Einkommensteuergesetz - EStG | § 35a Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

(1) Für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, bei denen es sich um eine geringfügige Beschäftigung im Sinne des § 8a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch handelt, ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 Prozent, höchstens 510 Euro, der Aufwendungen des Steuerpflichtigen.

(2)1Für andere als in Absatz 1 aufgeführte haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse oder für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen, die nicht Dienstleistungen nach Absatz 3 sind, ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 Prozent, höchstens 4 000 Euro, der Aufwendungen des Steuerpflichtigen.2Die Steuerermäßigung kann auch in Anspruch genommen werden für die Inanspruchnahme von Pflege- und Betreuungsleistungen sowie für Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen wegen der Unterbringung in einem Heim oder zur dauernden Pflege erwachsen, soweit darin Kosten für Dienstleistungen enthalten sind, die mit denen einer Hilfe im Haushalt vergleichbar sind.

(3)1Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens jedoch um 1 200 Euro.2Dies gilt nicht für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden.

(4)1Die Steuerermäßigung nach den Absätzen 1 bis 3 kann nur in Anspruch genommen werden, wenn das Beschäftigungsverhältnis, die Dienstleistung oder die Handwerkerleistung in einem in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum liegenden Haushalt des Steuerpflichtigen oder – bei Pflege- und Betreuungsleistungen – der gepflegten oder betreuten Person ausgeübt oder erbracht wird.2In den Fällen des Absatzes 2 Satz 2 zweiter Halbsatz ist Voraussetzung, dass das Heim oder der Ort der dauernden Pflege in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum liegt.

(5)1Die Steuerermäßigungen nach den Absätzen 1 bis 3 können nur in Anspruch genommen werden, soweit die Aufwendungen nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten darstellen und soweit sie nicht als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt worden sind; für Aufwendungen, die dem Grunde nach unter § 10 Absatz 1 Nummer 5 fallen, ist eine Inanspruchnahme ebenfalls ausgeschlossen.2Der Abzug von der tariflichen Einkommensteuer nach den Absätzen 2 und 3 gilt nur für Arbeitskosten.3Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen nach Absatz 2 oder für Handwerkerleistungen nach Absatz 3 ist, dass der Steuerpflichtige für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten hat und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung erfolgt ist.4Leben zwei Alleinstehende in einem Haushalt zusammen, können sie die Höchstbeträge nach den Absätzen 1 bis 3 insgesamt jeweils nur einmal in Anspruch nehmen.

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Steuerrecht: Handwerkerleistungen bei Neubaumaßnahmen nicht begünstigt

03.04.2018

Für Handwerkerleistungen gibt es nur dann eine Steuerermäßigung, wenn sie im räumlichen Bereich eines vorhandenen Haushalts erbracht werden – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Steuerrecht Berlin
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Steuerrecht: Betreutes Wohnen wegen Demenz als außergewöhnliche Belastung

06.03.2018

Im Alter häufig auftretende Krankheiten wie Demenz können eine krankheitsbedingte Unterbringung und damit einen Abzug der Kosten als außergewöhnliche Belastung rechtfertigen – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Steuerrecht Berlin
Grundsteuer

Steuerrecht: Steuerbegünstigung von Kosten für einen „Hunde-Gassi-Service“

06.11.2017

Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts (FG) Hessen sind Aufwendungen für einen „Hunde-Gassi-Service“ als haushaltsnahe Dienstleistungen begünstigt – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Steuerrecht Berlin
Steuerrecht

Haushaltsnahe Dienstleistung: Minijobber bei WEG: Höhere Steueranrechnung möglich

28.07.2016

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft, die eine Haushaltshilfe beschäftigt, darf das Haushaltsscheckverfahren nicht anwenden. Darauf hat die Minijobzentrale hingewiesen.
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Handwerkerleistungen: Keine Steuerermäßigung bei pauschaler Zahlung

21.12.2012

keine Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 EStG für Zahlung von Pauschalen für Schönheitsreparaturen-BFH vom 5.7.12-Az:VI R 18/10
Steuerrecht

Steuerrecht: Sanierung eines Gebäudes als außergewöhnliche Belastung

23.07.2012

Anforderung an den Nachweis von Aufwendungen für Sanierung eines Gebäudes-BFH vom 29.3.12-Az: VI R 21/11-Rechtsanwalt für Steuerrecht
Steuerrecht

