Strafgesetzbuch - StGB | § 76 Nachträgliche Anordnung der Einziehung des Wertersatzes

Ist die Anordnung der Einziehung eines Gegenstandes unzureichend oder nicht ausführbar, weil nach der Anordnung eine der in den §§ 73c oder 74c bezeichneten Voraussetzungen eingetreten oder bekanntgeworden ist, so kann das Gericht die Einziehung des Wertersatzes nachträglich anordnen.

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Strafrecht: Gewinne aus Drogenhandel nicht nachträglich einziehbar

14.06.2019

Das Amtsgericht Dortmund entschied, dass nach rechtskräftiger Verurteilung des Angeklagten eine vergessene Einziehungsentscheidung bezüglich der Gewinne aus einem Drogenhandel nicht nachgeholt werden könne – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Strafrecht Berlin
Strafrecht

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG | § 54 Umwandlung der ausländischen Sanktion


(1) Soweit die Vollstreckung des ausländischen Erkenntnisses zulässig ist, wird es für vollstreckbar erklärt. Zugleich ist die insoweit verhängte Sanktion in die ihr im deutschen Recht am meisten entsprechende Sanktion umzuwandeln. Für die Höhe der f
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Strafgesetzbuch - StGB | § 73c Einziehung des Wertes von Taterträgen


Ist die Einziehung eines Gegenstandes wegen der Beschaffenheit des Erlangten oder aus einem anderen Grund nicht möglich oder wird von der Einziehung eines Ersatzgegenstandes nach § 73 Absatz 3 oder nach § 73b Absatz 3 abgesehen, so ordnet das Gericht

Strafgesetzbuch - StGB | § 74c Einziehung des Wertes von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und Teilnehmern


(1) Ist die Einziehung eines bestimmten Gegenstandes nicht möglich, weil der Täter oder Teilnehmer diesen veräußert, verbraucht oder die Einziehung auf andere Weise vereitelt hat, so kann das Gericht gegen ihn die Einziehung eines Geldbetrages anordn

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Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 13. Aug. 2018 - 2 BvR 745/14

bei uns veröffentlicht am 13.08.2018

Tenor Der Beschluss des Landgerichts Augsburg vom 18. Dezember 2013 - 9 Qs 1101/13 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem grundrechtsgleichen Anspruch auf rechtliches Gehör aus Artikel 103 Absa

Oberlandesgericht München Urteil, 19. Juli 2018 - 5 OLG 15 Ss 539/17

bei uns veröffentlicht am 19.07.2018

Tenor I. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts München vom 28. Juli 2017 wird als unbegründet verworfen. II. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Gründe I.

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Jan. 2017 - 4 StR 443/16

bei uns veröffentlicht am 19.01.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 4 StR 443/16 vom 19. Januar 2017 in der Strafsache gegen wegen erpresserischen Menschenraubs u.a. ECLI:DE:BGH:2017:190117U4STR443.16.0 Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom

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(1) Ist die Einziehung eines bestimmten Gegenstandes nicht möglich, weil der Täter oder Teilnehmer diesen veräußert, verbraucht oder die Einziehung auf andere Weise vereitelt hat, so kann das Gericht gegen ihn die Einziehung eines Geldbetrages anordnen, der dem...
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