Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 4 Sammelwerke und Datenbankwerke

(1) Sammlungen von Werken, Daten oder anderen unabhängigen Elementen, die aufgrund der Auswahl oder Anordnung der Elemente eine persönliche geistige Schöpfung sind (Sammelwerke), werden, unbeschadet eines an den einzelnen Elementen gegebenenfalls bestehenden Urheberrechts oder verwandten Schutzrechts, wie selbständige Werke geschützt.

(2) Datenbankwerk im Sinne dieses Gesetzes ist ein Sammelwerk, dessen Elemente systematisch oder methodisch angeordnet und einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel oder auf andere Weise zugänglich sind. Ein zur Schaffung des Datenbankwerkes oder zur Ermöglichung des Zugangs zu dessen Elementen verwendetes Computerprogramm (§ 69a) ist nicht Bestandteil des Datenbankwerkes.

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Gesellschaftsrecht: Schutz von Geschäftsgeheimnissen – Neue Anforderungen an die Geheimnisbewahrung

22.05.2019

Der Schutz von Know-How und vertraulichen Geschäftsinformationen wird seit April durch ein neues Gesetz bestimmt und damit unter neue Voraussetzungen gestellt. Bislang reichte zum Schutz schon der bekundete Wille zur Geheimhaltung einer bestimmten Information durch den Geheimnisinhaber. Zukünftig müssen weitere „angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen“ ergriffen werden, damit eine Information den Status eines Geschäftsgeheimnisses erlangt – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Gesellschaftsrecht Berlin

Urheberrecht: Zum Schutzumfang eines Sammelwerks

05.12.2013

Beim Schutzumfangs eines Sammelwerks ist zu beachten, dass der Schutzgrund des § 4 I UrhG in der eigenschöpferischen Auswahl oder Anordnung der Elemente liegt.
Werkbegriff

BGH: Zum urheber- und wettbewerbsrechtlichen Schutz eines Nummernsystems von Markenheftchen

30.12.2010

es muss eine quantitative und qualitative Übernahme vorliegen – BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Werkbegriff

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 34 Übertragung von Nutzungsrechten


(1) Ein Nutzungsrecht kann nur mit Zustimmung des Urhebers übertragen werden. Der Urheber darf die Zustimmung nicht wider Treu und Glauben verweigern. (2) Werden mit dem Nutzungsrecht an einem Sammelwerk (§ 4) Nutzungsrechte an den in das Sammelw
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 69a Gegenstand des Schutzes


(1) Computerprogramme im Sinne dieses Gesetzes sind Programme in jeder Gestalt, einschließlich des Entwurfsmaterials. (2) Der gewährte Schutz gilt für alle Ausdrucksformen eines Computerprogramms. Ideen und Grundsätze, die einem Element eines Com

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23 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 27. März 2013 - I ZR 9/12

bei uns veröffentlicht am 27.03.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 9/12 Verkündet am: 27. März 2013 Bürk Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Juni 2004 - I ZR 26/02

bei uns veröffentlicht am 24.06.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 26/02 Verkündet am: 24. Juni 2004 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Juli 2005 - I ZR 290/02

bei uns veröffentlicht am 21.07.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 290/02 Verkündet am: 21. Juli 2005 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: j

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Feb. 2009 - I ZR 142/06

bei uns veröffentlicht am 26.02.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 142/06 Verkündet am: 26. Februar 2009 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Mai 2007 - I ZR 130/04

bei uns veröffentlicht am 24.05.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES TEILURTEIL I ZR 130/04 Verkündet am: 24. Mai 2007 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Feb. 2015 - I ZR 27/13

bei uns veröffentlicht am 05.02.2015

Berichtigt durch Beschluss vom 5. Februar 2015 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DESVOLKES URTEIL I ZR 27/ 1 3 Verkündet am: 24. Juli 2014 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der.

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Sept. 2018 - I ZR 122/17

bei uns veröffentlicht am 20.09.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZR 122/17 vom 20. September 2018 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2018:200918BIZR122.17.0 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 20. September 2018 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Koch, die Richter P

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Juli 2006 - I ZR 175/03

bei uns veröffentlicht am 06.07.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 175/03 Verkündet am: 6. Juli 2006 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja.