Handwerkerleistungen: Begünstigung nur im Haushalt

23.03.2012

Keine Steuerermäßigung für den in der Werkstatt des Handwerksbetriebs erbrachten Teil der Leistung-FG München vom 24.10.11-Az:7 K 2544/09
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Steuerermäßigung: Gartenarbeiten als Handwerkerarbeiten abziehbar

19.01.2012

Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen kann auch für Erd- und Pflanzarbeiten im Garten eines selbstbewohnten Hauses gewährt werden-BFH vom 13.07.11-Az:VI R 61/10
Steuerrecht

Handwerkerleistungen: Höchstbetrag wird bei Ehegatten nicht verdoppelt

03.12.2010

Rechtsanwalt für Steuerrecht - Einkommenssteuerrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Steuerrecht

Steuerrecht: Heimkosten: Nur der pflegebedürftige Ehegatte ist steuerlich begünstigt

28.07.2010

Keine Zwangsläufigkeit aufgrund ehelicher Gemeinschaft oder sittlicher Verpflichtung - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Steuerrecht

Referenzen - Gesetze | § 60 LFGB

§ 60 LFGB zitiert oder wird zitiert von 8 §§.

§ 60 LFGB wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Steuerberatungsgesetz - StBerG | § 4 Befugnis zu beschränkter Hilfeleistung in Steuersachen


Zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen sind ferner befugt:1.Notare im Rahmen ihrer Befugnisse nach der Bundesnotarordnung,2.Patentanwälte und Patentanwaltsgesellschaften im Rahmen ihrer Befugnisse nach der Patentanwaltsordnung,3.Behörden
§ 60 LFGB wird zitiert von 5 anderen §§ im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch.

Einkommensteuergesetz - EStG | § 35


(1) 1Die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen mit Ausnahme der §§ 34f, 34g, 35a und 35c, ermäßigt sich, soweit sie anteilig auf im zu versteuernden Einkommen enthaltene gewerbliche Einkünfte entfällt (Ermäßigungs

Einkommensteuergesetz - EStG | § 50 Sondervorschriften für beschränkt Steuerpflichtige


(1)1Beschränkt Steuerpflichtige dürfen Betriebsausgaben (§ 4 Absatz 4 bis 8) oder Werbungskosten (§ 9) nur insoweit abziehen, als sie mit inländischen Einkünften in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen.2§ 32a Absatz 1 ist mit der Maßgabe anzuwenden,

Einkommensteuergesetz - EStG | § 39a Freibetrag und Hinzurechnungsbetrag


(1)1Auf Antrag des unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmers ermittelt das Finanzamt die Höhe eines vom Arbeitslohn insgesamt abzuziehenden Freibetrags aus der Summe der folgenden Beträge:1.Werbungskosten, die bei den Einkünften aus nicht

Einkommensteuergesetz - EStG | § 92a Verwendung für eine selbst genutzte Wohnung


(1) 1Der Zulageberechtigte kann das in einem Altersvorsorgevertrag gebildete und nach § 10a oder nach diesem Abschnitt geförderte Kapital in vollem Umfang oder, wenn das verbleibende geförderte Restkapital mindestens 3 000 Euro beträgt, teilweise wie
§ 60 LFGB zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (Artikel I des Gesetzes vom 23. Dezember 1976, BGBl. I S. 3845) - SGB 4 | § 8a Geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten


Werden geringfügige Beschäftigungen ausschließlich in Privathaushalten ausgeübt, gilt § 8. Eine geringfügige Beschäftigung im Privathaushalt liegt vor, wenn diese durch einen privaten Haushalt begründet ist und die Tätigkeit sonst gewöhnlich durch Mi
§ 60 LFGB zitiert 1 andere §§ aus dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch.

Einkommensteuergesetz - EStG | § 10


(1) Sonderausgaben sind die folgenden Aufwendungen, wenn sie weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind oder wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden:1.(weggefallen)1a.(weggefallen)1b.(weggefallen)2.a)Beiträge zu den gesetzliche

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89 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 60 LFGB.

Finanzgericht München Gerichtsbescheid, 20. Okt. 2015 - 10 K 2393/14

bei uns veröffentlicht am 20.10.2015

Tatbestand I. Streitig ist die Berücksichtigung von Kosten für die Beschäftigung von privaten Pflegekräften zur Versorgung einer in einem Seniorenheim untergebrachten Verwandten als außergewöhnliche Belastung. Frau … (RZ),

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 24. Juni 2015 - 7 K 1356/14

bei uns veröffentlicht am 24.06.2015

Gründe Finanzgericht Nürnberg 7 K 1356/14 BFH VI R 45/15 Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit ... - Kläger - gegen ... - Beklagter - wegen Einkommensteuer 2011 hat der 7.

