Gentechnikgesetz - GenTG | § 28b Methodensammlung
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Gesetz zur Regelung der Gentechnik Inhaltsverzeichnis
(1) Die zuständige Bundesoberbehörde veröffentlicht im Benehmen mit den lebens- und futtermittelrechtlichen Vorschriften zuständigen Behörden eine amtliche Sammlung von Verfahren zur Probenahme und Untersuchung von Proben, die im Rahmen der Überwachung von gentechnischen Arbeiten, gentechnischen Anlagen, Freisetzungen von gentechnisch veränderten Organismen und dem Inverkehrbringen durchgeführt oder angewendet werden.
(2) Die Verfahren werden unter Mitwirkung von Sachkundigen aus den Bereichen der Überwachung, der Wissenschaft und der beteiligten Wirtschaft festgelegt. Die Sammlung ist laufend auf dem neuesten Stand zu halten.
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published on 29/11/2012 00:00
Tatbestand
1
Die Klägerin wendet sich gegen eine gentechnikrechtliche Anordnung.
2
Die Klägerin, die in der Gemarkung L. Landwirtschaft betreibt, erwarb im Jahr 2007 Saatgut für konventionellen Raps der Sorte Taurus mit der Kennzeichnung D/BN 32
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