Verbraucherinformationsgesetz - VIG | § 5 Entscheidung über den Antrag

(1) Das Verfahren einschließlich der Beteiligung Dritter, deren rechtliche Interessen durch den Ausgang des Verfahrens berührt werden können, richtet sich nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz oder den Verwaltungsverfahrensgesetzen der Länder. Für die Anhörung gelten § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder die entsprechenden Vorschriften der Verwaltungsverfahrensgesetze der Länder mit der Maßgabe, dass von einer Anhörung auch abgesehen werden kann

1.
bei der Weitergabe von Informationen im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1,
2.
in Fällen, in denen dem oder der Dritten die Erhebung der Information durch die Stelle bekannt ist und er oder sie in der Vergangenheit bereits Gelegenheit hatte, zur Weitergabe derselben Information Stellung zu nehmen, insbesondere wenn bei gleichartigen Anträgen auf Informationszugang eine Anhörung zu derselben Information bereits durchgeführt worden ist.
Bei gleichförmigen Anträgen von mehr als 20 Personen gelten die §§ 17 und 19 des Verwaltungsverfahrensgesetzes entsprechend.

(2) Der Antrag ist in der Regel innerhalb von einem Monat zu bescheiden. Im Fall einer Beteiligung Dritter verlängert sich die Frist auf zwei Monate; der Antragsteller ist hierüber zu unterrichten. Die Entscheidung über den Antrag ist auch der oder dem Dritten bekannt zu geben. Auf Nachfrage des Dritten legt die Stelle diesem Namen und Anschrift des Antragstellers offen.

(3) Wird dem Antrag stattgegeben, sind Ort, Zeit und Art des Informationszugangs mitzuteilen. Wird der Antrag vollständig oder teilweise abgelehnt, ist mitzuteilen, ob und gegebenenfalls wann die Informationen ganz oder teilweise zu einem späteren Zeitpunkt zugänglich sind.

(4) Widerspruch und Anfechtungsklage haben in den in § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 genannten Fällen keine aufschiebende Wirkung. Auch wenn von der Anhörung Dritter nach Absatz 1 abgesehen wird, darf der Informationszugang erst erfolgen, wenn die Entscheidung dem oder der Dritten bekannt gegeben worden ist und diesem ein ausreichender Zeitraum zur Einlegung von Rechtsbehelfen eingeräumt worden ist. Der Zeitraum nach Satz 2 soll 14 Tage nicht überschreiten.

(5) Ein Vorverfahren findet abweichend von § 68 der Verwaltungsgerichtsordnung auch dann statt, wenn die Entscheidung von einer obersten Bundesbehörde erlassen worden ist. Widerspruchsbehörde ist die oberste Bundesbehörde.

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zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Verbraucherinformationsgesetz - VIG | § 6 Informationsgewährung


(1) Die informationspflichtige Stelle kann den Informationszugang durch Auskunftserteilung, Gewährung von Akteneinsicht oder in sonstiger Weise eröffnen. Wird eine bestimmte Art des Informationszugangs begehrt, so darf dieser nur aus wichtigem Grund
zitiert 4 §§ in anderen Gesetzen.

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 68


(1) Vor Erhebung der Anfechtungsklage sind Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Verwaltungsakts in einem Vorverfahren nachzuprüfen. Einer solchen Nachprüfung bedarf es nicht, wenn ein Gesetz dies bestimmt oder wenn 1. der Verwaltungsakt von einer ob

Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG | § 28 Anhörung Beteiligter


(1) Bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, ist diesem Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. (2) Von der Anhörung kann abgesehen werden, wenn sie nach de

Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG | § 17 Vertreter bei gleichförmigen Eingaben


(1) Bei Anträgen und Eingaben, die in einem Verwaltungsverfahren von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht worden sind (gleichförmige Eingaben), gilt für das Verfahr

Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG | § 19 Gemeinsame Vorschriften für Vertreter bei gleichförmigen Eingaben und bei gleichem Interesse


