Strafgesetzbuch - StGB | § 74c Einziehung des Wertes von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und Teilnehmern

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Strafgesetzbuch Inhaltsverzeichnis

(1) Ist die Einziehung eines bestimmten Gegenstandes nicht möglich, weil der Täter oder Teilnehmer diesen veräußert, verbraucht oder die Einziehung auf andere Weise vereitelt hat, so kann das Gericht gegen ihn die Einziehung eines Geldbetrages anordnen, der dem Wert des Gegenstandes entspricht.

(2) Eine solche Anordnung kann das Gericht auch neben oder statt der Einziehung eines Gegenstandes treffen, wenn ihn der Täter oder Teilnehmer vor der Entscheidung über die Einziehung mit dem Recht eines Dritten belastet hat, dessen Erlöschen nicht oder ohne Entschädigung nicht angeordnet werden kann (§ 74b Absatz 2 und 3 und § 75 Absatz 2). Trifft das Gericht die Anordnung neben der Einziehung, bemisst sich die Höhe des Wertersatzes nach dem Wert der Belastung des Gegenstandes.

(3) Der Wert des Gegenstandes und der Belastung kann geschätzt werden.

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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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15/11/2020 13:22

Ein Aufsatz: Wann ist eine gewährte Corona-Soforthilfe als Subventionsbetrug zu qualifizieren? Wieso Sie JETZT handeln müssen, wenn ein Ermittlungsverfahren gegen Sie läuft. Dass der Zeitpunkt sich gegen entsprechende Rückforderungsbescheide zu wehren jetzt perfekt ist, zeigen die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Düsseldorf. Dieses entschied vergangene Woche zu Gunsten der Kläger in drei Pilotverfahren und stellte fest, dass die Rückforderungsbescheide des Landes NRW rechtswidrig waren. Streifler&Kollegen - Rechtsanwälte Berlin
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(1) Das Gericht kann mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft von der Einziehung absehen, wenn 1. das Erlangte nur einen geringen Wert hat,2. die Einziehung nach den §§ 74 und 74c des Strafgesetzbuchs neben der zu erwartenden Strafe oder Maßregel der Be
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(1) Wer einen Gegenstand, der aus einer rechtswidrigen Tat herrührt, 1. verbirgt,2. in der Absicht, dessen Auffinden, dessen Einziehung oder die Ermittlung von dessen Herkunft zu vereiteln, umtauscht, überträgt oder verbringt,3. sich oder einem Dritt

Ist die Anordnung der Einziehung eines Gegenstandes unzureichend oder nicht ausführbar, weil nach der Anordnung eine der in den §§ 73c oder 74c bezeichneten Voraussetzungen eingetreten oder bekanntgeworden ist, so kann das Gericht die Einziehung des
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(1) Gefährden Gegenstände nach ihrer Art und nach den Umständen die Allgemeinheit oder besteht die Gefahr, dass sie der Begehung rechtswidriger Taten dienen werden, können sie auch dann eingezogen werden, wenn 1. der Täter oder Teilnehmer ohne Schuld

(1) Wird die Einziehung eines Gegenstandes angeordnet, so geht das Eigentum an der Sache oder das Recht mit der Rechtskraft der Entscheidung auf den Staat über, wenn der Gegenstand 1. dem von der Anordnung Betroffenen zu dieser Zeit gehört oder zuste
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published on 05/06/2024 14:44

Der Bundesgerichtshof stellt im hiesigen Beschluss fest, dass die nicht obligatorisch vorgeschriebene Einziehung von Vermögenswerten nur erfolgen darf, wenn sie verhältnismäßig ist (§ 74f Abs. 1 Satz 1 StGB). Das bedeutet, d
published on 27/03/2019 00:00

BGHSt: nein BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja StGB § 73 Abs. 1, § 261 Abs. 7 Wechselt ein Tatbeteiligter Geldscheine in „kleiner“ Stückelung aus einem vorausgegangenen Betäubungsmittelgeschäft eines Tatgenossen zur Förderung
published on 19/10/2010 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 277/10 vom 19. Oktober 2010 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen bandenmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung d
published on 24/07/2019 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 160/19 vom 24. Juli 2019 in der Strafsache gegen wegen leichtfertiger Geldwäsche ECLI:DE:BGH:2019:240719B3STR160.19.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach An
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(1) Gefährden Gegenstände nach ihrer Art und nach den Umständen die Allgemeinheit oder besteht die Gefahr, dass sie der Begehung rechtswidriger Taten dienen werden, können sie auch dann eingezogen werden, wenn 1. der Täter oder Teilnehmer ohne Schuld gehandelt hat...
(1) Wird die Einziehung eines Gegenstandes angeordnet, so geht das Eigentum an der Sache oder das Recht mit der Rechtskraft der Entscheidung auf den Staat über, wenn der Gegenstand 1. dem von der Anordnung Betroffenen zu dieser Zeit gehört oder zusteht oder2...