Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 34 Übertragung von Nutzungsrechten

(1) Ein Nutzungsrecht kann nur mit Zustimmung des Urhebers übertragen werden. Der Urheber darf die Zustimmung nicht wider Treu und Glauben verweigern.

(2) Werden mit dem Nutzungsrecht an einem Sammelwerk (§ 4) Nutzungsrechte an den in das Sammelwerk aufgenommenen einzelnen Werken übertragen, so genügt die Zustimmung des Urhebers des Sammelwerkes.

(3) Ein Nutzungsrecht kann ohne Zustimmung des Urhebers übertragen werden, wenn die Übertragung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens geschieht. Der Urheber kann das Nutzungsrecht zurückrufen, wenn ihm die Ausübung des Nutzungsrechts durch den Erwerber nach Treu und Glauben nicht zuzumuten ist. Satz 2 findet auch dann Anwendung, wenn sich die Beteiligungsverhältnisse am Unternehmen des Inhabers des Nutzungsrechts wesentlich ändern.

(4) Der Erwerber des Nutzungsrechts haftet gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der sich aus dem Vertrag mit dem Urheber ergebenden Verpflichtungen des Veräußerers, wenn der Urheber der Übertragung des Nutzungsrechts nicht im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt hat.

(5) Der Urheber kann auf das Rückrufsrecht und die Haftung des Erwerbers im Voraus nicht verzichten. Im Übrigen können der Inhaber des Nutzungsrechts und der Urheber Abweichendes vereinbaren.

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Vertragsrecht: Aufspaltungsverbot in Vertrag über Unternehmenssoftware hält Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB stand

29.10.2011

Ein solches Aufspaltungsverbot verstößt auch nicht gegen das Kartellrecht-OLG Karlsruhe vom 27.07.11-Az:6 U 18/10
Allgemeines

Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung bezüglich eines Filmwerks

07.01.2011

Bestehen aufgrund nachprüfbarer Tatsachen klare Anhaltspunkte für einen Anspruch na

Unwirksame AGB-Klauseln im Rahmenvertrag freier Fotografen

07.01.2011

Die beanstandete Klausel ist gem. § 307 Abs. 1 BGB unwirksam, weil sie zum Nachteil der Fotografen vom Grundsatz des § 11 S.2 UrhG abweicht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

Inhaltskontrolle: Honorarvereinbarung freier Journalisten, § 32 UrhG

30.12.2010

Honorarvereinbarung unterliegen nicht der gerichtlichen Kontrolle, sofern die beanstandeten Honorarbedingungen die im Synallagma stehenden vertraglichen (Haupt-)Leistungspflichten der Verfügungsbeklagten und des freien Mitarbeiters regeln

Der Begriff der Verbreitung i.S.d. § 69c Nr.3 UrhG ist weit auszulegen

30.12.2010

Es ist jede Form von Weitergabe von Software erfasst, wie z.B. die Weitergabe von Computern, auf denen die Software installiert ist - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

Verkauf gebrauchter Softwarelizenzen

30.12.2010

Wer im Copyrightvermerk als Urheber bezeichnet wird, kann sich auf die Vermutung der Rechtsinhaberschaft nach § 10 Abs. 3 S.1 UrhG stützen - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 35 Einräumung weiterer Nutzungsrechte


(1) Der Inhaber eines ausschließlichen Nutzungsrechts kann weitere Nutzungsrechte nur mit Zustimmung des Urhebers einräumen. Der Zustimmung bedarf es nicht, wenn das ausschließliche Nutzungsrecht nur zur Wahrnehmung der Belange des Urhebers eingeräum

Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 90 Einschränkung der Rechte


(1) Für die in § 88 Absatz 1 und § 89 Absatz 1 bezeichneten Rechte gelten nicht die Bestimmungen 1. über die Übertragung von Nutzungsrechten (§ 34),2. über die Einräumung weiterer Nutzungsrechte (§ 35) und3. über die Rückrufsrechte (§§ 41 und 42).Sat
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 4 Sammelwerke und Datenbankwerke


(1) Sammlungen von Werken, Daten oder anderen unabhängigen Elementen, die aufgrund der Auswahl oder Anordnung der Elemente eine persönliche geistige Schöpfung sind (Sammelwerke), werden, unbeschadet eines an den einzelnen Elementen gegebenenfalls bes

Referenzen - Urteile |

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Bundesgerichtshof Urteil, 11. Apr. 2013 - I ZR 153/11

bei uns veröffentlicht am 11.04.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DESVOLKES URTEIL I ZR 153/11 Verkündet am: 11. April 2013 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Apr. 2013 - I ZR 152/11

bei uns veröffentlicht am 11.04.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DESVOLKES URTEIL I ZR 152/11 Verkündet am: 11. April 2013 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Apr. 2013 - I ZR 151/11

bei uns veröffentlicht am 11.04.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DESVOLKES URTEIL I ZR 151/11 Verkündet am: 11. April 2013 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Aug. 2011 - I ZB 75/10

bei uns veröffentlicht am 17.08.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 75/10 vom 17. August 2011 in der Rechtsbeschwerdesache betreffend die Marke Nr. 306 79 701 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17. August 2011 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Bornkamm und die Ric

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Apr. 2001 - I ZR 283/98

bei uns veröffentlicht am 19.04.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 283/98 Verkündet am: 19. April 2001 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Jan. 2011 - I ZR 19/09

bei uns veröffentlicht am 20.01.2011

[Link] http://www.juris.de/jportal/portal/t/lnj/page/jurisw.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=6&fromdoctodoc=yes&doc.id=BJNR012730965BJNE007201377&doc.part=S&d