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Sept. 2006 - I ZR 261/03

bei uns veröffentlicht am 28.09.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZR 261/03 Verkündet am: 28. September 2006 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Sächsischer Aus

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Mai 2010 - I ZR 158/08

bei uns veröffentlicht am 19.05.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 158/08 Verkündet am: 19. Mai 2010 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Oberlandesgericht München Urteil, 17. Aug. 2017 - U 2225/15 Kart

bei uns veröffentlicht am 17.08.2017

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 27. Mai 2015, berichtigt durch Beschluss vom 22. Juli 2015, wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen

Landgericht München I Urteil, 31. Jan. 2018 - 37 O 17964/17

bei uns veröffentlicht am 31.01.2018

Tenor 1. Der Verfügungsbeklagten wird im Wege der einstweiligen Verfügung unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu zweihundertfünfzigtausend Euro oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten - Ordnungshaft auch für den Fall, dass d

Landgericht München I Endurteil, 23. März 2018 - 37 O 2194/17

bei uns veröffentlicht am 23.03.2018

Tenor 1. Den Beklagten wird es bei Meidung eines Ordnungsgelds von bis zu EUR 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten, bei der Beklagten zu 1) zu vollziehen an ihrem Geschäftsführer, unters

Landgericht München I Endurteil, 27. Mai 2015 - 37 O 11673/14

bei uns veröffentlicht am 27.05.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klagepartei. III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Mai 2016 - I ZR 58/14

bei uns veröffentlicht am 04.05.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 58/14 Verkündet am: 4. Mai 2016 Bürk Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Landgericht Hamburg Urteil, 03. Mai 2016 - 308 O 46/16

bei uns veröffentlicht am 03.05.2016

Tenor 1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu zweihundertfünfzigtausend Euro oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten - Ordnungshaft auch für den Fall, dass das Ordnungsgeld n

Landgericht Hamburg Urteil, 05. Feb. 2016 - 308 O 241/15

bei uns veröffentlicht am 05.02.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. Tatbestand

Finanzgericht Köln Urteil, 30. Okt. 2014 - 15 K 3326/11

bei uns veröffentlicht am 30.10.2014

Tenor Unter Änderung des Umsatzsteuerbescheides 2008 vom 30.11.2009 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 30.09.2011 wird die Umsatzsteuer nach Maßgabe der Entscheidungsgründe dieses Urteils neu festgesetzt und die Berechnung dem Beklagten aufer

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Juli 2014 - I ZR 27/13

bei uns veröffentlicht am 24.07.2014

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 22. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 24. Januar 2013 aufgehoben.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 07. Mai 2013 - 10 S 281/12

bei uns veröffentlicht am 07.05.2013

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 3. November 2011 - 3 K 2289/09 - geändert.Der Bescheid der Beklagten vom 21. Juli 2009 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin sämtliche En

Bundesfinanzhof Urteil, 11. Juli 2012 - XI R 11/11

bei uns veröffentlicht am 11.07.2012

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist ein Verlag, der in den Jahren 2005 bis 2008 (Streitjahre) für mehrere Landesärztekammern monatlich Kamm

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 20. Juli 2009 - 9 K 4510/08

bei uns veröffentlicht am 20.07.2009

Tatbestand   1  Streitig ist, ob Umsätze des Klägers (Kl), die durch eine Internet-Musikplattform erzielt werden, nach § 12 Abs. 2 Nr.7 c Umsatzsteuergesetz (UStG) dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. 2

Landgericht Stuttgart Beschluss, 06. März 2008 - 17 O 68/08

bei uns veröffentlicht am 06.03.2008

Tenor 1. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. 2. Der Streitwert wird auf 15.000 EUR festgesetzt. Gründe   I. 1 Im Weg der einstweiligen Verfügung suchte der Antragsteller der Antragsgegnerin die Verwendung eines sechsseiti

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(1) Computerprogramme im Sinne dieses Gesetzes sind Programme in jeder Gestalt, einschließlich des Entwurfsmaterials. (2) Der gewährte Schutz gilt für alle Ausdrucksformen eines Computerprogramms. Ideen und Grundsätze, die einem Element eines Computerprogramms...