - IV ZR 282/13

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR282/13 vom 18. Juni 2014 in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Richter Wendt, die Richterin Harsdorf-Gebhardt, die Richter Dr. Karczewski, Lehmann und die Richterin Dr. Brockmöll

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Okt. 2014 - IV ZR 100/14

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR100/14 Verkündet am: 8. Oktober 2014 Heinekamp Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Vorsitz

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Okt. 2014 - IV ZR 79/14

bei uns veröffentlicht am 15.10.2014

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Bundesgerichtshof Urteil, 12. Dez. 2013 - III ZR 124/13

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 124/13 Verkündet am: 12. Dezember 2013 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB §§ 307 Bk

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Sept. 2013 - IV ZR 114/13

bei uns veröffentlicht am 11.09.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 114/13 Verkündet am: 11. September 2013 Heinekamp Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Sept. 2013 - IV ZR 17/13

bei uns veröffentlicht am 11.09.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 17/13 Verkündet am: 11. September 2013 Heinekamp Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGH

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Feb. 2012 - XII ZB 609/10

bei uns veröffentlicht am 29.02.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 609/10 vom 29. Februar 2012 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 2, 14 Abs. 1, 46 a) Für die konkrete Bewertung einer fondsgebundenen Renten

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Nov. 2015 - IV ZR 402/14

bei uns veröffentlicht am 11.11.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR 402/14 vom 11. November 2015 in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Vorsitzende Richterin Mayen, die Richterin Harsdorf-Gebhardt, die Richter Dr. Karczewski, Lehmann

Oberlandesgericht Nürnberg Endurteil, 13. Feb. 2018 - 3 U 169/17

bei uns veröffentlicht am 13.02.2018

Tenor I. Auf die Berufung der Kläger wird das Endurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 22.12.2016, Az: 7 O 9287/15 teilweise abgeändert und die Beklagte über die im angefochtenen Urteil hinaus ausgesprochene Verurteilung verurtei

Landgericht Nürnberg-Fürth Endurteil, 06. Sept. 2018 - 2 O 5504/17

bei uns veröffentlicht am 06.09.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

Landgericht Nürnberg-Fürth Endurteil, 31. Jan. 2018 - 2 S 1925/17

bei uns veröffentlicht am 31.01.2018

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Hersbruck vom 27.02.2017, Az. 5 C 1009/16, abgeändert: a) Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger Rechtsschutz für den Versicheru

Finanzgericht München Urteil, 16. Jan. 2017 - 7 K 337/15

bei uns veröffentlicht am 16.01.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Streitig ist die steuerliche Behandlung stornobehafteter Provisionen. Der Kläger war in den Streitjahr

Oberlandesgericht München Hinweisbeschluss, 05. Juli 2016 - 20 U 1011/16

bei uns veröffentlicht am 05.07.2016

Tenor 1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Landshut vom 09.02.2016, Az. 71 O 2352/14, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine

Landgericht Nürnberg-Fürth Endurteil, 22. Dez. 2016 - 7 O 9287/15

bei uns veröffentlicht am 22.12.2016

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes – und für den Fall dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft 

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 18. Okt. 2018 - RO 5 K 17.2231

bei uns veröffentlicht am 18.10.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist in Ziffer II vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger begehrt die Abänderung eines

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 18. Dez. 2018 - 11 UF 815/18

bei uns veröffentlicht am 18.12.2018

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Endbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Kelheim vom 23.05.2018 in Nummer 2 abgeändert. a) Der dritte Absatz betreffend das Anrecht der Antragstellerin bei der A.

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 02. Nov. 2018 - 11 UF 737/18

bei uns veröffentlicht am 02.11.2018

Tenor 1. Auf die Beschwerde der N… Lebensversicherung AG wird der Endbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Schwabach vom 25.04.2018 in Nummer 2 abgeändert und nach dem dritten Absatz folgender Absatz eingefügt: Im

Landgericht Ansbach Endurteil, 06. Nov. 2014 - 1 S 1412/13

bei uns veröffentlicht am 06.11.2014

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Ansbach vom 02.12.2013, Az. 1 C 509/13, wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstrec

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Dez. 2018 - IX ZB 8/17

bei uns veröffentlicht am 20.12.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 8/17 vom 20. Dezember 2018 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 35 Bei einer Lebensversicherung gehören Ansprüche auf die Versicherungsleistung im Versicherungs

Landgericht Köln Urteil, 15. Okt. 2018 - 18 O 270/16

bei uns veröffentlicht am 15.10.2018

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nic

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Juni 2017 - IV ZR 440/14

bei uns veröffentlicht am 28.06.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 440/14 Verkündet am: 28. Juni 2017 Heinekamp Amtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja VVG § 7 Abs.

