Verbraucherinformationsgesetz - VIG | § 4 Antrag

(1) Die Information wird auf Antrag erteilt. Der Antrag muss hinreichend bestimmt sein und insbesondere erkennen lassen, auf welche Informationen er gerichtet ist. Ferner soll der Antrag den Namen und die Anschrift des Antragstellers enthalten. Zuständig ist

1.
soweit Zugang zu Informationen bei einer Stelle des Bundes beantragt wird, diese Stelle,
2.
im Übrigen die nach Landesrecht zuständige Stelle.
Abweichend von Satz 4 Nummer 1 ist im Fall einer natürlichen oder juristischen Person des Privatrechts für die Bescheidung des Antrags die Aufsicht führende Behörde zuständig.

(2) Informationspflichtig ist jeweils die nach Maßgabe des Absatzes 1 Satz 4 auch in Verbindung mit Satz 5 zuständige Stelle. Diese ist nicht dazu verpflichtet, Informationen, die bei ihr nicht vorhanden sind oder auf Grund von Rechtsvorschriften nicht verfügbar gehalten werden müssen, zu beschaffen.

(3) Der Antrag soll abgelehnt werden,

1.
soweit er sich auf Entwürfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten und Beschlüsse zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung bezieht, es sei denn, es handelt sich um die Ergebnisse einer Beweiserhebung, ein Gutachten oder eine Stellungnahme von Dritten,
2.
bei vertraulich übermittelten oder erhobenen Informationen oder
3.
wenn durch das vorzeitige Bekanntwerden der Erfolg bevorstehender behördlicher Maßnahmen gefährdet würde,
4.
soweit durch die Bearbeitung des Antrags die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Behörde beeinträchtigt würde,
5.
bei wissenschaftlichen Forschungsvorhaben einschließlich der im Rahmen eines Forschungsvorhabens erhobenen und noch nicht abschließend ausgewerteten Daten, bis diese Vorhaben wissenschaftlich publiziert werden.

(4) Ein missbräuchlich gestellter Antrag ist abzulehnen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Antragsteller über die begehrten Informationen bereits verfügt.

(5) Wenn der Antragsteller sich die begehrten Informationen in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann, kann der Antrag abgelehnt und der Antragsteller auf diese Quellen hingewiesen werden. Die Voraussetzungen nach Satz 1 sind insbesondere dann erfüllt, wenn die Stelle den Informationszugang bereits nach § 6 Absatz 1 Satz 3 gewährt. Satz 1 gilt entsprechend, soweit sich in den Fällen des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 6 eine der in § 3 Satz 6 genannten Personen im Rahmen einer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder den entsprechenden Vorschriften der Verwaltungsverfahrensgesetze der Länder durchgeführten Anhörung verpflichtet, die begehrte Information selbst zu erteilen, es sei denn, der Antragsteller hat nach § 6 Absatz 1 Satz 2 ausdrücklich um eine behördliche Auskunftserteilung gebeten oder es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass die Information durch die Person nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erfolgen wird.

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wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Verbraucherinformationsgesetz - VIG | § 6 Informationsgewährung


(1) Die informationspflichtige Stelle kann den Informationszugang durch Auskunftserteilung, Gewährung von Akteneinsicht oder in sonstiger Weise eröffnen. Wird eine bestimmte Art des Informationszugangs begehrt, so darf dieser nur aus wichtigem Grund
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Verbraucherinformationsgesetz - VIG | § 2 Anspruch auf Zugang zu Informationen


(1) Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf freien Zugang zu allen Daten über 1. von den nach Bundes- oder Landesrecht zuständigen Stellen festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen a) des Lebensmittel- und Futtermittelg

Verbraucherinformationsgesetz - VIG | § 6 Informationsgewährung


(1) Die informationspflichtige Stelle kann den Informationszugang durch Auskunftserteilung, Gewährung von Akteneinsicht oder in sonstiger Weise eröffnen. Wird eine bestimmte Art des Informationszugangs begehrt, so darf dieser nur aus wichtigem Grund

Verbraucherinformationsgesetz - VIG | § 3 Ausschluss- und Beschränkungsgründe


Der Anspruch nach § 2 besteht wegen1.entgegenstehender öffentlicher Belange nicht,a)soweit das Bekanntwerden der Informationenaa)nachteilige Auswirkungen haben kann auf internationale Beziehungen oder militärische und sonstige sicherheitsempfindliche

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33 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 08. Mai 2019 - W 8 S 19.443

bei uns veröffentlicht am 08.05.2019

Tenor I. Herr ……, wird zum Verfahren beigeladen. II. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen den an den Beigeladenen adressierten Bescheid des Landratsamtes W. vom 5. April 2019 wird angeordnet.

