Personenbeförderungsgesetz - PBefG | § 6 Umgehungsverbot
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Personenbeförderungsgesetz Inhaltsverzeichnis
Die Verpflichtungen des Unternehmers nach diesem Gesetz werden durch rechtsgeschäftliche oder firmenrechtliche Gestaltungen oder Scheintatbestände, die zur Umgehung der Bestimmungen des Gesetzes geeignet sind, nicht berührt.
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published on 02/05/2016 00:00
Tenor
I.
Die Berufung wird zurückgewiesen.
II.
Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.
Die Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren war notwendig.
IV.
Die Kostenentscheidung
published on 29/03/2018 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 34/17 Verkündet am: 29. März 2018 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
published on 23/12/2016 00:00
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
III. Das Urteil ist gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Tatbesta
published on 14/10/2016 00:00
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Tatbestand
1 Der Kläger begehrt die Genehmigung der Übertragung von zwei seiner vier Taxikonzessionen an eine Gesellschaft bürgerliches Recht.
2 Der ...-jähri
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