(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.

(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.

(3) Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien.

(4) Über die Frage der Verfassungswidrigkeit nach Absatz 2 sowie über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung nach Absatz 3 entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

(5) Das Nähere regeln Bundesgesetze.

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6 Artikel zitieren Grundgesetz Art 21.

Gesellschaftsrecht: Zur Eintragung eines nicht rechtsfähigen Vereins ins Grundbuch

09.06.2016

Ein nichtrechtsfähiger Verein kann nicht allein unter seinem Namen in das Grundbuch eingetragen werden.

Wirtschaftsstrafrecht: Zur Untreue aufgrund der Annahme einer rechtswidrigen Spende

24.04.2015

Dem Vorsitzenden einer Partei kann dieser gegenüber eine Pflicht zur Betreuung deren Vermögens obliegen, die er verletzt, wenn er eine rechtswidrige Spende annimmt.
Strafrecht

Bankrecht: Zum Recht der außerordentlichen Kündigung einer Kontoverbindung

11.12.2013

Eine Bank muss bei einer ordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses nach Nr. 19 I AGB-Banken 2002 keine Abwägung ihrer Interessen mit den Interessen des Kunden vornehmen.

Wirtschaftsstrafrecht: Zur einschränkenden Auslegung der §§ 331, 333 StGB bei Einwerbung von Wahlkampfspenden durch einen Amtsträger, der sich um seine Wiederwahl bewirbt.

05.01.2011

Zum Betrug durch unrichtige Rechenschaftsberichte einer Partei im Zusammenhang mit der staatlichen Teilfinanzierung der Parteien - BGH vom 28.10.2004 - Az: 3 StR 301/03 - Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Strafrecht

Bundesverfassungsgericht

09.07.2008

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158 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren Grundgesetz Art 21.

Bundesfinanzhof Beschluss, 10. Dez. 2020 - V R 14/20

bei uns veröffentlicht am 14.09.2021

Politische Betätigungen sind nicht gemeinnützigDem folgenden Urteil liegt ein steuerrechtlicher Sachverhalt zugrunde und beschäftigt sich explizit mit der Frage, wann einem Verein eigentlich das Merkmal der „Gemeinnützigkeit

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Sept. 2011 - 4 StR 129/11

bei uns veröffentlicht am 20.09.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil 4 StR 129/11 vom 20. September 2011 in der Strafsache gegen wegen Verdachts der Volksverhetzung Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 20. September 2011, an der teilge

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Sept. 2012 - I ZR 116/11

bei uns veröffentlicht am 20.09.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 116/11 Verkündet am: 20. September 2012 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Apr. 2011 - 1 StR 94/10

bei uns veröffentlicht am 13.04.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 94/10 vom 13. April 2011 BGHSt: ja BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja ______________________ PartG § 23a Abs. 1 Satz 1, § 25 idF vom 28. Januar 1994 (BGBl. I S. 142) StGB § 266 Abs. 1 1

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Dez. 2003 - XI ZR 397/02

bei uns veröffentlicht am 02.12.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 397/02 Verkündet am: 2. Dezember 2003 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja.

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Jan. 2013 - XI ZR 22/12

bei uns veröffentlicht am 15.01.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil XI ZR 22/12 Verkündet am: 15. Januar 2013 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja AGB-Banken 2002

Bundesgerichtshof Urteil, 11. März 2003 - XI ZR 403/01

bei uns veröffentlicht am 11.03.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 403/01 Verkündet am: 11. März 2003 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja _______

Verwaltungsgericht München Beschluss, 20. Sept. 2017 - M 22 E 17.4341

bei uns veröffentlicht am 20.09.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens sowie die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 2.500,- Euro festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 01. Okt. 2018 - Au 1 E 18.1617

bei uns veröffentlicht am 01.10.2018

Tenor I. Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller bis spätestens Donnerstag, 4. Oktober 2018, 12.00 Uhr, das Anbringen von insgesamt vier (d.h. drei zusätzlichen) Plakaten zur Landta

