Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG | § 28 Vernehmung des Verfolgten

(1) Nach dem Eingang des Auslieferungsersuchens beantragt die Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht die Vernehmung des Verfolgten bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk er sich befindet.

(2) Der Richter beim Amtsgericht vernimmt den Verfolgten über seine persönlichen Verhältnisse, insbesondere über seine Staatsangehörigkeit. Er weist ihn darauf hin, daß er sich in jeder Lage des Verfahrens eines Rechtsbeistands (§ 40) bedienen kann und daß es ihm freisteht, sich zu der ihm zur Last gelegten Tat zu äußern oder dazu nicht auszusagen. Sodann befragt er ihn, ob und gegebenenfalls aus welchen Gründen er Einwendungen gegen die Auslieferung erheben will. Zu dem Gegenstand der Beschuldigung ist der Verfolgte nur zu vernehmen, wenn die Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht dies beantragt; in den übrigen Fällen sind die Angaben, die der Verfolgte von sich aus hierzu macht, in das Protokoll aufzunehmen.

(3) Erhebt der Verfolgte gegen die Auslieferung keine Einwendungen, so belehrt ihn der Richter beim Amtsgericht über die Möglichkeit der vereinfachten Auslieferung und deren Rechtsfolgen (§ 41) und nimmt sodann dessen Erklärung zu Protokoll.

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Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG | § 41 Vereinfachte Auslieferung


(1) Die Auslieferung eines Verfolgten, gegen den ein Auslieferungshaftbefehl besteht, kann auf Ersuchen einer zuständigen Stelle eines ausländischen Staates um Auslieferung oder um vorläufige Festnahme zum Zweck der Auslieferung ohne Durchführung des

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG | § 40 Rechtsbeistand


(1) Die verfolgte Person kann sich in jeder Lage des Verfahrens eines Rechtsbeistands bedienen. (2) Die Auslieferung ist ein Fall der notwendigen Rechtsbeistandschaft, wenn eine Festnahme der verfolgten Person erfolgt. (3) Erfolgt keine Festn

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8 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 25. Okt. 2016 - 1 Ws 241/16

bei uns veröffentlicht am 25.10.2016

Tenor Die Erinnerung wird als unbegründet verworfen. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet. 1Gründe: 2I. 3Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm hatte durch Beschluss vom 13.11.2014 in dem Auslieferungsv

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 15. Feb. 2016 - 20 OLGAusl 21/15

bei uns veröffentlicht am 15.02.2016

Tenor Der Senat ist zu einer Entscheidung derzeit nicht berufen. Gründe I. 1 Die rumänischen Justizbehörden betreiben auf der Grundlage des Europäischen Haftbefehls des Landgerichts Arges vom 08.04.2015 - Nr. 20/UP/2015 - Aktenzeichen 137

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 20. Juli 2011 - 1 Ausl A 76/11

bei uns veröffentlicht am 20.07.2011

Tenor 1. Die Auslieferung des Verfolgten an die Republik Polen zur Vollstreckung der im Europäischen Haftbefehl des Kreisgerichts in Jelenia Gora vom 13. Dezember 2007 – III Kop 88/07 – aufgeführten Strafe aus dem Urteil des Kreisgerichts Kam

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 16. Jan. 2010 - 2 BvR 2299/09

bei uns veröffentlicht am 16.01.2010

Tenor Der Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 2. Juni 2009 - (2) 4 Ausl. A 22/08 (152 und 153/09) OLG Hamm - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 in

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 01. Okt. 2009 - 1 (3) Ausl 1110/09; 1 Ausl 1110/09

bei uns veröffentlicht am 01.10.2009

Tenor Die Erinnerung des Beistands gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle vom 21. August 2009 wird als unbegründet z u r ü c k g e w i e s e n . Gründe   I. 1 Der Senat ordnete mit Be

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 12. März 2009 - Ausl 14/08 I 7/08

bei uns veröffentlicht am 12.03.2009

Tenor Die Erinnerung wird als unbegründet zurückgewiesen. Gründe 1 Der Senat folgt der bereits in den beiden vorgenannten Beschlüssen zitierten, in Rechtsprechung und Literatur mehrheitlich vertretenen Auffassung, wonach es sich bei der vorberei

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 14. Mai 2007 - 3 Ausl 87/06; 3 Ausl. 87/06

bei uns veröffentlicht am 14.05.2007

Gründe   1  Sachverhalt – siehe letzte Seite II. 2  Die Auslieferungsunterlagen in Verbindung mit den dem Senat vorliegenden Unterlagen des Asylverfahrens in Verbindung mit den vom Senat im Freibeweisve

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 07. Apr. 2006 - 3 Ausl 23/2004; 3 Ausl 23/04

bei uns veröffentlicht am 07.04.2006

Tenor I. Die Auslieferung des Verfolgten an die Republik Peru zur Strafverfolgung ist z u l ä s s i g   u n t e r    d e m    V o r b e h a l t, dass die Vollstreckung einer in der Republik Peru

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