Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung - GmbHG | § 34 Einziehung von Geschäftsanteilen

(1) Die Einziehung (Amortisation) von Geschäftsanteilen darf nur erfolgen, soweit sie im Gesellschaftsvertrag zugelassen ist.

(2) Ohne die Zustimmung des Anteilsberechtigten findet die Einziehung nur statt, wenn die Voraussetzungen derselben vor dem Zeitpunkt, in welchem der Berechtigte den Geschäftsanteil erworben hat, im Gesellschaftsvertrag festgesetzt waren.

(3) Die Bestimmung in § 30 Abs. 1 bleibt unberührt.

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Persönliche Risiken für Organe von Kapitalgesellschaften - GmbH-Geschäftsführer / AG-Vorstand

06.10.2023

1. Situation2.     Risiken    1)     Die Haftung des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft    2)      Haftung in der Insolvenz                  Exkurs Zahlungsunfähigkeit                  Exkurs Überschuldung                   Umfang der Schade

Persönliche Risiken für Organe von Kapitalgesellschaften - GmbH-Geschäftsführer / AG-Vorstand -

23.06.2023

1.     Situation2.     Risiken    1)     Die Haftung des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft    2)      Haftung in der Insolvenz                  Exkurs Zahlungsunfähigkeit                  Exkurs Überschuldung                   Umfang der Sc

Gesellschaftsrecht: Zur Einziehung eines GmbH-Geschäftsanteils

14.05.2015

Der Beschluss ist nicht deshalb nichtig, weil keine Maßnahmen ergriffen wurden, um ein Auseinanderfallen der nach der Einziehung verbleibenden Geschäftsanteile und dem Stammkapital der Gesellschaft zu verhindern.

Gesellschaftsrecht: Zum fehlerhaften Beitritt zu einer GmbH

16.04.2015

Bei ordnungsgemäßer Anmeldung des Geschäftsanteils gilt der Erwerber auch dann als Gesellschafter, wenn durch den Beitritt die Voraussetzungen für eine Freistellung vom Verbot des § 1 GWB entfällt.

Zur deliktischen Außenhaftung von leitenden Organmitgliedern in GmbH und AG

15.01.2015

Die Leitung eines Unternehmens erfordert eine vielseitige Interessenberücksichtigung, dies birgt Haftungsgefahren – auch ggü. Personen, die nicht in einer organschaftlichen Beziehung zur Gesellschaft stehen.

GmbH-Gesellschafter: Zur Wirksamkeit der Einziehung eines Geschäftsanteils

01.03.2012

die Einziehung wird mit der Mitteilung an den betroffenen Gesellschafter wirksam-BGH vom 24.01.12-Az:II ZR 109/11

Wettbewerbsrecht: Wirksamkeit wettbewerbsbeschränkender Satzungsbestandteile

11.02.2011

Ein Wettbewerbsverbot in einem Gesellschaftsvertrag verstößt nicht gegen § 1 GWB, wenn es notwendig ist, um das im Übri
Allgemeines

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Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung - GmbHG | § 30 Kapitalerhaltung


(1) Das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen der Gesellschaft darf an die Gesellschafter nicht ausgezahlt werden. Satz 1 gilt nicht bei Leistungen, die bei Bestehen eines Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrags (§ 291 des Aktie

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38 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Jan. 2020 - II ZR 10/19

bei uns veröffentlicht am 28.01.2020

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 10/19 Verkündet am: 28. Januar 2020 Stoll Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Dez. 2014 - II ZR 322/13

bei uns veröffentlicht am 02.12.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL I I ZR 3 2 2 / 1 3 Verkündet am: 2. Dezember 2014 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit.