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 15. Apr. 2019 - W 8 S 19.311

bei uns veröffentlicht am 15.04.2019

Tenor I. Herr …, wird zum Verfahren beigeladen. II. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen den an den Beigeladenen adressierten Bescheid der Stadt Aschaffenburg vom 14. März 2019 wird angeordnet.

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 11. Apr. 2019 - W 8 S 19.289

bei uns veröffentlicht am 11.04.2019

Tenor I. …  wird zum Verfahren beigeladen. II. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen den an den Beigeladenen adressierten Bescheid des Landratsamtes Würzburg vom 13. März 2019 in der Fassung des Ände

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 03. Apr. 2019 - W 8 S 19.239

bei uns veröffentlicht am 03.04.2019

Tenor I. ... wird zum Verfahren beigeladen. II. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen die an die Beigeladene adressierte Entscheidung des Landratsamtes Miltenberg vom 25. Februar 2019 wird angeordnet.

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 15. März 2019 - RN 5 S 19.189

bei uns veröffentlicht am 15.03.2019

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen den an den Beigeladenen adressierten Bescheid vom 30.01.2019 wird angeordnet. II. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert w

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 22. Juli 2019 - W 8 S 19.748

bei uns veröffentlicht am 22.07.2019

Tenor I. Herr … , wird zum Verfahren beigeladen. II. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen den an den Beigeladenen adressierten Bescheid des Landratsamtes Würzburg vom 12. Juni 2019 wird angeordnet.

Verwaltungsgericht München Beschluss, 08. Juli 2019 - M 32 SN 19.1389

bei uns veröffentlicht am 08.07.2019

Tenor I. Die Anträge werden abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert wird auf 2.500 Euro festgesetzt.

Verwaltungsgericht München Beschluss, 08. Juli 2019 - M 32 SN 19.1346

bei uns veröffentlicht am 08.07.2019

Tenor I. Die Anträge werden abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert wird auf 2.500 Euro festgesetzt.

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 30. Apr. 2019 - Au 1 K 19.244

bei uns veröffentlicht am 30.04.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 30. Apr. 2019 - Au 1 K 19.242

bei uns veröffentlicht am 30.04.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstrec

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 12. Juni 2019 - W 8 S 19.586

bei uns veröffentlicht am 12.06.2019

Tenor I. Frau …, wird zum Verfahren beigeladen. II. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen den an die Beigeladene adressierten Bescheid des Landratsamtes Schweinfurt vom 6. Mai 2019 wird angeordnet.

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 11. Juni 2019 - W 8 S 19.625

bei uns veröffentlicht am 11.06.2019

Tenor I. Herr … … … … … …, wird zum Verfahren beigeladen. II. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen den an den Beigeladenen adressierten Bescheid der Stadt Aschaff

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 18. Juni 2019 - W 8 S 19.620

bei uns veröffentlicht am 18.06.2019

Tenor I. Herr …, wird zum Verfahren beigeladen. II. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen den an den Beigeladenen adressierten Bescheid der Stadt Würzburg vom 14. Mai 2019 wird angeordnet. III.

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 27. Mai 2019 - RO 5 S 19.780

bei uns veröffentlicht am 27.05.2019

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen den an den Beigeladenen adressierten Bescheid vom 15.04.2019 wird angeordnet. II. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 20. Feb. 2014 - 5 K 12.1758

bei uns veröffentlicht am 20.02.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstrec

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 20. Feb. 2014 - 5 K 12.1115

bei uns veröffentlicht am 20.02.2014

Tenor I. Der Bescheid des Landratsamts S-B. vom 20.6.2012 und der Widerspruchsbescheid der Regierung von ... vom 7.11.2012 werden insoweit aufgehoben, als dem Beigeladenen insgesamt 6 Einstellungsverfügungen der Staatsanwaltschaft, 2 v

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 09. Juli 2015 - RN 5 K 14.1110

bei uns veröffentlicht am 09.07.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg Aktenzeichen: RN 5 K 14.1110 Im Namen des Volkes Urteil vom 09.07.2015 5. Kammer Sachgebiets-Nr: 420 Hauptpunkte: Zum Begriff der „nicht zulässi