Finanzgericht München Urteil, 07. Jan. 2015 - 9 K 166/14

bei uns veröffentlicht am 07.01.2015

Gründe Finanzgericht München Az.: 9 K 166/14 IM NAMEN DES VOLKES Urteil In der Streitsache 1. ... 2. ... prozessbevollmächtigt: zu 1-2: Rechtsanwalt Kläger

Finanzgericht München Urteil, 23. Feb. 2015 - 7 K 1242/13

bei uns veröffentlicht am 23.02.2015

Gründe Finanzgericht München Az.: 7 K 1242/13 IM NAMEN DES VOLKES Urteil Stichwort: Schuldzinsen als Werbungskosten, Steuerermäßigung bei Handwerkerleistungen In der Streitsache wegen Einkommensteuer 2011 und 2

Finanzgericht München Urteil, 02. März 2015 - 2 K 1904/12

bei uns veröffentlicht am 02.03.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Tatbestand I. Die Kläger sind verheiratet und werden im Streitjahr beim Beklagten (dem Finanzamt -FA-) zusammen zur Einkommenst

Finanzgericht München Urteil, 09. Dez. 2014 - 15 K 2153/12

bei uns veröffentlicht am 09.12.2014

Tenor 1. Der Einkommensteuer-Änderungsbescheid vom 30. April 2014 wird dahingehend geändert, dass bei den Einkünften der Kläger aus Vermietung und Verpachtung weitere Werbungskosten in Höhe von 3.408 € berücksichtigt werden und die E

Finanzgericht München Urteil, 19. Feb. 2015 - 15 K 225/14

bei uns veröffentlicht am 19.02.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Tatbestand I. Die … Steuerberatungs GmbH hat mit Fax vom 20. Januar 2014 für die Kläger beim Finanzgericht Klage wegen der Nic

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 04. Aug. 2017 - 4 K 16/17

bei uns veröffentlicht am 04.08.2017

Tatbestand Streitig ist, ob die tarifliche Einkommensteuer nach § 35a Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) auch um solche Aufwendungen zu ermäßigen ist, die auf in der Betriebsstätte des Handwerkers erbrachte Werkleistungen zur Herstel

Finanzgericht München Urteil, 19. Apr. 2018 - 13 K 1736/17

bei uns veröffentlicht am 19.04.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Streitig ist, ob die tarifliche Einkommensteuer nach § 35a Abs. 3 Einkommensteuergesetz in der für das Str

Finanzgericht München Urteil, 13. Dez. 2017 - 11 K 2998/16

bei uns veröffentlicht am 13.12.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Streitig ist, ob Arbeitskosten für die Fertigung eines Geländers in einer Werkstatt des beauftragten Schlo

Verwaltungsgericht München Urteil, 15. Apr. 2016 - M 2 K 16.115

bei uns veröffentlicht am 15.04.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung od

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 27. Jan. 2017 - 4 K 1687/16

bei uns veröffentlicht am 27.01.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. Tatbestand Streitig ist, ob die Erfindertätigkeit des Klägers mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Der

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 25. Juli 2017 - 1 K 1266/15

bei uns veröffentlicht am 25.07.2017

Tenor 1. Der Einkommensteuerbescheid 2010 und der Gewerbesteuermessbescheid 2010, jeweils vom 11.02.2013, in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 04.08.2015 werden dahingehend geändert, dass die Einkommensteuer 2010 auf 1.099.912 &#

Finanzgericht München Urteil, 20. Nov. 2017 - 7 K 2023/16

bei uns veröffentlicht am 20.11.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Streitig ist, ob negative Einkünfte aus einem Mietverhältnis steuerlich anzuerkennen sind und ob eine Änderung

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 13. Feb. 2014 - 6 K 1026/13

bei uns veröffentlicht am 13.02.2014

Tenor 1. Der Einkommensteuerbescheid 2011 vom 02.11.2012 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 10.07.2013 wird dahin geändert, dass weitere Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen in Höhe von 1.428 € steuermindernd berück