(1) Der Vertreter hat die Interessen der Vertretenen sorgfältig wahrzunehmen. Er kann alle das Verwaltungsverfahren betreffenden Verfahrenshandlungen vornehmen. An Weisungen ist er nicht gebunden. (2) § 14 Abs. 5 bis 7 gilt entsprechend. (3) Der vo
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Verbraucherinformationsgesetz - VIG | § 2 Anspruch auf Zugang zu Informationen


(1) Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf freien Zugang zu allen Daten über 1. von den nach Bundes- oder Landesrecht zuständigen Stellen festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen a) des Lebensmittel- und Futtermittelg

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39 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 08. Mai 2019 - W 8 S 19.443

bei uns veröffentlicht am 08.05.2019

Tenor I. Herr ……, wird zum Verfahren beigeladen. II. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen den an den Beigeladenen adressierten Bescheid des Landratsamtes W. vom 5. April 2019 wird angeordnet.

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 15. Apr. 2019 - W 8 S 19.311

bei uns veröffentlicht am 15.04.2019

Tenor I. Herr …, wird zum Verfahren beigeladen. II. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen den an den Beigeladenen adressierten Bescheid der Stadt Aschaffenburg vom 14. März 2019 wird angeordnet.

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 11. Apr. 2019 - W 8 S 19.289

bei uns veröffentlicht am 11.04.2019

Tenor I. …  wird zum Verfahren beigeladen. II. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen den an den Beigeladenen adressierten Bescheid des Landratsamtes Würzburg vom 13. März 2019 in der Fassung des Ände

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 03. Apr. 2019 - W 8 S 19.239

bei uns veröffentlicht am 03.04.2019

Tenor I. ... wird zum Verfahren beigeladen. II. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen die an die Beigeladene adressierte Entscheidung des Landratsamtes Miltenberg vom 25. Februar 2019 wird angeordnet.

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 15. März 2019 - RN 5 S 19.189

bei uns veröffentlicht am 15.03.2019

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen den an den Beigeladenen adressierten Bescheid vom 30.01.2019 wird angeordnet. II. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert w

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 22. Juli 2019 - W 8 S 19.748

bei uns veröffentlicht am 22.07.2019

Tenor I. Herr … , wird zum Verfahren beigeladen. II. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen den an den Beigeladenen adressierten Bescheid des Landratsamtes Würzburg vom 12. Juni 2019 wird angeordnet.

Verwaltungsgericht München Beschluss, 08. Juli 2019 - M 32 SN 19.1389

bei uns veröffentlicht am 08.07.2019

Tenor I. Die Anträge werden abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert wird auf 2.500 Euro festgesetzt.

Verwaltungsgericht München Beschluss, 08. Juli 2019 - M 32 SN 19.1346

bei uns veröffentlicht am 08.07.2019

Tenor I. Die Anträge werden abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert wird auf 2.500 Euro festgesetzt.

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 15. Dez. 2015 - RO 5 S 15.2163

bei uns veröffentlicht am 15.12.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 2.500,- EUR festgesetzt. Gründe I. Die Antragstellerin b

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 30. Apr. 2019 - Au 1 K 19.244

bei uns veröffentlicht am 30.04.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 30. Apr. 2019 - Au 1 K 19.242

bei uns veröffentlicht am 30.04.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstrec

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 12. Juni 2019 - W 8 S 19.586

bei uns veröffentlicht am 12.06.2019

Tenor I. Frau …, wird zum Verfahren beigeladen. II. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen den an die Beigeladene adressierten Bescheid des Landratsamtes Schweinfurt vom 6. Mai 2019 wird angeordnet.

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 11. Juni 2019 - W 8 S 19.625

bei uns veröffentlicht am 11.06.2019

Tenor I. Herr … … … … … …, wird zum Verfahren beigeladen. II. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen den an den Beigeladenen adressierten Bescheid der Stadt Aschaff

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 18. Juni 2019 - W 8 S 19.620

bei uns veröffentlicht am 18.06.2019

Tenor I. Herr …, wird zum Verfahren beigeladen. II. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen den an den Beigeladenen adressierten Bescheid der Stadt Würzburg vom 14. Mai 2019 wird angeordnet. III.

