Einkommensteuergesetz - EStG | § 26a Einzelveranlagung von Ehegatten

(1)1Bei der Einzelveranlagung von Ehegatten sind jedem Ehegatten die von ihm bezogenen Einkünfte zuzurechnen.2Einkünfte eines Ehegatten sind nicht allein deshalb zum Teil dem anderen Ehegatten zuzurechnen, weil dieser bei der Erzielung der Einkünfte mitgewirkt hat.

(2)1Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und die Steuerermäßigungen nach den §§ 35a und 35c werden demjenigen Ehegatten zugerechnet, der die Aufwendungen wirtschaftlich getragen hat.2Auf übereinstimmenden Antrag der Ehegatten werden sie jeweils zur Hälfte abgezogen.3Der Antrag des Ehegatten, der die Aufwendungen wirtschaftlich getragen hat, ist in begründeten Einzelfällen ausreichend.4§ 26 Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend.

(3) Die Anwendung des § 10d für den Fall des Übergangs von der Einzelveranlagung zur Zusammenveranlagung und von der Zusammenveranlagung zur Einzelveranlagung zwischen zwei Veranlagungszeiträumen, wenn bei beiden Ehegatten nicht ausgeglichene Verluste vorliegen, wird durch Rechtsverordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates geregelt.

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Steuerrecht: Keine „Rückfahrkarte“ für den Aufteilungsbescheid

29.05.2018

Werden Eheleute zusammenveranlagt, ergeht ein Steuerbescheid. Für Nachzahlungen haften sie gemeinsam – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Steuerrecht Berlin
Einkommensteuer

Zusammenveranlagung: Trotz angekündigter Trennung möglich

22.12.2010

Wegfall des Veranlagungswahlrechts von Ehegatten - Rechtsanwalt für Steuerrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Steuerrecht

Handwerkerleistungen: Höchstbetrag wird bei Ehegatten nicht verdoppelt

03.12.2010

Rechtsanwalt für Steuerrecht - Einkommenssteuerrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Steuerrecht

Entlastungsbetrag: Aktuelle Rechtsprechung eröffnet Gestaltungspotenzial

31.08.2010

Zur Berechtigung zum Abzug des Entlastungsbetrags - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Steuerrecht

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 7 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Abgabenordnung - AO 1977 | § 270 Allgemeiner Aufteilungsmaßstab


Die rückständige Steuer ist nach dem Verhältnis der Beträge aufzuteilen, die sich bei Einzelveranlagung nach Maßgabe des § 26a des Einkommensteuergesetzes und der §§ 271 bis 276 ergeben würden. Dabei sind die tatsächlichen und rechtlichen Feststellun
wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Einkommensteuergesetz - EStG | § 32a Einkommensteuertarif


(1)1Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich nach dem auf volle Euro abgerundeten zu versteuernden Einkommen.2Sie beträgt im Veranlagungszeitraum 2023 vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34, 34a, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkomme

Einkommensteuergesetz - EStG | § 26 Veranlagung von Ehegatten


(1) 1Ehegatten können zwischen der Einzelveranlagung (§ 26a) und der Zusammenveranlagung (§ 26b) wählen, wenn 1. beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig im Sinne des § 1 Absatz 1 oder 2 oder des § 1a sind,2. sie nicht dauernd getrennt leben und3.

Einkommensteuergesetz - EStG | § 51 Ermächtigungen


(1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates1.zur Durchführung dieses Gesetzes Rechtsverordnungen zu erlassen, soweit dies zur Wahrung der Gleichmäßigkeit bei der Besteuerung, zur Beseitigung von Unbilligkeiten in Härtefäll
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Einkommensteuergesetz - EStG | § 10d Verlustabzug


(1) 1Negative Einkünfte, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden, sind bis zu einem Betrag von 10 000 000 Euro, bei Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b zusammenveranlagt werden, bis zu einem Betrag von 20 000 0

Einkommensteuergesetz - EStG | § 26 Veranlagung von Ehegatten


(1) 1Ehegatten können zwischen der Einzelveranlagung (§ 26a) und der Zusammenveranlagung (§ 26b) wählen, wenn 1. beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig im Sinne des § 1 Absatz 1 oder 2 oder des § 1a sind,2. sie nicht dauernd getrennt leben und3.