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 11. März 2015 - AN 11 K 14.00127

bei uns veröffentlicht am 11.03.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe der

Verwaltungsgericht München Beschluss, 30. Aug. 2018 - M 7 E 18.4088

bei uns veröffentlicht am 30.08.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller - ein Kreisve

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 17. Sept. 2018 - 4 CE 18.1620

bei uns veröffentlicht am 17.09.2018

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 4.350 Euro festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht München Urteil, 16. Okt. 2014 - 22 K 14.1743

bei uns veröffentlicht am 16.10.2014

Tenor I. Der Beklagte wird verpflichtet, die weitere Verbreitung des Verfassungsschutzberichtes 2013 des Freistaates Bayern zu unterlassen, wenn nicht zuvor die Passagen über die Klägerin entfernt oder unkenntlich gemacht werden.

Verwaltungsgericht München Urteil, 17. Okt. 2014 - 22 K 13.2076

bei uns veröffentlicht am 17.10.2014

Tenor I. Soweit die Klage zurückgenommen wurde, wird das Verfahren eingestellt. Der Beklagte wird verurteilt, die Rede des Bayerischen Staatsministers des Innern vom ... 04.2013 zur Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2012 und di

Verwaltungsgericht München Beschluss, 17. Okt. 2014 - 22 E 13.2077

bei uns veröffentlicht am 17.10.2014

Tenor I. Soweit der Antrag zurückgenommen wurde, wird das Verfahren eingestellt. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, die Rede des Bayerischen Staatsministers des Innern vom ...04.2013 zur Vorst

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. Mai 2019 - 7 CE 19.943

bei uns veröffentlicht am 13.05.2019

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Unter Abänderung von Nr. 3 des Beschlusses des Verwaltungsgerichts wird der Streitwert für beide Instanzen au

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 07. Sept. 2017 - AN 4 S 17.01868

bei uns veröffentlicht am 07.09.2017

Tenor 1. Die aufschiebende Wirkung der unter dem Aktenzeichen AN 4 K 17.01869 erhobenen Klage der Antragstellerin gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 5. September 2017 wird wiederhergestellt. 2. Die Antragsgegnerin trägt d

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 10. Feb. 2016 - Au 7 S 16.189

bei uns veröffentlicht am 10.02.2016

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin (Az.: Au 7 K 16.188) gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 4. Februar 2016 wird wiederhergestellt. II. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu

Verwaltungsgericht München Beschluss, 24. Mai 2018 - M 7 E 18.2240

bei uns veröffentlicht am 24.05.2018

Tenor I. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, dem Antragsteller zu 1 Zugang zum Kulturzentrum T., … , im Zeitraum bis zum 13. Juli 2018 für Parteiveranstaltungen im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten und der geltenden Nutzung

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 03. Juli 2018 - 4 CE 18.1224

bei uns veröffentlicht am 03.07.2018

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 13. Okt. 2016 - B 5 E 16.679

bei uns veröffentlicht am 13.10.2016

Tenor 1. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, den großen Saal der ... für die vom Antragsteller am 20. Oktober 2016, ab 19.00 Uhr, geplante Veranstaltung: „...: Die ... auf dem Weg zur Volkspartei“ zur Verfügung zu ste

Verwaltungsgericht München Beschluss, 27. Juli 2017 - M 22 E 17.1861

bei uns veröffentlicht am 27.07.2017

Tenor I. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, die Beobachtung des Antragstellers bis auf Weiteres nicht erneut bekannt zu machen. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. II. Die Kosten des V

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 26. Mai 2014 - 2 E 14.398

bei uns veröffentlicht am 26.05.2014

Tenor I. Der Antragsgegner wird vorläufig verpflichtet, der Antragstellerin die Stadthalle Schweinfurt am 28. und 29. Juni 2014 auf der Grundlage eines noch abzuschließenden Mietvertrages gegen eine Haftungserklärung der Antragstelleri

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 14. Aug. 2015 - B 1 K 14.587

bei uns veröffentlicht am 14.08.2015

Tenor 1. Der Beklagte wird unter Aufhebung der Bescheide der Regierung von Mittelfranken - Luftamt Nordbayern - vom 24.07.2014 und vom 09.07.2014 verpflichtet, dem Kläger eine Zuverlässigkeitsbescheinigung nach § 7 LuftSiG zu erteilen.

