Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung - GmbHG | § 75 Nichtigkeitsklage

(1) Enthält der Gesellschaftsvertrag keine Bestimmungen über die Höhe des Stammkapitals oder über den Gegenstand des Unternehmens oder sind die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags über den Gegenstand des Unternehmens nichtig, so kann jeder Gesellschafter, jeder Geschäftsführer und, wenn ein Aufsichtsrat bestellt ist, jedes Mitglied des Aufsichtsrats im Wege der Klage beantragen, daß die Gesellschaft für nichtig erklärt werde.

(2) Die Vorschriften der §§ 246 bis 248 des Aktiengesetzes finden entsprechende Anwendung.

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Gesellschaftsrecht: Zum fehlerhaften Beitritt zu einer GmbH

16.04.2015

Bei ordnungsgemäßer Anmeldung des Geschäftsanteils gilt der Erwerber auch dann als Gesellschafter, wenn durch den Beitritt die Voraussetzungen für eine Freistellung vom Verbot des § 1 GWB entfällt.

6. GmbH - Liquidation

03.04.2012

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Wettbewerbsrecht: Wirksamkeit wettbewerbsbeschränkender Satzungsbestandteile

11.02.2011

Ein Wettbewerbsverbot in einem Gesellschaftsvertrag verstößt nicht gegen § 1 GWB, wenn es notwendig ist, um das im Übri
Allgemeines

Gesellschaftsrecht: Keine Teilnichtigkeit im Verhältnis verschiedener Beschlussfassungen

14.05.2009

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zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 397 Löschung nichtiger Gesellschaften und Genossenschaften


Eine in das Handelsregister eingetragene Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien kann nach § 395 als nichtig gelöscht werden, wenn die Voraussetzungen vorliegen, unter denen nach den §§ 275 und 276 des Aktiengesetzes die Klage auf Ni
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Aktiengesetz - AktG | § 246 Anfechtungsklage


(1) Die Klage muß innerhalb eines Monats nach der Beschlußfassung erhoben werden. (2) Die Klage ist gegen die Gesellschaft zu richten. Die Gesellschaft wird durch Vorstand und Aufsichtsrat vertreten. Klagt der Vorstand oder ein Vorstandsmitglied,

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Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 12. Dez. 2018 - L 1 RS 3/13

bei uns veröffentlicht am 12.12.2018

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Nürnberg vom 30. August 2013 sowie der Bescheid der Beklagten vom 19. März 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 18. Juni 2012 aufgehoben.

Bundessozialgericht Urteil, 07. Dez. 2017 - B 5 RS 1/16 R

bei uns veröffentlicht am 07.12.2017

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 3. Juni 2016 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückv

Bundesgerichtshof Urteil, 27. Jan. 2015 - KZR 90/13

bei uns veröffentlicht am 27.01.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL K Z R 9 0 / 1 3 Verkündet am: 27. Januar 2015 Bürk Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ne