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 11. Nov. 2016 - 4 K 172/15

bei uns veröffentlicht am 11.11.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen. Tatbestand Streitig ist, ob die Voraussetzung einer Einkommensteuerermäßigung nach § 35a EStG vorliegen. Di

Finanzgericht München Urteil, 05. Dez. 2016 - 7 K 2031/13

bei uns veröffentlicht am 05.12.2016

Tenor 1. Unter Änderung der Einkommensteuerbescheide 2006 bis 2009 vom 14. August 2009 (2006), 8. Januar 2010 (2007-2008), 27. Mai 2010 (2009) in Gestalt der Einspruchsentscheidungen vom 10. Juni 2013 wird die Einkommensteuer 2006 auf

Finanzgericht München Urteil, 24. Juli 2018 - 2 K 2058/17

bei uns veröffentlicht am 24.07.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Die seit 17. Dezember 2011 verheirateten Kläger wurden im Streitjahr 2011 beim Beklagten zusammen zur Eink

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 26. Feb. 2018 - 1 K 1200/17

bei uns veröffentlicht am 26.02.2018

Tenor Der Einkommensteuerbescheid für 2016 vom 13. April 2017 und die hierzu ergangene Einspruchsentscheidung vom 24. November 2017 in Gestalt des Änderungsbescheids vom 20. Februar 2018 werden dahingehend abgeändert, dass wegen der insgesamt gel

Bundesfinanzhof Urteil, 21. Feb. 2018 - VI R 18/16

bei uns veröffentlicht am 21.02.2018

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 12. November 2015  8 K 194/15 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 20. Dez. 2017 - III R 2/17

bei uns veröffentlicht am 20.12.2017

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 1. Dezember 2016  1 K 221/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Beschluss, 04. Dez. 2017 - X B 91/17

bei uns veröffentlicht am 04.12.2017

Tenor Auf die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Finanzgerichts München, Außensenate Augsburg, vom 30. Mai 2017  6 K 1922/15 aufgehoben.

Finanzgericht Hamburg Gerichtsbescheid, 23. Nov. 2017 - 6 K 106/16

bei uns veröffentlicht am 23.11.2017

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten darüber, ob Steuerermäßigungen im Sinne des § 35a des Einkommensteuergesetzes (EStG) bei Anwendung des gesonderten Steuertarifs für Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 32d EStG zu berücksichtigen sind.

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 18. Okt. 2017 - 1 K 1650/17

bei uns veröffentlicht am 18.10.2017

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung zitiert Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen. Tatbestand 1 Streitig ist, ob Anliegerbeiträge als haushaltsnahe Handwerkerleistung

Bundesfinanzhof Beschluss, 25. Sept. 2017 - VI B 25/17

bei uns veröffentlicht am 25.09.2017

Tenor Die Beschwerde des Beklagten wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 1. Februar 2017  12 K 902/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Hamburg Urteil, 16. Mai 2017 - 2 K 75/16

bei uns veröffentlicht am 16.05.2017

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Berücksichtigungsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten als Sonderbetriebsausgaben. 2 Die Klägerin ist Steuerberaterin. Sie war im Streitjahr 2011 an der mittlerweile beendeten A beteiligt. Dort arbe

Bundesfinanzhof Urteil, 30. März 2017 - VI R 55/15

bei uns veröffentlicht am 30.03.2017

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts München, Außensenate Augsburg, vom 20. Oktober 2015  10 K 2393/14 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Beschluss, 09. Feb. 2017 - VI B 58/16

bei uns veröffentlicht am 09.02.2017

Tenor Die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 28. April 2016 3 K 3025/14 E wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Beschluss, 17. Jan. 2017 - III B 20/16

bei uns veröffentlicht am 17.01.2017

Tenor Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 7. Januar 2016  6 K 1546/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Beschluss, 15. Dez. 2016 - VI B 50/16

bei uns veröffentlicht am 15.12.2016

Tenor Die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 28. April 2016  4 K 1990/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 30. Nov. 2016 - 2 K 2338/15

bei uns veröffentlicht am 30.11.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand 1 Ausgangspunkt der Finanzstreitsache war die Frage, ob Aufwendungen für die Unterbringung eines Epilepsie- bzw. Anfallswarnhundes in einer Tierherberge st

Finanzgericht Köln Urteil, 24. Aug. 2016 - 11 K 1319/16

bei uns veröffentlicht am 24.08.2016

Tenor Der Beklagte wird unter Aufhebung des die Änderung ablehnenden Bescheids vom 13.1.2016 und der dazu ergangenen Einspruchsentscheidung vom 26.4.2016 verpflichtet, die Einkommensteuer 2014 unter Berücksichtigung der streitigen Aufwendungen für h

