Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG | § 23 Besondere gesetzliche Regelungen

Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG | § 23 Besondere gesetzliche Regelungen
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

Besondere Regelungen über Teilzeitarbeit und über die Befristung von Arbeitsverträgen nach anderen gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt.

ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

13 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

moreResultsText

published on 03/06/2015 00:00

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf 11.811,63 € festgesetzt. Tatbestand Die Parteien streiten über die Wirks
published on 15/11/2018 00:00

Tenor Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Gründe I.
published on 20/03/2018 00:00

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 04. Oktober 2017 - 8 Ca 715/17 - abgeändert und die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz trägt der
published on 09/11/2017 00:00

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 14. März 2017 (19 Ca 378/16) abgeändert. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht aufgrund der Befristung vom 31. Dezember 2
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.