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 16. Feb. 2017 - 20 BV 15.2208

bei uns veröffentlicht am 16.02.2017

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufi

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 06. Juli 2015 - 20 ZB 14.978

bei uns veröffentlicht am 06.07.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert wird für d

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 06. Juli 2015 - 20 ZB 14.977

bei uns veröffentlicht am 06.07.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert wird für d

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 17. März 2016 - 7 C 2/15

bei uns veröffentlicht am 17.03.2016

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt nach dem Informationsfreiheitsgesetz Zugang zu Unterlagen über die Anfang der 1990er Jahre durchgeführte Privatisierung der L.-Werke und

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 15. Juni 2015 - 7 B 22/14

bei uns veröffentlicht am 15.06.2015

Gründe I 1 Die Klägerin, die Haushaltsprodukte herstellt und vertreibt, wendet sich gegen die E

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 26. März 2015 - 26 K 6749/13

bei uns veröffentlicht am 26.03.2015

Tenor Der an die Klägerin gerichtete Bescheid des Oberbürgermeisters der Stadt E.        vom 26. Juli 2013 und der an den Beigeladenen gerichtete Bescheid des Oberbürgermeisters der Stadt E.        vom 24. April 2013 werden aufgehoben. Die Beklagte

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 13. März 2015 - 26 K 5494/13

bei uns veröffentlicht am 13.03.2015

Tenor Die an den Kläger gerichteten Bescheide des Oberbürgermeisters der Stadt Duisburg vom 6. Juni 2013 und 13. August 2014 sowie der an den Beigeladenen gerichtete Bescheid des Oberbürgermeisters der Stadt E.        vom 24. April 2013 werden aufge

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 13. März 2015 - 26 K 8686/13

bei uns veröffentlicht am 13.03.2015

Tenor Der an den Kläger gerichtete Bescheid des Oberbürgermeisters der Stadt E.        vom 17. Oktober 2013 und der an den Beigeladenen gerichtete Bescheid des Oberbürgermeisters der Stadt E.        vom 24. April 2013 werden aufgehoben. Die Beklagte

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 13. März 2015 - 26 K 5722/13

bei uns veröffentlicht am 13.03.2015

Tenor Der an die Klägerin gerichtete Bescheid des Oberbürgermeisters der Stadt E.        vom 13. Juni 2013 und der an den Beigeladenen gerichtete Bescheid des Oberbürgermeisters der Stadt E.        vom 24. April 2013 werden aufgehoben. Die Beklagte

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 13. März 2015 - 26 K 4876/13

bei uns veröffentlicht am 13.03.2015

Tenor Der an die Klägerin gerichtete Bescheid des Oberbürgermeisters der Stadt E.        vom 6. Mai 2013 und der an den Beigeladenen gerichtete Bescheid des Oberbürgermeisters der Stadt E.        vom 24. April 2013 werden aufgehoben. Die Beklagte tr

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 01. Apr. 2014 - 8 A 654/12

bei uns veröffentlicht am 01.04.2014

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 9. Februar 2012 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die erstattun

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 01. Apr. 2014 - 8 A 655/12

bei uns veröffentlicht am 01.04.2014

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 9. Februar 2012 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die erstattun

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 10. Mai 2011 - 1 S 570/11

bei uns veröffentlicht am 10.05.2011

Tenor Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 8. Februar 2011 - 3 K 14/11 - wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung - teilweise - geändert. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 02. Nov. 2010 - 20 F 4/10

bei uns veröffentlicht am 02.11.2010

Gründe I. 1 Im Mai 2008 beantragte die Verbraucherzentrale Bayern beim Landesamt für Ge

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 02. Nov. 2010 - 20 F 2/10

bei uns veröffentlicht am 02.11.2010

Gründe I. 1 Im Mai 2008 beantragte die Verbraucherzentrale Bayern beim Landesamt für Ge

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 02. Nov. 2010 - 20 F 3/10

bei uns veröffentlicht am 02.11.2010

Gründe I. 1 Im Mai 2008 beantragte die Verbraucherzentrale Bayern beim Landesamt für Ge

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Der Anspruch nach § 2 besteht wegen1.entgegenstehender öffentlicher Belange nicht,a)soweit das Bekanntwerden der Informationenaa)nachteilige Auswirkungen haben kann auf internationale Beziehungen oder militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der...