Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 178 Untersuchungen zur Feststellung der Abstammung

(1) Soweit es zur Feststellung der Abstammung erforderlich ist, hat jede Person Untersuchungen, insbesondere die Entnahme von Blutproben, zu dulden, es sei denn, dass ihr die Untersuchung nicht zugemutet werden kann.

(2) Die §§ 386 bis 390 der Zivilprozessordnung gelten entsprechend. Bei wiederholter unberechtigter Verweigerung der Untersuchung kann auch unmittelbarer Zwang angewendet, insbesondere die zwangsweise Vorführung zur Untersuchung angeordnet werden.

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Vaterschaftsklärung: Zum Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung

29.12.2014

Das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung geht dem postmortalen Persönlichkeitsrecht des Vaters vor.

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Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 167a Besondere Vorschriften für Verfahren nach § 1686a des Bürgerlichen Gesetzbuchs


(1) Anträge auf Erteilung des Umgangs- oder Auskunftsrechts nach § 1686a des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind nur zulässig, wenn der Antragsteller an Eides statt versichert, der Mutter des Kindes während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben. (2) S
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Zivilprozessordnung - ZPO | § 386 Erklärung der Zeugnisverweigerung


(1) Der Zeuge, der das Zeugnis verweigert, hat vor dem zu seiner Vernehmung bestimmten Termin schriftlich oder zum Protokoll der Geschäftsstelle oder in diesem Termin die Tatsachen, auf die er die Weigerung gründet, anzugeben und glaubhaft zu machen.

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Verwaltungsgericht Köln Urteil, 15. Jan. 2019 - 7 K 5732/16

bei uns veröffentlicht am 15.01.2019

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Entscheidung ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des vollstreck

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 15. Jan. 2019 - 7 K 5671/16

bei uns veröffentlicht am 15.01.2019

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbare

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Okt. 2014 - XII ZB 20/14

bei uns veröffentlicht am 29.10.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB20/14 vom 29. Oktober 2014 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG § 178 Abs. 1; GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 Das postmortale Persönlichkeitsrecht tritt im Falle ein

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 24. März 2014 - 1 BvR 734/14

bei uns veröffentlicht am 24.03.2014

Tenor Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer ein

Bundesverfassungsgericht Kammerbeschluss ohne Begründung, 04. Dez. 2013 - 1 BvR 3169/13

bei uns veröffentlicht am 04.12.2013

Tenor Die Verfassungsbeschwerde wird wegen der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Den Beschwerdeführern bleibt es unbenommen, nach rechtskräftigem Abschluss

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 23. Mai 2013 - 1 BvR 2059/12

bei uns veröffentlicht am 23.05.2013

Tenor 1. Der Beschluss des Amtsgerichts Diez vom 21. August 2012 - 12 F 35/12 - verletzt die Beschwerdeführerin zu 1) und den Beschwerdeführer zu 3) in ihrem Grundrecht auf informationelle Selbstbe

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 01. März 2011 - 11 UF 286/10

bei uns veröffentlicht am 01.03.2011

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Beteiligten Ziff. 3 und 4 wird der Beschluss des Amtsgerichts Aalen - Familiengericht - vom 18.10.2010 (2 F 135/10) im Kostenpunkt abgeändert: Von der Erhebung der im ersten