Oberlandesgericht Köln Urteil, 02. Sept. 2016 - 20 U 201/15

bei uns veröffentlicht am 02.09.2016

Tenor Auf die Berufung der Kläger gegen das am 21. Oktober 2015 verkündete Schluss-Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 26 O 468/14 – wird das angefochtene Urteil unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeänder

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 01. Sept. 2016 - 6 U 185/15

bei uns veröffentlicht am 01.09.2016

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das am 24.09.2015 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund abgeändert und wie folgt neu gefasst: Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über d

Bundessozialgericht Urteil, 10. Aug. 2016 - B 14 AS 51/15 R

bei uns veröffentlicht am 10.08.2016

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 22. Juli 2015 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor des Urteils des Sozialgericht

Landgericht Wuppertal Urteil, 09. Juni 2016 - 7 O 368/15

bei uns veröffentlicht am 09.06.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt. Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 1T a t b e s t a n d 2Mit Antr

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Juni 2016 - IV ZR 346/15

bei uns veröffentlicht am 08.06.2016

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 20. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 12. Juni 2015 aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über d

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 24. März 2016 - 12 U 144/15

bei uns veröffentlicht am 24.03.2016

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Mosbach vom 21.10.2015, Az. 2 O 137/14, wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstr

Landgericht Dortmund Urteil, 24. Sept. 2015 - 2 O 375/14

bei uns veröffentlicht am 24.09.2015

Tenor Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.160,00 € (i. W.: sechstausendeinhundertundsechzig Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 11.895,18 € seit dem 23.08.2012 zu zahlen. Der Beklagte wird weiter ve

Landgericht Bonn Urteil, 23. Sept. 2015 - 9 O 26/15

bei uns veröffentlicht am 23.09.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110% des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. 1 Tatbestand 2Die Klägerin, ein Versicherungsunternehmen

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 07. Aug. 2015 - 2 U 107/14

bei uns veröffentlicht am 07.08.2015

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 11. August 2014 (Az. 11 O 298/13) im Kostenpunkt und in Ziffer I. 2., II., III. und IV. des Tenors unter Zurückweisung der weitergehenden Beru

Amtsgericht Köln Urteil, 13. Juli 2015 - 142 C 653/13

bei uns veröffentlicht am 13.07.2015

Tenor Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 311,40 nebst Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten ab dem 20.04.2013 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 3/5 und der Beklagte zu 2

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Feb. 2015 - IV ZR 311/13

bei uns veröffentlicht am 11.02.2015

Tenor Auf die Rechtsmittel der Beklagten wird das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Ravensburg vom 25. Juli 2013 aufgehoben, das Urteil des Amtsgerichts Wangen vom 4. Oktober 2012 geändert

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Feb. 2015 - IV ZR 310/13

bei uns veröffentlicht am 11.02.2015

Tenor Auf die Rechtsmittel des Beklagten wird das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Ravensburg vom 25. Juli 2013 aufgehoben, das Urteil des Amtsgerichts Wangen vom 5. Februar 2013 geändert

Finanzgericht Köln Urteil, 18. Dez. 2014 - 4 K 1090/11

bei uns veröffentlicht am 18.12.2014

Tenor Der Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 25.1.2011 und der Einspruchsentscheidung vom 8.3.2011 verpflichtet, die Einkommensteuer 2007 mit der Maßgabe festzusetzen, dass die Einkünfte aus Kapitalvermögen auf 0 € herabgeset

Oberlandesgericht Köln Urteil, 12. Dez. 2014 - 20 U 133/14

bei uns veröffentlicht am 12.12.2014

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das am 25. Juni 2014 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 26 O 18/14 – teilweise abgeändert und unter Berücksichtigung der übereinstimmenden Teilerledigungserklärung der Parteien in

Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Nov. 2014 - IV ZR 230/14

bei uns veröffentlicht am 03.11.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR230/14 vom 3. November 2014 in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Vorsitzende Richterin Mayen, die Richterin Harsdorf-Gebhardt, die Richter Dr. Karczewski, Lehmann un

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Sept. 2014 - IV ZR 1/14

bei uns veröffentlicht am 24.09.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR1/14 Verkündet am: 24. September 2014 Heinekamp Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Vorsit

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 23. Sept. 2014 - I-4 U 88/13

bei uns veröffentlicht am 23.09.2014

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das am 16.05.2013 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld (5 O 481/12) wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen. Dieses und das angefochtene Urteil

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Sept. 2014 - XII ZB 354/12

bei uns veröffentlicht am 17.09.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X I I Z B 3 5 4 /12 vom 17. September 2014 in der Familiensache Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17. September 2014 durch den Vorsitzenden Richter Dose und die Richter Schilling, Dr. Günter, Dr. Ne

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Sept. 2014 - XII ZB 537/12

bei uns veröffentlicht am 17.09.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X I I Z B 5 3 7 /12 vom 17. September 2014 in der Familiensache Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17. September 2014 durch den Vorsitzenden Richter Dose und die Richter Schilling, Dr. Günter, Dr. Ne

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Sept. 2014 - XII ZB 178/12

bei uns veröffentlicht am 17.09.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X I I Z B 1 7 8 / 1 2 vom 17. September 2014 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG §§ 5 Abs. 1, 10, 45 Abs. 1 Anrechte bei einem betrieblichen Pensionsfonds, die in Fo

Referenzen

(1) Versicherungsunternehmen müssen ihre gesamten Vermögenswerte nach dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht anlegen. Dabei sind folgende Anforderungen einzuhalten:1.Versicherungsunternehmen dürfen ausschließlich in Vermögenswerte und Instrumente investieren...
(1) Dem Versicherungsnehmer steht eine Beteiligung an dem Überschuss und an den Bewertungsreserven (Überschussbeteiligung) zu, es sei denn, die Überschussbeteiligung ist durch ausdrückliche Vereinbarung ausgeschlossen; die Überschussbeteiligung kann nur insgesamt...