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Jan. 2011 - I ZR 20/09

bei uns veröffentlicht am 20.01.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 20/09 Verkündet am: 20. Januar 2011 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Mai 2010 - I ZR 209/07

bei uns veröffentlicht am 12.05.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 209/07 Verkündet am: 12. Mai 2010 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 03. März 2005 - I ZR 111/02

bei uns veröffentlicht am 03.03.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 111/02 Verkündet am: 3. März 2005 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR

Oberlandesgericht München Urteil, 17. Dez. 2015 - 29 U 2324/15

bei uns veröffentlicht am 17.12.2015

Tenor I. Auf die Berufungen des Klägers, der Beklagten und der Nebenintervenientin wird das Urteil des Landgerichts München I in Ziffer I. dahingehend abgeändert, dass die Beklagte verurteilt wird, an den Kläger 110,52 € nebst

Landgericht München I Endurteil, 01. Sept. 2015 - 33 O 12440/14

bei uns veröffentlicht am 01.09.2015

Tenor I. Die Beklagten werden verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fällig werdenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, letztere im Fal

Oberlandesgericht München Urteil, 26. Nov. 2015 - 29 U 2115/15

bei uns veröffentlicht am 26.11.2015

Tenor I. Die Berufung des Beklagten und die Anschlussberufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 5. Mai 2015 werden zurückgewiesen. II. Von den Kosten des Berufungsverfahrens haben die Klägerin 1/4 und d

Landgericht München I Urteil, 26. Nov. 2014 - 37 O 28164/13

bei uns veröffentlicht am 26.11.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Auf die Widerklage hin wird der Klägerin bei Meidung eines Ordnungsgeldes von 5,- Euro bis zu 250.000,- Euro; an dessen Stelle im Falle der Uneinbringlichkeit eine Ordnungshaft bis zu 6

Finanzgericht Köln Urteil, 25. Aug. 2016 - 13 K 2205/13

bei uns veröffentlicht am 25.08.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand 2Die Beteiligten streiten über die steuerliche Behandlung des Erwerbs von Verfilmungsrechten, im Kern über die Frage, ob eine z

Landgericht Hamburg Urteil, 07. Juli 2016 - 310 O 212/14

bei uns veröffentlicht am 07.07.2016

Tenor 1. Die Beklagten werden verurteilt, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, die Ordnungshaft jeweils zu vollziehen am Geschäftsführer der jeweiligen B

Landgericht Hamburg Urteil, 14. Jan. 2016 - 308 O 360/15

bei uns veröffentlicht am 14.01.2016

Tenor 1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen. 2. Die Antragstellerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Antragsgegnerin jedoch nur gegen Sicherhe

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 17. Nov. 2015 - 4 U 34/15

bei uns veröffentlicht am 17.11.2015

Tenor Auf die Berufung des Klägers sowie der Beklagten und der Streithelferin wird das am 15. Januar 2015 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bochum teilweise abgeändert und wie folgt insgesamt neu gefasst: Die Beklagte wird verurt

Landgericht Hamburg Urteil, 24. Apr. 2015 - 308 O 198/13

bei uns veröffentlicht am 24.04.2015

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, 1. an den Kläger Schadensersatz in Höhe von € 11.138,40 zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.09.2013 zu zahlen 2. an den Kläger weitere € 2.041,47 nebst Z

Finanzgericht Köln Urteil, 30. Okt. 2014 - 15 K 3326/11

bei uns veröffentlicht am 30.10.2014

Tenor Unter Änderung des Umsatzsteuerbescheides 2008 vom 30.11.2009 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 30.09.2011 wird die Umsatzsteuer nach Maßgabe der Entscheidungsgründe dieses Urteils neu festgesetzt und die Berechnung dem Beklagten aufer

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Sept. 2014 - I ZR 35/11

bei uns veröffentlicht am 24.09.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 35/ 1 1 Verkündet am: 24. September 2014 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Landgericht Köln Urteil, 13. Feb. 2014 - 14 O 184/13

bei uns veröffentlicht am 13.02.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 1Tatbestand2Der Kläger macht gegenüber dem Bek

Landgericht Frankenthal (Pfalz) Urteil, 30. Juli 2013 - 6 O 152/13

bei uns veröffentlicht am 30.07.2013

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Tatbestand

Oberlandesgericht Rostock Urteil, 09. Mai 2012 - 2 U 18/11

bei uns veröffentlicht am 09.05.2012

Tenor 1. Der Beklagten wird es unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Rostock vom 12.05.2011 (Az.: 6 O 45/10) bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nich

Landgericht Rostock Urteil, 12. Mai 2011 - 6 HK O 45/10

bei uns veröffentlicht am 12.05.2011

Tenor 1. Der Beklagten wird es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft oder bei Meidung einer Ordnungshaft - letzter

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 25. Okt. 2006 - 6 U 174/05

bei uns veröffentlicht am 25.10.2006

Tenor I. Die Berufung des Klägers und die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 05.08.2005 - 7 O 412/02 - werden zurückgewiesen. II. Von den Kosten des Berufungsrechtszugs tragen der Kläger 1/5 und die Beklagte 4/

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(1) Sammlungen von Werken, Daten oder anderen unabhängigen Elementen, die aufgrund der Auswahl oder Anordnung der Elemente eine persönliche geistige Schöpfung sind (Sammelwerke), werden, unbeschadet eines an den einzelnen Elementen gegebenenfalls bestehenden...