(1) Die Steuer wird auf Grund des Steuermessbetrags (§ 14) mit einem Prozentsatz (Hebesatz) festgesetzt und erhoben, der von der hebeberechtigten Gemeinde (§§ 4, 35a) zu bestimmen ist.

(2) Der Hebesatz kann für ein Kalenderjahr oder mehrere Kalenderjahre festgesetzt werden.

(3)1Der Beschluss über die Festsetzung oder Änderung des Hebesatzes ist bis zum 30. Juni eines Kalenderjahrs mit Wirkung vom Beginn dieses Kalenderjahrs zu fassen.2Nach diesem Zeitpunkt kann der Beschluss über die Festsetzung des Hebesatzes gefasst werden, wenn der Hebesatz die Höhe der letzten Festsetzung nicht überschreitet.

(4)1Der Hebesatz muss für alle in der Gemeinde vorhandenen Unternehmen der gleiche sein.2Er beträgt 200 Prozent, wenn die Gemeinde nicht einen höheren Hebesatz bestimmt hat.3Wird das Gebiet von Gemeinden geändert, so kann die Landesregierung oder die von ihr bestimmte Stelle für die von der Änderung betroffenen Gebietsteile auf eine bestimmte Zeit verschiedene Hebesätze zulassen.4In den Fällen des Satzes 3 sind die §§ 28 bis 34 mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle mehrerer Gemeinden die Gebietsteile der Gemeinde mit verschiedenen Hebesätzen treten.

(5) In welchem Verhältnis die Hebesätze für die Grundsteuer der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, für die Grundsteuer der Grundstücke und für die Gewerbesteuer zueinander stehen müssen, welche Höchstsätze nicht überschritten werden dürfen und inwieweit mit Genehmigung der Gemeindeaufsichtsbehörde Ausnahmen zugelassen werden können, bleibt einer landesrechtlichen Regelung vorbehalten.

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Gewerbesteuer wird für viele Unternehmen zur Hauptlast

31.08.2012

Kommunen haben in diesem Jahr zum dritten Mal in Folge ihre Hebesätze erhöht.
Steuerrecht

Urteil im einstweiligen Rechtsschutzverfahren

05.10.2006

Ob die von uns eingereichte Verfassungsbeschwerde Erfolg haben wird, ist offen! Unser Antrag auf Erlaß einer Einstweilige Verfügung auf Aussetzung des Mindestsatzes wurde knapp abgelehnt.
andere

Pressemitteilung zur Verfassungsbeschwerde "Gewerbesteuerhebesatz"

25.07.2006

Kommunalverfassungsbeschwerde zu §§ 1, 16 Abs. 4 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes von RA´in Dorit Jäger und RA Dirk Streifler
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Verfassungsbeschwerde zum "Gewerbesteuerhebesatz"

15.08.2005

Kommunalverfassungsbeschwerde zu §§ 1, 16 Abs. 4 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes eingereicht durch RA´in Dorit Jäger und RA Dirk Streifler
Steuerrecht

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Gewerbesteuergesetz - GewStG | § 14 Festsetzung des Steuermessbetrags


1Der Steuermessbetrag wird für den Erhebungszeitraum nach dessen Ablauf festgesetzt. 2Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr. 3Besteht die Gewerbesteuerpflicht nicht während des ganzen Kalenderjahrs, so tritt an die Stelle des Kalenderjahrs der Zeitr

Gewerbesteuergesetz - GewStG | § 28 Allgemeines


(1) 1Sind im Erhebungszeitraum Betriebsstätten zur Ausübung des Gewerbes in mehreren Gemeinden unterhalten worden, so ist der Steuermessbetrag in die auf die einzelnen Gemeinden entfallenden Anteile (Zerlegungsanteile) zu zerlegen. 2Das gilt auch in

Gewerbesteuergesetz - GewStG | § 4 Hebeberechtigte Gemeinde


(1) 1Die stehenden Gewerbebetriebe unterliegen der Gewerbesteuer in der Gemeinde, in der eine Betriebsstätte zur Ausübung des stehenden Gewerbes unterhalten wird. 2Befinden sich Betriebsstätten desselben Gewerbebetriebs in mehreren Gemeinden, oder er

Gewerbesteuergesetz - GewStG | § 35a


(1) Der Gewerbesteuer unterliegen auch die Reisegewerbebetriebe, soweit sie im Inland betrieben werden. (2) 1Reisegewerbebetrieb im Sinne dieses Gesetzes ist ein Gewerbebetrieb, dessen Inhaber nach den Vorschriften der Gewerbeordnung und den dazu

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26 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Jan. 2002 - 5 StR 540/01

bei uns veröffentlicht am 23.01.2002

Nachschlagewerk: ja BGHSt : nein Veröffentlichung: ja AO 1970 §§ 370 Abs. 1 Nr. 2, 393 Abs. 1 Die strafbewehrte Pflicht zur Abgabe von Einkommenund Gewerbesteuererklärungen für einen bestimmten Veranlagungszeitraum wird suspendiert, wenn dem St

Landgericht Coburg Endurteil, 11. Jan. 2018 - 1 HK O 24/17

bei uns veröffentlicht am 11.01.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Tatb

Verwaltungsgericht München Urteil, 10. Mai 2016 - M 2 K 15.1642

bei uns veröffentlicht am 10.05.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung o

