Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 109 Strafantrag
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Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte Inhaltsverzeichnis
In den Fällen der §§ 106 bis 108 und des § 108b wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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06/02/2011 19:58
Die Strafbarkeit der Verletzung inländischer Tonträgerherstellerrechte durch CD-Pressungen im Inland für einen Auftraggeber im Ausland und für den Export der CDs dorthin richtet sich we
SubjectsUrheberstrafrecht
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(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jah
(1) Wer 1. in der Absicht, sich oder einem Dritten den Zugang zu einem nach diesem Gesetz geschützten Werk oder einem anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen, eine wirksame technische Maßnahme ohne Zu
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published on 05/12/2012 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 48/12 vom 5. Dezember 2012 in der Rechtsbeschwerdesache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Die Heiligtümer des Todes UrhG § 101 Abs. 9 Satz 1; FamFG § 62 Abs. 1 und 2 Nr. 2, § 63 Abs. 3 a)
published on 15/12/2016 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 387/14 Verkündet am: 15. Dezember 2016 P e l l o w s k i Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja GG A
published on 06/07/2016 00:00
Tenor
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin wird geändert.
Der Beklagte wird wegen Dienstvergehens zu einer Kürzung seiner jeweiligen Ruhegehaltsbezüge um 1/10 für die Dauer von 36 Monaten verurteilt.
Im Übrigen wird die Berufung zurüc
published on 20/04/2015 00:00
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten der Staatskasse (§ 473 Abs. 1 StPO) als unbegründet verworfen.
1Gründe:
2I.
3Im Rahmen des Kommunalwahlkampfes in NRW im Jahr 2014 warb die FDP Hamm mit der Anzeigeerstatterin P als Spitzenkandidatin a
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(1) Wer 1. in der Absicht, sich oder einem Dritten den Zugang zu einem nach diesem Gesetz geschützten Werk oder einem anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen, eine wirksame technische Maßnahme ohne Zustimmung des...