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§ 42Amtlich · § 5 UrhG

Bedarfe

Zeitreise: 24.07.2026

Die Bedarfe nach diesem Kapitel umfassen: 1. die Regelsätze nach den Regelbedarfsstufen der Anlage zu § 28; § 27a Absatz 3 und Absatz 4 ist anzuwenden; § 29 Absatz 1 Satz 1 letzter Halbsatz und Absatz 2 bis 5 ist nicht anzuwenden, 2. die zusätzlichen Bedarfe nach dem Zweiten Abschnitt des Dritten Kapitels sowie Bedarfe nach § 42b, 3. die Bedarfe für Bildung und Teilhabe nach dem Dritten Abschnitt des Dritten Kapitels, ausgenommen die Bedarfe nach § 34 Absatz 7, 4. Bedarfe für Unterkunft und Heizung a) bei Leistungsberechtigten außerhalb von Einrichtungen nach § 42a, b) bei Leistungsberechtigten, deren notwendiger Lebensunterhalt sich nach § 27b Absatz 1 Satz 2 oder nach § 27c Absatz 1 Nummer 2 ergibt, in Höhe der nach § 45a ermittelten durchschnittlichen Warmmiete von Einpersonenhaushalten, 5. ergänzende Darlehen nach § 37 Absatz 1 und Darlehen bei am Monatsende fälligen Einkommen nach § 37a.

Passende Werkzeuge

  • SozialrechtErstausstattung beantragen: Zuschuss statt Darlehen (§ 24 Abs. 3 SGB II)Wohnung, Bekleidung, Schwangerschaft und Geburt: diese Bedarfe sind vom Regelbedarf nicht umfasst und werden gesondert erbracht — als Zuschuss, nicht als Darlehen. Die App ordnet Ihren Bedarf der richtigen Anspruchsgrundlage zu, zeigt die Teile des Antrags einzeln und schreibt ihn. Und sie sagt, was kaum jemand weiß: es geht auch ohne laufenden Bezug von Grundsicherungsgeld (bisher Bürgergeld).
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  • SozialrechtWohngeld beantragen: der formlose Antrag, der den Monat sichert (§ 22 WoGG)Der Wohngeld-Vordruck ist lang, der Monat läuft. Diese App schreibt den formlosen Antrag an Ihre Wohngeldstelle, sagt, ab welchem Monat er Wohngeld sichert, was bei einer Weiterleistung zu früh ist, und welche Nachweise zum Vordruck gehören.
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