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Jan. 2008 - II ZR 290/06

bei uns veröffentlicht am 28.01.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 290/06 vom 28. Januar 2008 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GmbHG § 34 Ist in einem Vorprozess zwischen der GmbH und Gesellschaftern, hinsichtlich derer der Ausschluss und die

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Feb. 2002 - II ZR 100/00

bei uns veröffentlicht am 04.02.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 100/00 Verkündet am: 4. Februar 2002 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshof

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Jan. 2012 - II ZR 109/11

bei uns veröffentlicht am 24.01.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil II ZR 109/11 Verkündet am: 24. Januar 2012 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja GmbHG §

Bundesgerichtshof Urteil, 30. Nov. 2009 - II ZR 208/08

bei uns veröffentlicht am 30.11.2009

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Bundesgerichtshof Urteil, 05. Apr. 2011 - II ZR 263/08

bei uns veröffentlicht am 05.04.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Teilurteil II ZR 263/08 Verkündet am: 5. April 2011 Stoll Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandl

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Sept. 2013 - II ZR 216/11

bei uns veröffentlicht am 24.09.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil II ZR 216/11 Verkündet am: 24. September 2013 Stoll Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GmbHG § 34 Ab

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Sept. 2001 - II ZR 245/99

bei uns veröffentlicht am 17.09.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 245/99 Verkündet am: 17. September 2001 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des Bundesgerichts

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Dez. 2008 - II ZR 263/07

bei uns veröffentlicht am 08.12.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 263/07 vom 8. Dezember 2008 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GmbHG §§ 30, 34 Abs. 3 a) Die Satzung einer GmbH kann für den Fall des Ausschlusses eines Gesellschafters durch Ge

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Jan. 2003 - II ZR 173/02

bei uns veröffentlicht am 13.01.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 173/02 Verkündet am: 13. Januar 2003 Boppel Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Jan. 2003 - II ZR 227/00

bei uns veröffentlicht am 13.01.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 227/00 Verkündet am: 13. Januar 2003 Boppel Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: j

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Juli 2006 - II ZR 313/05

bei uns veröffentlicht am 17.07.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 313/05 vom 17. Juli 2006 in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 17. Juli 2006 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Goette und die Richter Dr. Kurzwelly, Prof. Dr. Gehrlein, Dr. Str

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Feb. 2003 - II ZR 243/02

bei uns veröffentlicht am 24.02.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 243/02 Verkündet am: 24. Februar 2003 Boppel Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein GmbHG § 34

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Juni 2000 - II ZR 73/99

bei uns veröffentlicht am 19.06.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 73/99 Verkündet am: 19. Juni 2000 Boppel Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 30. Juni 2003 - II ZR 326/01

bei uns veröffentlicht am 30.06.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 326/01 Verkündet am: 30. Juni 2003 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: j

Bundesgerichtshof Urteil, 14. März 2005 - II ZR 153/03

bei uns veröffentlicht am 14.03.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 153/03 Verkündet am: 14. März 2005 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGB §

Finanzgericht München Urteil, 24. Sept. 2015 - 13 K 554/13

bei uns veröffentlicht am 24.09.2015

Gründe Finanzgericht München Az.: 13 K 554/13 IM NAMEN DES VOLKES Urteil Stichwort: Verlustrealisierung bei Einziehung GmbH-Anteil, Abzugsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten, Darlehenszinsen, Gebühr

Oberlandesgericht München Endurteil, 05. Okt. 2016 - 7 U 3036/15

bei uns veröffentlicht am 05.10.2016

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 10.7.2015 (Az.: 14 HK O 21296/14) in Ziffer I. aufgehoben, soweit der Klage stattgegeben wurde. 2. Die Klage wird abgewiesen. 3. Die Kläg

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Sept. 2018 - V ZR 138/17

bei uns veröffentlicht am 14.09.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 138/17 Verkündet am: 14. September 2018 Weschenfelder Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nei

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Juni 2018 - II ZR 65/16

bei uns veröffentlicht am 26.06.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 65/16 Verkündet am: 26. Juni 2018 Ginter, Justizfachangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GmbHG § 30 Abs. 1

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Mai 2016 - II ZR 342/14

bei uns veröffentlicht am 10.05.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 342/14 Verkündet am: 10. Mai 2016 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR

Bundesfinanzhof Urteil, 20. Jan. 2016 - II R 40/14

bei uns veröffentlicht am 20.01.2016

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 14. Mai 2014  9 K 879/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 04. Nov. 2015 - 1 K 1214/13

bei uns veröffentlicht am 04.11.2015

Diese Entscheidung zitiert Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen. III. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Streitig ist die Höhe eines aus einer Zwangseinziehung von

