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§ 11Amtlich · § 5 UrhG

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Zeitreise: 20.02.2018

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Sozialhilfedatenabgleichsverordnung vom 21. Januar 1998 (BGBl. I S. 103), die zuletzt durch Artikel 22 Absatz 9 des Gesetzes vom 11. November 2016 (BGBl. I S. 2500) geändert worden ist, außer Kraft.

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Ende des Gesetzes