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 28. Nov. 2018 - 14 B 1121/18

bei uns veröffentlicht am 28.11.2018

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 38.808,- € festgesetzt. Gründe: 1Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Ablehnun

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 06. Apr. 2017 - 4 Ss 623/16

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Tenor Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Tübingen vom 8. April 2016 wird als unbegründet verworfen. Der Angeklagte hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Gründe   1 Das Landgericht Tübingen

Bundesfinanzhof Beschluss, 27. Okt. 2016 - IV B 119/15

bei uns veröffentlicht am 27.10.2016

Tenor Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 25. November 2015  2 K 152/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Beschluss, 23. Juni 2016 - 3 L 476/16.NW

bei uns veröffentlicht am 23.06.2016

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung zitiert Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Streitwert wird auf 15.000,00 € festgesetzt. Gründe 1 Der Antrag der Ant

Bundesfinanzhof Vorlagebeschluss, 14. Okt. 2015 - I R 20/15

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Tenor 1. Das Verfahren wird ausgesetzt. 2. Es wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber eingehol

Finanzgericht Düsseldorf Beschluss, 15. Juli 2015 - 1 K 2635/14 G

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Tenor Der Streitwert wird auf 19.957,-- EUR festgesetzt. 1Gründe: 2Der Kläger wendet sich gegen die Ermittlung des Streitwertes in der Klagesache wegen Gewerbesteuermessbeträgen der Jahre 2009 bis 2011. 3Der Kläger war in den Streitjahren als Unter

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 03. Juni 2015 - 5 K 784/15

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Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des U

Verwaltungsgericht Magdeburg Beschluss, 12. Mai 2015 - 9 B 307/15

bei uns veröffentlicht am 12.05.2015

Gründe 1 Die Antragstellerin wendet sich im vorläufigen Rechtsschutzverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen die mit Bescheid vom 13.04.2015 durch den Antragsgegner als Kommunalaufsichtsbehörde unter Sofortvollzug gestellte kommunalaufsichtsrechtlich

Verwaltungsgericht Magdeburg Beschluss, 28. Aug. 2014 - 9 B 176/14

bei uns veröffentlicht am 28.08.2014

Gründe 1 Die Antragstellerin wendet sich im vorläufigen Rechtsschutzverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO als Kommune im Land Sachsen-Anhalt gegen die mit Bescheid vom 14.04.2014 (dort Tenorpunkt 3.1.) durch den Antragsgegner als Kommunalaufsichtsbehörd

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 27. März 2014 - 4 K 2004/13

bei uns veröffentlicht am 27.03.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckb

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 27. März 2014 - 4 K 1895/13

bei uns veröffentlicht am 27.03.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstr

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 27. März 2014 - 4 K 2005/13

bei uns veröffentlicht am 27.03.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckb

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 27. März 2014 - 4 K 1911/13

bei uns veröffentlicht am 27.03.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstre

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 08. Aug. 2013 - 5 K 2475/13

bei uns veröffentlicht am 08.08.2013

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des U

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 10. Dez. 2012 - 4 L 174/12

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Gründe 1 Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. 2 I. Das Vorbringen des Klägers begründet keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO; denn mit der Zulassungsschri

Bundesfinanzhof Beschluss, 26. Sept. 2011 - VIII E 3/11

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Tatbestand 1 I. Die Revision der Klägerin, Revisionsklägerin und Erinnerungsführerin (Erinnerungsführerin) gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 17. Januar 2007

Bundesfinanzhof Urteil, 21. Juli 2011 - II R 50/09

bei uns veröffentlicht am 21.07.2011

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist als Rechtsanwältin selbständig tätig. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) setzte

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 21. Juni 2011 - 2 MB 30/11

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Bundesverwaltungsgericht Urteil, 27. Okt. 2010 - 8 C 43/09

bei uns veröffentlicht am 27.10.2010

Tatbestand 1 Die Klage richtet sich gegen die Aufhebung eines Satzungsbeschlusses des Rates der Klägerin über die Festsetzung der Hebesätze für die Gewerbesteuer und die

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil, 29. Apr. 2009 - 3 K 224/06

bei uns veröffentlicht am 29.04.2009

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Verfassungsmäßigkeit einer Hinzurechnung des Gewerbeertrages nach § 8a des Gewerbesteuergesetzes (GewStG). 2 Die Klägerin wurde im Jahr 1992 in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil, 19. März 2009 - 3 K 40/08

bei uns veröffentlicht am 19.03.2009

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Aufhebung von Grunderwerbsteuerfestsetzungen. 2 Die Kläger waren zu je ½ ideelle Miteigentümer des Grundstücks in …. Das Grundstück hat eine Größe von

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 21. Feb. 2008 - 6 K 2136/07

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Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand   1 Die Klägerin begehrt von dem beklagten Land den Ausgleich erlittene

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1Der Steuermessbetrag wird für den Erhebungszeitraum nach dessen Ablauf festgesetzt. 2Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr. 3Besteht die Gewerbesteuerpflicht nicht während des ganzen Kalenderjahrs, so tritt an die Stelle des Kalenderjahrs der Zeitraum der...
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(1) Der Gewerbesteuer unterliegen auch die Reisegewerbebetriebe, soweit sie im Inland betrieben werden. (2) 1Reisegewerbebetrieb im Sinne dieses Gesetzes ist ein Gewerbebetrieb, dessen Inhaber nach den Vorschriften der Gewerbeordnung und den dazugehörigen...