Bayerischer Verfassungsgerichtshof Entscheidung, 26. März 2018 - Vf. 15-VII-16

bei uns veröffentlicht am 26.03.2018

Tenor Die Anträge werden abgewiesen. Gründe I. Gegenstand der Popularklage sind einzelne Regelungen aus dem Wahlvorschlagsrecht der Parteien und Wählergruppen bei den Landtags-, Bezirkstags-, Gemeinde- und

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 19. Jan. 2018 - 5 CE 18.169

bei uns veröffentlicht am 19.01.2018

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt. Gründe I.

Verwaltungsgericht München Beschluss, 07. Feb. 2014 - 7 E 14.383

bei uns veröffentlicht am 07.02.2014

Tenor I. Der Antragsgegnerin wird es bis zum Ende der Kommunalwahlen am 16. März 2014, 18:00 Uhr untersagt, das Informationsblatt (Anlage A und B der Antragsschrift) zu verbreiten. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. II. Di

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 22. Okt. 2015 - 10 B 15.1609

bei uns veröffentlicht am 22.10.2015

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Aktenzeichen: 10 B 15.1609 Im Namen des Volkes Urteil vom 22. Oktober 2015 (VG München, Entscheidung vom 17. Oktober 2014, Az.: M 22 K 13.2076) 10. Senat Sachge

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 22. Okt. 2015 - 10 B 15.1320

bei uns veröffentlicht am 22.10.2015

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof 10 B 15.1320 Im Namen des Volkes Urteil vom 22. Oktober 2015 (VG München, Entscheidung vom 16. Oktober 2014, Az.: M 22 K 14.1743) 10. Senat Sachgebietsschlüssel

Oberlandesgericht München Beschluss, 16. Sept. 2016 - 34 SchH 11/16

bei uns veröffentlicht am 16.09.2016

Tenor I. Der Antrag, die Ablehnung der Schiedsrichter des Landesschiedsgerichts … Landesverband Bayern - …, Dr. … und … unter Aufhebung der Beschlüsse vom 8. Juli 2016 wegen Besorgnis der Befangenheit für be

Verwaltungsgericht München Beschluss, 15. Juni 2016 - M 22 E 16.2635

bei uns veröffentlicht am 15.06.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 2.500,- Euro festgesetzt. Gründe I. Die Antragstellerin (ein Landesverban

Verwaltungsgericht München Beschluss, 18. Mai 2015 - M 7 E 15.1093

bei uns veröffentlicht am 18.05.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 2.500,- EUR festgesetzt. Gründe I. Die Antragstellerin, eine poli

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 29. Jan. 2014 - 6 K 13.1376

bei uns veröffentlicht am 29.01.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitslei

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 20. Okt. 2015 - 4 A 14.1787

bei uns veröffentlicht am 20.10.2015

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof 4 A 14.1787 Im Namen des Volkes Urteil vom 20. Oktober 2015 4. Senat Sachgebietsschlüssel: 523 Hauptpunkte: Vereinsrechtliche Verbotsverfügung gegen Ersatzor

Verwaltungsgericht München Beschluss, 17. Jan. 2018 - M 7 E 18.68

bei uns veröffentlicht am 17.01.2018

Tenor I. Der Antrag wird als unzulässig abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller begeh

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 31. März 2017 - W 2 E 17.318

bei uns veröffentlicht am 31.03.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller begehrt von d

Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 12. Dez. 2016 - M 10 K 16.2139

bei uns veröffentlicht am 12.12.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterleg

Verwaltungsgericht München Beschluss, 11. Apr. 2017 - M 7 S 17.1453

bei uns veröffentlicht am 11.04.2017

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage (M 7 K 17.1452) gegen den Widerrufsbescheid der Antragsgegnerin vom 28. Februar 2017 wird wiederhergestellt. II. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III.