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 27. Mai 2019 - RO 5 S 19.780

bei uns veröffentlicht am 27.05.2019

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen den an den Beigeladenen adressierten Bescheid vom 15.04.2019 wird angeordnet. II. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 27. Mai 2019 - RO 5 S 19.676

bei uns veröffentlicht am 27.05.2019

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen den an den Beigeladenen adressierten Bescheid vom 01.04.2019 wird angeordnet. II. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwer

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 17. Dez. 2015 - 20 CS 15.2677

bei uns veröffentlicht am 17.12.2015

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500 Euro festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 20. Feb. 2014 - 5 K 12.1758

bei uns veröffentlicht am 20.02.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstrec

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 20. Feb. 2014 - 5 K 12.1115

bei uns veröffentlicht am 20.02.2014

Tenor I. Der Bescheid des Landratsamts S-B. vom 20.6.2012 und der Widerspruchsbescheid der Regierung von ... vom 7.11.2012 werden insoweit aufgehoben, als dem Beigeladenen insgesamt 6 Einstellungsverfügungen der Staatsanwaltschaft, 2 v

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 18. März 2014 - 1 K 13.01466

bei uns veröffentlicht am 18.03.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen. Insoweit ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. 3. Die Klägerin kann die Vollstrec

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 08. Jan. 2018 - W 8 S 17.1396

bei uns veröffentlicht am 08.01.2018

Tenor I. Der … wird zum Verfahren beigeladen. II. Der Antrag wird abgelehnt. III. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst. IV. Der

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 09. Juli 2015 - RN 5 K 14.1110

bei uns veröffentlicht am 09.07.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg Aktenzeichen: RN 5 K 14.1110 Im Namen des Volkes Urteil vom 09.07.2015 5. Kammer Sachgebiets-Nr: 420 Hauptpunkte: Zum Begriff der „nicht zulässi

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 16. Feb. 2017 - 20 BV 15.2208

bei uns veröffentlicht am 16.02.2017

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufi

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 06. Juli 2015 - 20 ZB 14.978

bei uns veröffentlicht am 06.07.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert wird für d

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 06. Juli 2015 - 20 ZB 14.977

bei uns veröffentlicht am 06.07.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert wird für d

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 21. März 2018 - 1 BvF 1/13

bei uns veröffentlicht am 21.03.2018

Tenor 1. § 40 Absatz 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB), eingeführt durch Artikel 2 Nummer 2 des Gesetzes zur Änderung des Rechts der Verbraucher-information vom 15. März 2012

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 15. Juni 2015 - 7 B 22/14

bei uns veröffentlicht am 15.06.2015

Gründe I 1 Die Klägerin, die Haushaltsprodukte herstellt und vertreibt, wendet sich gegen die E

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 01. Apr. 2014 - 8 A 654/12

bei uns veröffentlicht am 01.04.2014

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 9. Februar 2012 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die erstattun

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 01. Apr. 2014 - 8 A 655/12

bei uns veröffentlicht am 01.04.2014

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 9. Februar 2012 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die erstattun

Verwaltungsgericht Schwerin Beschluss, 26. Aug. 2013 - 6 B 404/13

bei uns veröffentlicht am 26.08.2013

Tenor 1. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragstellern Auskunft zu erteilen, welchen landwirtschaftlichen Öko-Betrieben in Mecklenburg-Vorpommern nach Beanstandungen das Bio-Zertifikat in den letzt

Verwaltungsgericht Sigmaringen Beschluss, 09. Jan. 2013 - 2 K 4346/12

bei uns veröffentlicht am 09.01.2013

Tenor Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig untersagt, die im Rahmen der amtlichen Kontrolle vom ... festgestellten lebensmittelrechtlichen Verstöße in der Gaststätte des Antragstellers zu veröffentlichen.Der Antragsge

