Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG | § 41 Vereinfachte Auslieferung

(1) Die Auslieferung eines Verfolgten, gegen den ein Auslieferungshaftbefehl besteht, kann auf Ersuchen einer zuständigen Stelle eines ausländischen Staates um Auslieferung oder um vorläufige Festnahme zum Zweck der Auslieferung ohne Durchführung des förmlichen Auslieferungsverfahrens bewilligt werden, wenn sich der Verfolgte nach Belehrung zu richterlichem Protokoll mit dieser vereinfachten Auslieferung einverstanden erklärt hat.

(2) Im Fall des Absatzes 1 kann auf die Beachtung der Voraussetzungen des § 11 verzichtet werden, wenn sich der Verfolgte nach Belehrung zu richterlichem Protokoll damit einverstanden erklärt hat.

(3) Das Einverständnis kann nicht widerrufen werden.

(4) Auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht belehrt der Richter beim Amtsgericht den Verfolgten über die Möglichkeit der vereinfachten Auslieferung und deren Rechtsfolgen (Absätze 1 bis 3) und nimmt sodann dessen Erklärung zu Protokoll. Zuständig ist der Richter bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk sich der Verfolgte befindet.

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Referenzen - Gesetze | § 25 SGB 2

§ 25 SGB 2 zitiert oder wird zitiert von 8 §§.

§ 25 SGB 2 wird zitiert von 7 anderen §§ im Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954).

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG | § 80 Auslieferung deutscher Staatsangehöriger


(1) Die Auslieferung eines Deutschen zum Zwecke der Strafverfolgung ist nur zulässig, wenn 1. gesichert ist, dass der ersuchende Mitgliedstaat nach Verhängung einer rechtskräftigen Freiheitsstrafe oder sonstigen Sanktion anbieten wird, den Verfolgten

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG | § 79 Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung; Vorabentscheidung


(1) Zulässige Ersuchen eines Mitgliedstaates um Auslieferung oder Durchlieferung können nur abgelehnt werden, soweit dies in diesem Teil vorgesehen ist. Die ablehnende Bewilligungsentscheidung ist zu begründen. (2) Vor der Zulässigkeitsentscheidung

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG | § 83b Bewilligungshindernisse


(1) Die Bewilligung der Auslieferung kann abgelehnt werden, wenn 1. gegen den Verfolgten wegen derselben Tat, die dem Auslieferungsersuchen zugrunde liegt, im Geltungsbereich dieses Gesetzes ein strafrechtliches Verfahren geführt wird,2. die Einleitu

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG | § 29 Antrag auf Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung


(1) Hat sich der Verfolgte nicht mit der vereinfachten Auslieferung (§ 41) einverstanden erklärt, so beantragt die Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht die Entscheidung des Oberlandesgerichts darüber, ob die Auslieferung zulässig ist. (2) Di
§ 25 SGB 2 zitiert 1 andere §§ aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954).

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG | § 11 Spezialität


(1) Die Auslieferung ist nur zulässig, wenn gewährleistet ist, daß der Verfolgte 1. in dem ersuchenden Staat ohne deutsche Zustimmung aus keinem vor seiner Überstellung eingetretenen Grund mit Ausnahme der Tat, derentwegen die Auslieferung bewilligt

Referenzen - Urteile | § 25 SGB 2

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9 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 25 SGB 2.

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Jan. 2007 - 5 StR 305/06

bei uns veröffentlicht am 10.01.2007

Nachschlagewerk: ja BGHSt : ja Veröffentlichung : ja IRG § 72 StPO §§ 206a, 353 Abs. 2 Zum Widerruf der Bewilligung von Rechtshilfen durch Überstellung von Unterlagen, wenn diese bereits abschließend verwerttet wurden. BGH, Beschluss vom 10.

Oberlandesgericht München Beschluss, 06. Juni 2019 - 1 AR 198/19

bei uns veröffentlicht am 06.06.2019

Gründe I. Die rumänischen Behörden haben um vorläufige Festnahme des rumänischen Staatsangehörigen A. G. zur Sicherung der Auslieferung zur Strafvollstreckung ersucht. Es liegt gegen den Verfolgten der im Tenor unter Ziffer

Oberlandesgericht München Beschluss, 16. Mai 2017 - 1 AR 188/17

bei uns veröffentlicht am 16.05.2017

Tenor I. Gegen den rumänischen Staatsangehörigen A. L., geboren am ... in .../Rumänien, wird zur Sicherung der Auslieferung an die rumänischen Behörden zur Strafvollstreckung Auslieferungshaft angeordnet. II. Dem Auslieferungshaf

Oberlandesgericht München Beschluss, 04. Apr. 2017 - 1 AR 68/17

bei uns veröffentlicht am 04.04.2017

Tenor 1. Die Anfechtung der Bewilligungsentscheidung der Generalstaatsanwaltschaft München vom 13.03.2017 hat sich erledigt. 2. Die Auslieferung des Verfolgten an die bulgarischen Behörden zur Strafverfolgung wegen der im Europäi

Oberlandesgericht München Beschluss, 25. Juli 2018 - 1 AR 300/18

bei uns veröffentlicht am 25.07.2018

Tenor 1. Gegen den bulgarischen Staatsangehörigen V. A. Y., geboren am … in …/Bulgarien, wird zur Sicherung der Auslieferung an die bulgarischen Behörden zur Strafvollstreckung Auslieferungshaft angeordnet. 2. Dem A

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 16. Feb. 2018 - 20 OLGAusl 37/17

bei uns veröffentlicht am 16.02.2018

Tenor 1. Der Antrag der Generalstaatsanwaltschaft, die gegen den Verfolgten vollzogene vorläufige Auslieferungshaft als Auslieferungshaft fortdauern zu lassen, wird zurückgewiesen. 2. Der Auslieferungshaftbefehl des Senats vom 22.12.2017 wi

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 15. Feb. 2016 - 20 OLGAusl 21/15

bei uns veröffentlicht am 15.02.2016

Tenor Der Senat ist zu einer Entscheidung derzeit nicht berufen. Gründe I. 1 Die rumänischen Justizbehörden betreiben auf der Grundlage des Europäischen Haftbefehls des Landgerichts Arges vom 08.04.2015 - Nr. 20/UP/2015 - Aktenzeichen 137

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 18. Aug. 2005 - 1 AK 30/05

bei uns veröffentlicht am 18.08.2005

Tenor Auf Antrag der Verfolgten vom 11. Juli 2005 wird ihr Rechtsanwalt L. zum Beistand zu bestellt. Gründe   I. 1  Gegen die Verfolgte bestand in Ungarn ein Europäischer Haftbefehl des Städtischen Gerichts in S./Ungarn

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 28. Jan. 2005 - 3 Ausl 1/05

bei uns veröffentlicht am 28.01.2005

Gründe   1 Zum Sachverhalt: 2 Gegen den Verfolgten, einen deutschen Staatsangehörigen, besteht Europäischer Haftbefehl des Landesgerichts I./Österreich vom 05. Januar 2005. Dem Verfolgten werden Betrugstaten vorgeworfen, die er im August/Sept

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(1) Die Auslieferung ist nur zulässig, wenn gewährleistet ist, daß der Verfolgte 1. in dem ersuchenden Staat ohne deutsche Zustimmung aus keinem vor seiner Überstellung eingetretenen Grund mit Ausnahme der Tat, derentwegen die Auslieferung bewilligt worden ist...