Umsatzsteuergesetz - UStG 1980 | § 6a Innergemeinschaftliche Lieferung
(1) Eine innergemeinschaftliche Lieferung (§ 4 Nummer 1 Buchstabe b) liegt vor, wenn bei einer Lieferung die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- 1.
der Unternehmer oder der Abnehmer hat den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert oder versendet, - 2.
der Abnehmer ist - a)
ein in einem anderen Mitgliedstaat für Zwecke der Umsatzsteuer erfasster Unternehmer, der den Gegenstand der Lieferung für sein Unternehmen erworben hat, - b)
eine in einem anderen Mitgliedstaat für Zwecke der Umsatzsteuer erfasste juristische Person, die nicht Unternehmer ist oder die den Gegenstand der Lieferung nicht für ihr Unternehmen erworben hat, oder - c)
bei der Lieferung eines neuen Fahrzeugs auch jeder andere Erwerber,
- 3.
der Erwerb des Gegenstands der Lieferung unterliegt beim Abnehmer in einem anderen Mitgliedstaat den Vorschriften der Umsatzbesteuerung und - 4.
der Abnehmer im Sinne der Nummer 2 Buchstabe a oder b hat gegenüber dem Unternehmer eine ihm von einem anderen Mitgliedstaat erteilte gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verwendet.
(2) Als innergemeinschaftliche Lieferung gilt auch das einer Lieferung gleichgestellte Verbringen eines Gegenstands (§ 3 Abs. 1a).
(3) Die Voraussetzungen der Absätze 1 und 2 müssen vom Unternehmer nachgewiesen sein. Das Bundesministerium der Finanzen kann mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung bestimmen, wie der Unternehmer den Nachweis zu führen hat.
(4) Hat der Unternehmer eine Lieferung als steuerfrei behandelt, obwohl die Voraussetzungen nach Absatz 1 nicht vorliegen, so ist die Lieferung gleichwohl als steuerfrei anzusehen, wenn die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung auf unrichtigen Angaben des Abnehmers beruht und der Unternehmer die Unrichtigkeit dieser Angaben auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen konnte. In diesem Fall schuldet der Abnehmer die entgangene Steuer.

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Referenzen - Veröffentlichungen |
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Umsatzsteuer: Kein Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung durch Zeugen
Steuerrecht: Fehlende USt-Identifikationsnummer des Erwerbers
Innergemeinschaftliche Lieferungen: Steuerbefreiung auch ohne USt-ID?
GmbH-Steuerrecht: Steuerbefreiung auch ohne USt-ID?
Steuerrecht: BFH: Ernstliche Zweifel an Versagung der Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung wegen Mitwirkung an Vermeidung der Erwerbsbesteuerung des Abnehmers
Steuerrecht: BFH: Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

Referenzen - Gesetze |
zitiert oder wird zitiert von 14 §§.
Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung - FzgLiefgMeldV | § 1 Gegenstand, Form und Frist der Meldung
Umsatzsteuergesetz - UStG 1980 | § 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen
Umsatzsteuergesetz - UStG 1980 | § 5 Steuerbefreiungen bei der Einfuhr
Umsatzsteuergesetz - UStG 1980 | § 18 Besteuerungsverfahren
Umsatzsteuergesetz - UStG 1980 | § 18a Zusammenfassende Meldung
Umsatzsteuergesetz - UStG 1980 | § 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen
Umsatzsteuergesetz - UStG 1980 | § 3 Lieferung, sonstige Leistung
