Regulierungsziele
(1) Die Regulierung des Postsektors ist eine hoheitliche Aufgabe des Bundes.
(2) Ziele der Regulierung sind: 1. die Sicherstellung einer flächendeckenden Grundversorgung mit Postdienstleistungen zu erschwinglichen Preisen (Universaldienst), 2. die Sicherstellung eines chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerbs auf den Märkten des Postsektors, insbesondere auch im ländlichen Raum, 3. die Wahrung der Interessen der Kundinnen und Kunden, insbesondere der Verbraucherinnen und Verbraucher, im Postsektor, 4. die ökologisch nachhaltige Erbringung von Postdienstleistungen, 5. die Förderung angemessener und sicherer Arbeitsbedingungen im Postsektor, 6. die Wahrung der Interessen der öffentlichen Sicherheit und des Postgeheimnisses und 7. die Sicherstellung der Versorgung mit Postdienstleistungen in Krisen- und Katastrophenfällen.
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