JArbSchGAmtlich · § 5 UrhG
Jugendarbeitsschutzgesetz
Rechtsstand: 23.10.2024Fundstelle: BGBl I 1976, 965Ausgefertigt: 12.04.1976
Gliederung
68 Vorschriften- Erster AbschnittAllgemeine Vorschriften
- Zweiter AbschnittBeschäftigung von Kindern
- Dritter AbschnittBeschäftigung Jugendlicher
- Erster TitelArbeitszeit und Freizeit
- § 8 Dauer der Arbeitszeit
- § 9 Berufsschule
- § 10 Prüfungen und außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen
- § 11 Ruhepausen, Aufenthaltsräume
- § 12 Schichtzeit
- § 13 Tägliche Freizeit
- § 14 Nachtruhe
- § 15 Fünf-Tage-Woche
- § 16 Samstagsruhe
- § 17 Sonntagsruhe
- § 18 Feiertagsruhe
- § 19 Urlaub
- § 20 Binnenschiffahrt
- § 21 Ausnahmen in besonderen Fällen
- § 21a Abweichende Regelungen
- § 21b
- Zweiter TitelBeschäftigungsverbote und -beschränkungen
- Dritter TitelSonstige Pflichten des Arbeitgebers
- Vierter TitelGesundheitliche Betreuung
- § 32 Erstuntersuchung
- § 33 Erste Nachuntersuchung
- § 34 Weitere Nachuntersuchungen
- § 35 Außerordentliche Nachuntersuchung
- § 36 Ärztliche Untersuchungen und Wechsel des Arbeitgebers
- § 37 Inhalt und Durchführung der ärztlichen Untersuchungen
- § 38 Ergänzungsuntersuchung
- § 39 Mitteilung, Bescheinigung
- § 40 Bescheinigung mit Gefährdungsvermerk
- § 41 Aufbewahren der ärztlichen Bescheinigungen
- § 42 Eingreifen der Aufsichtsbehörde
- § 43 Freistellung für Untersuchungen
- § 44 Kosten der Untersuchungen
- § 45 Gegenseitige Unterrichtung der Ärzte
- § 46 Ermächtigungen
- Erster TitelArbeitszeit und Freizeit
- Vierter AbschnittDurchführung des Gesetzes
- Fünfter AbschnittStraf- und Bußgeldvorschriften
- Sechster AbschnittSchlußvorschriften