Verwaltungsgericht Trier Beschluss, 18. Dez. 2012 - 1 L 1543/12.TR

bei uns veröffentlicht am 18.12.2012

Tenor Der Antragsgegnerin wird vorläufig, bis zu einer neuen Behördenentscheidung in der Sache, untersagt, in ihrem Internetauftritt das Ergebnis einer amtlichen Kontrolle des Betriebs des Antragstellers, die am 8. November 2012 stattgefunden

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss, 03. Feb. 2011 - 3 A 270/10

bei uns veröffentlicht am 03.02.2011

Tenor Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 24.8.2010 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes - 3 K 228/10 - wird zurückgewiesen.Die Kosten des Zulassungsverfahrens trägt

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 02. Nov. 2010 - 20 F 4/10

bei uns veröffentlicht am 02.11.2010

Gründe I. 1 Im Mai 2008 beantragte die Verbraucherzentrale Bayern beim Landesamt für Ge

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 02. Nov. 2010 - 20 F 2/10

bei uns veröffentlicht am 02.11.2010

Gründe I. 1 Im Mai 2008 beantragte die Verbraucherzentrale Bayern beim Landesamt für Ge

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 02. Nov. 2010 - 20 F 3/10

bei uns veröffentlicht am 02.11.2010

Gründe I. 1 Im Mai 2008 beantragte die Verbraucherzentrale Bayern beim Landesamt für Ge

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 13. Sept. 2010 - 10 S 2/10

bei uns veröffentlicht am 13.09.2010

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 26. November 2009 – 4 K 2331/09 – geändert. Die Verfügung des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts Stuttgart vom 9. Dezember 2008 und der Widers

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 26. Nov. 2009 - 4 K 2331/09

bei uns veröffentlicht am 26.11.2009

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand   1 Die Klägerin begehrt die Aufhebung der Gebührenfestsetzung für eine Verbraucherinformation.

Verwaltungsgericht Stuttgart Beschluss, 21. Jan. 2009 - 4 K 4605/08

bei uns veröffentlicht am 21.01.2009

Tenor Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen den Bescheid des Landratsamts … vom 03.12.2008 wird insoweit angeordnet, als hierin die Veröffentlichung der Telefon- und der Telefaxnummer des Antragstellers verfügt werden.

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(1) Bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, ist diesem Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. (2) Von der Anhörung kann abgesehen werden, wenn sie nach den Umständen...
(1) Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf freien Zugang zu allen Daten über 1. von den nach Bundes- oder Landesrecht zuständigen Stellen festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen a) des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches...
(1) Bei Anträgen und Eingaben, die in einem Verwaltungsverfahren von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht worden sind (gleichförmige Eingaben), gilt für das Verfahren derjenige...
(1) Bei Anträgen und Eingaben, die in einem Verwaltungsverfahren von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht worden sind (gleichförmige Eingaben), gilt für das Verfahren derjenige...
(1) Der Vertreter hat die Interessen der Vertretenen sorgfältig wahrzunehmen. Er kann alle das Verwaltungsverfahren betreffenden Verfahrenshandlungen vornehmen. An Weisungen ist er nicht gebunden. (2) § 14 Abs. 5 bis 7 gilt entsprechend. (3) Der von der Behörde...
(1) Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf freien Zugang zu allen Daten über 1. von den nach Bundes- oder Landesrecht zuständigen Stellen festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen a) des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches...
(1) Vor Erhebung der Anfechtungsklage sind Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Verwaltungsakts in einem Vorverfahren nachzuprüfen. Einer solchen Nachprüfung bedarf es nicht, wenn ein Gesetz dies bestimmt oder wenn 1. der Verwaltungsakt von einer obersten...
(1) Vor Erhebung der Anfechtungsklage sind Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Verwaltungsakts in einem Vorverfahren nachzuprüfen. Einer solchen Nachprüfung bedarf es nicht, wenn ein Gesetz dies bestimmt oder wenn 1. der Verwaltungsakt von einer obersten...
(1) Vor Erhebung der Anfechtungsklage sind Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Verwaltungsakts in einem Vorverfahren nachzuprüfen. Einer solchen Nachprüfung bedarf es nicht, wenn ein Gesetz dies bestimmt oder wenn 1. der Verwaltungsakt von einer obersten...