Einkommensteuergesetz - EStG | § 97 Übertragbarkeit

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Einkommensteuergesetz Inhaltsverzeichnis

1Das nach § 10a oder Abschnitt XI geförderte Altersvorsorgevermögen einschließlich seiner Erträge, die geförderten laufenden Altersvorsorgebeiträge und der Anspruch auf die Zulage sind nicht übertragbar.2§ 93 Absatz 1a und § 4 des Betriebsrentengesetzes bleiben unberührt.

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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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14/08/2014 11:08

Der Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte erfasst alle eigenständig erwirtschafteten Einkünfte.
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(1) Unverfallbare Anwartschaften und laufende Leistungen dürfen nur unter den Voraussetzungen der folgenden Absätze übertragen werden. (2) Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann im Einvernehmen des ehemaligen mit dem neuen Arbeitgeber sowi
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(1)1In der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte können Altersvorsorgebeiträge (§ 82) zuzüglich der dafür nach Abschnitt XI zustehenden Zulage jährlich bis zu 2 100 Euro als Sonderausgaben abziehen; das Gleiche gilt für1.Emp
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published on 16/11/2017 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL IX ZR 21/17 Verkündet am: 16. November 2017 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 8
published on 16/11/2017 00:00

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 21. Dezember 2016 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als zu ihrem Nachteil entschieden wo
published on 30/07/2015 00:00

Tenor 1.       Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.820,23 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 23.07.2014 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 2.       Die Kosten des Rechtsstreits
published on 20/07/2015 00:00

Tenor Das angefochtene Urteil wird teilweise geändert. Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin für den Zeitraum vom 1. Dezember 2010 bis zum 31. Juli 2013 Kostenerstattung in Höhe des hälftigen Mindestbeitrags zur gesetzlichen Rentenversicherun
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(1)1In der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte können Altersvorsorgebeiträge (§ 82) zuzüglich der dafür nach Abschnitt XI zustehenden Zulage jährlich bis zu 2 100 Euro als Sonderausgaben abziehen; das Gleiche gilt für1.Empfänger von...