Verwaltungsgericht München Urteil, 22. Juli 2015 - M 7 K 14.3609

bei uns veröffentlicht am 22.07.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München M 7 K 14.3609 Im Namen des Volkes Urteil vom 22. Juli 2015 7. Kammer Sachgebiets-Nr. 143 Hauptpunkte: Anfechtung der Bezirksausschusswahl; Unterschrift

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 20. Dez. 2016 - B 5 E 16.832

bei uns veröffentlicht am 20.12.2016

Tenor 1. Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, bis zur rechtskräftigen Entscheidung in einer noch zu erhebenden Hauptsacheklage in der auf ihrer Homepage abrufbaren Pressemitteilung vom 7. November

Bundesverfassungsgericht Ablehnung einstweilige Anordnung, 30. Okt. 2018 - 2 BvQ 90/18

bei uns veröffentlicht am 30.10.2018

Tenor 1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Gründe 1

Schleswig-Holsteinisches Landesverfassungsgericht Beschluss, 29. Okt. 2018 - 7/17

bei uns veröffentlicht am 29.10.2018

Tenor Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen. Gründe A. 1 1 Gegenstand der Wahlprüfung ist die Beschwerde eines Wahlberechtigten gegen den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Landtages vom 13. Oktober 2017 über die Gü

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 19. Sept. 2018 - 4 M 172/18

bei uns veröffentlicht am 19.09.2018

Gründe I. 1 Die Antragstellerin begehrt von der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung für den (...) September 2018 in der Zeit von 16.00 Uhr bis 22.00 Uhr die Überlassung des „(S.)-Saales“ in der (...) Bibliothek für (H.) in C-Sta

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 27. Juni 2018 - 10 CN 1/17

bei uns veröffentlicht am 27.06.2018

Tatbestand 1 Die Antragsteller wenden sich gegen eine Änderung der Entschädigungssatzung der Antragsgegnerin, die "Fraktionen aus Vertretern erkennbarer ver

Schleswig-Holsteinisches Landesverfassungsgericht Beschluss, 08. Juni 2018 - 6/17

bei uns veröffentlicht am 08.06.2018

Tenor 1. Der Antrag wird verworfen. 2. Die Antragsgegnerin hat der Antragstellerin die notwendigen Auslagen zur Hälfte zu erstatten. 3. Der Gegenstandswert wird auf 100.000 Euro festgesetzt. Gründe ..

Schleswig-Holsteinisches Landesverfassungsgericht Beschluss, 08. Juni 2018 - 5/17

bei uns veröffentlicht am 08.06.2018

Tenor 1. Der Antrag wird verworfen. 2. Der Antragsgegner hat der Antragstellerin die notwendigen Auslagen zur Hälfte zu erstatten. 3. Der Gegenstandswert wird auf 100.000 Euro festgesetzt. Gründe ..

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 29. Mai 2018 - 1 C 15/17

bei uns veröffentlicht am 29.05.2018

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Rücknahme seiner Einbürgerung in den deutschen Staatsverband, welche die Beklagte darauf stützt, dass dieser bei der Einbür

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 28. März 2018 - 10 C 2/17

bei uns veröffentlicht am 28.03.2018

Tatbestand 1 Die Kläger zu 3. bis 21. sind Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer. Sie wurden 2014 über zwei Wahllisten der Berufsorganisation "w" in

Bundesverfassungsgericht Einstweilige Anordnung, 24. März 2018 - 1 BvQ 18/18

bei uns veröffentlicht am 24.03.2018

Tenor Der Stadt W… wird aufgegeben, der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung vom 20. Dezember 2017 (Az. 8 L 9187/17.Gl), Folge zu leisten und dem Antragsteller die Stadthalle W… am 24. März 2018 f