Einkommensteuergesetz - EStG | § 35a Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen


(1) Für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, bei denen es sich um eine geringfügige Beschäftigung im Sinne des § 8a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch handelt, ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermä

Referenzen - Urteile |

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Finanzgericht München Urteil, 29. Jan. 2019 - 12 K 715/17

bei uns veröffentlicht am 29.01.2019

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet; ihr werden auch keine Kosten auferlegt. 3. Die Revision wird zugelasse

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 19. Aug. 2015 - AN 11 K 14.00293

bei uns veröffentlicht am 19.08.2015

Tenor 1. Der Bescheid des Bundeseisenbahnvermögens, Dienststelle Süd, Außenstelle Nürnberg, vom 17. Mai 2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids des Bundeseisenbahnvermögens, Dienststelle Süd, vom 21. Januar 2014 wird aufgehoben,

Bundesfinanzhof Beschluss, 02. Okt. 2018 - VII R 17/17

bei uns veröffentlicht am 02.10.2018

Tenor Die Revision des Finanzamts gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 16. Februar 2017 15 K 1478/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 14. Juni 2018 - III R 20/17

bei uns veröffentlicht am 14.06.2018

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 30. Mai 2016  4 K 4262/14 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 14. März 2018 - X R 16/16

bei uns veröffentlicht am 14.03.2018

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts München, Außensenate Augsburg, vom 17. Dezember 2015  15 K 1236/14 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 20. Dez. 2017 - III R 2/17

bei uns veröffentlicht am 20.12.2017

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 1. Dezember 2016  1 K 221/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 15. März 2017 - III R 12/16

bei uns veröffentlicht am 15.03.2017

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 21. April 2016  2 K 2410/14 E wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 05. Nov. 2015 - III R 17/14

bei uns veröffentlicht am 05.11.2015

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 5. Mai 2014  6 K 2901/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Beschluss, 12. Aug. 2015 - III B 50/15

bei uns veröffentlicht am 12.08.2015

Tenor Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 16. März 2015  5 K 1811/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Münster Urteil, 22. Mai 2015 - 6 K 2928/12 E

bei uns veröffentlicht am 22.05.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 1T a t b e s t a n d 2Streitig ist, ob der Beklagte verpflichtet ist, einen Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2009 zu erlassen, mit dem für den Insolvenzschuldner Herrn

Finanzgericht Köln Urteil, 16. März 2015 - 5 K 1811/14

bei uns veröffentlicht am 16.03.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 1Tatbestand 2Streitig ist die Festsetzung von Nachzahlungszinsen nach § 233a der Abgabenordnung (AO) zur Einkommensteuer 2011. 3Die Klägerin ist verheiratet. Mit Einkomm

Bundesfinanzhof Urteil, 10. März 2015 - VII R 26/13

bei uns veröffentlicht am 10.03.2015

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 11. April 2013  11 K 2623/09 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 25. Sept. 2014 - III R 5/13

bei uns veröffentlicht am 25.09.2014

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 27. Januar 2011 5 K 2429/04 aufgehoben.

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 05. Mai 2014 - 6 K 2901/13

bei uns veröffentlicht am 05.05.2014

Tenor 1. Der Einkommensteuerbescheid vom 22. Mai 2013 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 8. August 2013 wird in der Weise geändert, dass die Einkommensteuer für 2012 auf 1.052 EUR herabgesetzt wird.2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Bekla

Finanzgericht Münster Urteil, 31. Jan. 2014 - 4 K 1882/13 AO

bei uns veröffentlicht am 31.01.2014

Tenor Der Bescheid vom 14.11.2012 über die Ablehnung des Teilerlasses von Nachforderungszinsen zur Einkommensteuer 2006 sowie die daraufhin ergangene Einspruchsentscheidung vom 15.05.2013 werden aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, die Kläger

Bundesfinanzhof Urteil, 31. Jan. 2013 - III R 15/10

bei uns veröffentlicht am 31.01.2013

Tatbestand 1 I. Der verheiratete Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) beantragte in seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2005 (Streitjahr) die getrennte Veranla

Bundesfinanzhof Urteil, 30. Aug. 2012 - III R 40/10

bei uns veröffentlicht am 30.08.2012

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) begehrt für die Veranlagungszeiträume 1988 bis 1991 (Streitjahre) die Durchführung von getrennten Veranlagu

