Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - OWiG 1968 | § 84 Wirkung der Rechtskraft

(1) Ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden oder hat das Gericht über die Tat als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat rechtskräftig entschieden, so kann dieselbe Tat nicht mehr als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden.

(2) Das rechtskräftige Urteil über die Tat als Ordnungswidrigkeit steht auch ihrer Verfolgung als Straftat entgegen. Dem rechtskräftigen Urteil stehen der Beschluß nach § 72 und der Beschluß des Beschwerdegerichts über die Tat als Ordnungswidrigkeit gleich.

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Strafprozessrecht: Drogenbesitz und Führen eines Kraftfahrzeuges als eine prozessuale Tat

24.08.2017

Eine Tat im prozessualen Sinn liegt vor, wenn eine innere Beziehung zwischen dem Drogenbesitz und der Fahrt besteht, der Drogenbesitz gleichsam nur „bei Gelegenheit“ der Fahrt stattfindet.
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Wettbewerbsrecht: Zu den Voraussetzungen des § 1 GWB

20.01.2010

KG vom 30.11.09 - Az: 2 KART 1/09 - Anwalt für Wettbewerbsrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Allgemeines

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Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - OWiG 1968 | § 72 Entscheidung durch Beschluß


(1) Hält das Gericht eine Hauptverhandlung nicht für erforderlich, so kann es durch Beschluß entscheiden, wenn der Betroffene und die Staatsanwaltschaft diesem Verfahren nicht widersprechen. Das Gericht weist sie zuvor auf die Möglichkeit eines solch

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Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Jan. 2020 - 5 StR 366/19

bei uns veröffentlicht am 08.01.2020

Nachschlagewerk: ja BGHSt : ja Veröffentlichung : ja StGB § 266 a) Ein Entscheidungsträger handelt im Bereich der öffentlichen Verwaltung nicht stets pflichtwidrig, wenn er nicht das sparsamste im Sinne des niedrigsten Angebots wählt. Beim Unterlas

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Juli 2012 - 4 StR 603/11

bei uns veröffentlicht am 18.07.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 603/11 vom 18. Juli 2012 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja ____________________________ OWiG § 74 Abs. 2 Das Amtsgericht hat den Einspruch des nicht vom persönlichen Erscheinen in de

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Juni 2006 - 4 StR 146/06

bei uns veröffentlicht am 29.06.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 146/06 vom 29. Juni 2006 in der Strafsache gegen wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhö

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Juni 2008 - 3 StR 545/07

bei uns veröffentlicht am 19.06.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 545/07 vom 19. Juni 2008 in der Strafsache gegen wegen Betruges Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung Generalbundesanwalts und des Beschwerdeführers am 19. Juni 2008 gemäß § 349 Abs. 4, § 354

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 15. Juli 2014 - 1 S 14.370

bei uns veröffentlicht am 15.07.2014

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Die am ... geborene Antragstellerin

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 02. Nov. 2017 - 1 OLG 2 SsBs 31/17, 1 OLG 2 Ss Bs 31/17

bei uns veröffentlicht am 02.11.2017

Tenor 1. Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 6. Januar 2017 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten

Amtsgericht Essen Beschluss, 30. Juni 2016 - 38 OWi-90 Js 2760/15- 953/15

bei uns veröffentlicht am 30.06.2016

Tenor wird das Verfahren gemäß § 206 a StPO i. V. m. 46 OWiG auf Kosten der Landeskasse, die auch die notwendigen Auslagen des Betroffenen zu tragen hat, eingestellt. 1Gründe: 2Das Verfahren war gemäß § 206 a StPO i. V. m. §§ 46, 84 Abs. 1 OWiG ein

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 20. Juni 2016 - 1 (8) SsBs 269/15; 1 (8) SsBs 269/15 - AK 99/15

bei uns veröffentlicht am 20.06.2016

Tenor 1. Der Verfallsbeteiligten wird auf ihren Antrag und auf ihre Kosten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in die Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts G. vom 18. Februar 2015 gewährt. 2. Auf d

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 26. Jan. 2016 - 2 Rv 10/16

bei uns veröffentlicht am 26.01.2016

Tenor Auf die Revision des Angeklagten wird das Verfahren eingestellt, soweit er wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt worden ist. Insoweit trägt die Staatskasse die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Ange

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 14. Aug. 2015 - 1 RBs 219/15

bei uns veröffentlicht am 14.08.2015

Tenor Das angefochtene Urteil wird mit seinen Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an das Amtsgericht zurückverwiesen. 1G r ü n d e 2I. 3Der Betroffene ist

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 09. Okt. 2014 - VI- Kart 5/14 (V)

bei uns veröffentlicht am 09.10.2014

Tenor I. Das Verfahren über den Erlass einer einstweiligen Anordnung wird eingestellt. II. Die Antragstellerinnen tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der dem Antragsgegner zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit entstandene

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 04. Nov. 2013 - 10 S 1933/13

bei uns veröffentlicht am 04.11.2013

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 12. August 2013 - 1 K 1683/13 - wird zurückgewiesen.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 22. Dez. 2006 - 4 Ss 596/06; 4 Ss 596/2006

bei uns veröffentlicht am 22.12.2006

Tenor Das Verfahren wird eingestellt. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Betroffenen trägt die Staatskasse. Gründe   I. 1  Das Amtsgericht Vaihingen/Enz verurteilte den Betroffenen am 30. Juni 2006

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 24. März 2006 - Ss (B) 2/2006 (3/06); Ss (B) 2/06 (3/06)

bei uns veröffentlicht am 24.03.2006

Tenor 1. Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Saarlouis vom 29. August 2005 aufgehoben und das Verfahren gemäß §§ 46 Abs. 1 OWiG, 206a StPO e i n g e s t e l l t.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 12. Sept. 2005 - 10 S 1642/05

bei uns veröffentlicht am 12.09.2005

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 25. Juli 2005 - 3 K 1957/05 - wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert des Beschwerdeve

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(1) Hält das Gericht eine Hauptverhandlung nicht für erforderlich, so kann es durch Beschluß entscheiden, wenn der Betroffene und die Staatsanwaltschaft diesem Verfahren nicht widersprechen. Das Gericht weist sie zuvor auf die Möglichkeit eines solchen Verfahrens...
(1) Hält das Gericht eine Hauptverhandlung nicht für erforderlich, so kann es durch Beschluß entscheiden, wenn der Betroffene und die Staatsanwaltschaft diesem Verfahren nicht widersprechen. Das Gericht weist sie zuvor auf die Möglichkeit eines solchen Verfahrens...