Oberlandesgericht Köln Urteil, 28. Mai 2015 - 18 U 181/14

bei uns veröffentlicht am 28.05.2015

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 6. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 25. September 2014 – teilweise abgeändert und insgesamt – wie folgt – neu gefasst: Der Beschluss der Gesellschafterversammlung der Beklagten

Bundesfinanzhof Urteil, 04. März 2015 - II R 51/13

bei uns veröffentlicht am 04.03.2015

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 13. November 2013  4 K 834/13 Erb wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesgerichtshof Urteil, 27. Jan. 2015 - KZR 90/13

bei uns veröffentlicht am 27.01.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL K Z R 9 0 / 1 3 Verkündet am: 27. Januar 2015 Bürk Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ne

Bundesgerichtshof Versäumnisurteil, 02. Dez. 2014 - II ZR 322/13

bei uns veröffentlicht am 02.12.2014

Tenor Auf die Revision der Klägerin zu 1 wird das Urteil des 17. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 30. August 2013 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als zu ihrem Nachteil ents

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil, 18. Sept. 2014 - 3 U 82/13

bei uns veröffentlicht am 18.09.2014

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der Einzelrichterin der 13. Zivilkammer des Landgerichts Kiel vom 8. November 2013 im Kostentenor dahin geändert, dass die erstinstanzlichen Kosten des Rechtsstreits gegeneinander aufgehoben we

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Apr. 2014 - II ZR 216/13

bei uns veröffentlicht am 29.04.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil I I Z R 2 1 6 / 1 3 Verkündet am: 29. April 2014 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 138

Oberlandesgericht Naumburg Urteil, 21. Nov. 2013 - 1 U 105/13

bei uns veröffentlicht am 21.11.2013

Tenor Auf die Berufung des Verfügungsklägers wird das am 23.7.2013 verkündete Urteil des Landgerichts Magdeburg, Geschäftszeichen: 31 O 66/13, abgeändert: Dem Verfügungsbeklagten zu 2. wird die Befugnis, die Geschäfte der Verfügungsbeklagt

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 30. Aug. 2013 - I-17 U 22/13

bei uns veröffentlicht am 30.08.2013

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das am 28. 11. 2012 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Klageanträge werden abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits fallen

Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 20. Aug. 2013 - 6 K 4183/11 K

bei uns veröffentlicht am 20.08.2013

Tenor Der Körperschaftsteuerbescheid für 2007 wird insoweit geändert, dass die Steuer ohne Berücksichtigung der Erträge aus den RPS i.H.v. 95 % von „…“ € und ohne Anrechnung der ausländischen Körperschaftsteuer berechnet wird. Im Übrigen wird die Kl

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 13. Mai 2013 - 14 U 12/13

bei uns veröffentlicht am 13.05.2013

Tenor 1. Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 36. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 20.09.2012 - 36 O 19/12 KfH - gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurüc

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Urteil, 01. Dez. 2011 - 8 U 315/10 - 83

bei uns veröffentlicht am 01.12.2011

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 02.06.2010 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken - 17KFH O 87/09 - wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Dieses Urteil sowie da

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 29. Feb. 2008 - 5 W 68/07

bei uns veröffentlicht am 29.02.2008

Tenor Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der Kammer für Handelssachen II des Landgerichts Lübeck vom 6. November 2007 aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 10. Jan. 2006 - 8 U 27/05

bei uns veröffentlicht am 10.01.2006

Tenor I. Die Berufungen der Parteien gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe – 14 O 5/01 KfH III – vom 17.12.2004 werden zurückgewiesen. II. Von den Kosten de

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 31. Juli 2003 - 9 U 200/02

bei uns veröffentlicht am 31.07.2003

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts F. vom 22.11.2002 abgeändert und festgestellt, dass der in der Gesellschafterversammlung der Beklagten am 15.05.2001 gefasste Beschluss, die Geschäftsanteile des Klägers einzuzie

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