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 28. Juni 2012 - 8 UF 12/12

bei uns veröffentlicht am 28.06.2012

Tenor I. Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengerichts – Zeitz vom 28. November 2011 in Gestalt des Berichtigungsbeschlusses vom 11. Januar 2012 wird zurückgewiesen. Auf die unselbständige Anschluss

Bundesfinanzhof Urteil, 19. Apr. 2012 - III R 1/11

bei uns veröffentlicht am 19.04.2012

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) und ihr Ehemann haben sich im Laufe des Streitjahres 2007 getrennt. Ihr gemeinsamer Sohn ist schwerbehinder

Bundesfinanzhof Urteil, 19. Apr. 2012 - III R 42/10

bei uns veröffentlicht am 19.04.2012

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist Mutter zweier Kinder. Sie lebt zusammen mit ihrem Ehemann und den Kindern in einem gemeinsamen Haushalt

Bundesfinanzhof Beschluss, 16. Aug. 2011 - III B 155/10

bei uns veröffentlicht am 16.08.2011

Tatbestand 1 I. Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) wurden für das Streitjahr 1999 mit Bescheid vom 5. Oktober 2001 antragsgemäß zur Einkommensteuer zusammenveranla

Bundesfinanzhof Urteil, 22. März 2011 - VII R 42/10

bei uns veröffentlicht am 22.03.2011

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger), der im Jahr 2001 mit seiner damaligen Ehefrau zusammenlebte, leistete aufgrund eines an beide Ehegatten gerich

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 16. März 2011 - 6 V 1158/11

bei uns veröffentlicht am 16.03.2011

Tenor I. Der Antrag wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Antragstellerin zu tragen. Tatbestand 1 I. Die Antragstellerin – Ast. – wurde 2007 von ihrem Ehemann Z geschieden. Die Eheleute leben seit Juni 2005 getrennt.

Bundesfinanzhof Urteil, 29. Juli 2010 - VI R 60/09

bei uns veröffentlicht am 29.07.2010

Tatbestand 1 I. Streitig ist, ob ein Ehepaar für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die in zwei Wohnungen des Ehepaares erbracht wurden, die Steuer

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 15. Juli 2010 - 7 K 14/07

bei uns veröffentlicht am 15.07.2010

Tatbestand   1  Streitig ist, ob bei Ehegatten die aufgrund getrennter Veranlagung erlassenen neuen Einkommensteuerbescheide deshalb unwirksam sind, weil bei Bekanntgabe der neuen Einkommensteuerbescheide der ursprüngliche Zusa

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 06. Mai 2010 - 3 K 839/09

bei uns veröffentlicht am 06.05.2010

Tatbestand   1 Streitig ist, ob Anträge auf getrennte Veranlagung rechtsmissbräuchlich i.S. des § 42 Abgabenordnung (AO) sind. 2 Die Klägerin und ihr am .. Februar 1996 verstorbener Ehemann (E) waren seit dem .. September 1970 verheirate

Bundesfinanzhof Urteil, 28. Apr. 2010 - III R 79/08

bei uns veröffentlicht am 28.04.2010

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb und erhält außerdem Sozialleistungen. Mit seiner von ihm seit 2002 geschiede

Bundesfinanzhof Urteil, 28. Apr. 2010 - III R 71/07

bei uns veröffentlicht am 28.04.2010

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war von Februar 1975 bis November 2003 mit der Beigeladenen verheiratet. Im November 2000 teilte diese dem Kläg

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 24. Sept. 2007 - 6 K 83/07

bei uns veröffentlicht am 24.09.2007

Tatbestand   1 Streitig ist Höhe der zumutbaren Belastung bei Durchführung einer getrennten Veranlagung. 2 Der Kläger ist verheiratet und lebt im Güterstand der Gütertrennung. In den Streitjahren 2001 und 2002 erzielte er Einkünfte aus n

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(1) Für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, bei denen es sich um eine geringfügige Beschäftigung im Sinne des § 8a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch handelt, ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf...
(1) 1Ehegatten können zwischen der Einzelveranlagung (§ 26a) und der Zusammenveranlagung (§ 26b) wählen, wenn 1. beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig im Sinne des § 1 Absatz 1 oder 2 oder des § 1a sind,2. sie nicht dauernd getrennt leben und3. bei ihnen die...
(1) 1Negative Einkünfte, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden, sind bis zu einem Betrag von 10 000 000 Euro, bei Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b zusammenveranlagt werden, bis zu einem Betrag von 20 000 000 Euro vom...