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Amtlich · § 5 UrhG

Eingangsformel KindArbSchV

Zeitreise: 23.06.1998

Auf Grund des § 5 Abs. 4a des Jugendarbeitsschutzgesetzes, der durch Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe e des Gesetzes vom 24. Februar 1997 (BGBl. I S. 311) eingefügt worden ist, verordnet die Bundesregierung:

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Ende des Gesetzes