Finanzgericht Köln Urteil, 03. Aug. 2016 - 5 K 2515/14

bei uns veröffentlicht am 03.08.2016

Tenor Der Einkommensteuerbescheid 2012 vom 04.12.2013 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 04.08.2014 und der Umsatzsteuerbescheid 2012 vom 09.12.2013 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 04.08.2014 werden nach Maßgabe der Entscheidungsgrü

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 06. Juli 2016 - 1 K 1252/16

bei uns veröffentlicht am 06.07.2016

Diese Entscheidung zitiert Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen. Tatbestand 1 Streitig ist, ob Arbeitskosten für das Neubeziehen von Polstermöbeln in einer Werkstatt als Hand

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 21. Juni 2016 - 5 K 2714/15

bei uns veröffentlicht am 21.06.2016

Tenor 1. Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 28. August 2015 wird der Einkommensteuerbescheid 2014 vom 15. Juli 2015 dahingehend abgeändert, dass Aufwendungen von weiteren 15.452,04 EUR als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werd

Finanzgericht Köln Urteil, 21. Okt. 2015 - 3 K 2253/13

bei uns veröffentlicht am 21.10.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. 1Tatbestand 2Streitig ist, ob im Streitjahr (2011) die Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse auch bei Aufwendungen für d

Bundesfinanzhof Urteil, 03. Sept. 2015 - VI R 13/15

bei uns veröffentlicht am 03.09.2015

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 4. Februar 2015  15 K 1779/14 E wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Hamburg Urteil, 26. Aug. 2015 - 3 K 291/14

bei uns veröffentlicht am 26.08.2015

Tatbestand 1 A. Zwischen den Beteiligten ist nach Verständigung über den Abzug von Aufwendungen für Handwerkerleistungen noch streitig, ob der Versorgungsfreibetrag und dessen Zuschlag nach § 19 Abs. 2 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) auch für L

Bundesfinanzhof Urteil, 23. Juni 2015 - III R 7/14

bei uns veröffentlicht am 23.06.2015

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 12. Dezember 2013  13 K 4566/10 E und die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 17. November 2010 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Beschluss, 28. Mai 2015 - VI R 63/13

bei uns veröffentlicht am 28.05.2015

Tenor Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 18. April 2013  4 K 2093/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 04. Feb. 2015 - 15 K 1779/14 E

bei uns veröffentlicht am 04.02.2015

Tenor Die Einkommensteuerfestsetzung für 2012 vom 11.02.2014 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 12.05.2014 wird dergestalt abgeändert, dass eine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen gemäß § 35a EStG in Höhe von 60,58 € berücksi

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 23. Dez. 2014 - 6 K 2688/14

bei uns veröffentlicht am 23.12.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um den Abzug von Aufwendungen der Klägerin für die Unterbringung ihrer Mutter in einem Pflegeheim als haushaltsnahe Dienstleistungen.

Bundesfinanzhof Urteil, 18. Dez. 2014 - III R 63/13

bei uns veröffentlicht am 18.12.2014

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 20. März 2013  3 K 12356/12 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 06. Nov. 2014 - VI R 1/13

bei uns veröffentlicht am 06.11.2014

Tatbestand 1 I. Streitig ist die Berücksichtigung von Aufwendungen für eine Dichtheitsprüfung der privaten Abwasserleitung als steuerermäßigende Handwerkerleistung nach

Finanzgericht Münster Urteil, 24. Okt. 2014 - 4 K 4048/12 E

bei uns veröffentlicht am 24.10.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand: 2Die Beteiligten streiten über die Frage, ob die Begrenzung der Steuerermäßigungfür gewerbliche Einkünfte auf die tatsächlich

Bundesfinanzhof Beschluss, 15. Okt. 2014 - X B 38/14

bei uns veröffentlicht am 15.10.2014

Tatbestand 1 I. Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) sind Eheleute. Im Streitjahr 2010 erzielten beide Kläger Einkünfte aus Renten der Basisversorgung; die Klägerin

Bundesfinanzhof Urteil, 16. Sept. 2014 - X R 32/12

bei uns veröffentlicht am 16.09.2014

Tatbestand 1 I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind zusammen veranlagte Eheleute. Für das Streitjahr 2007 erklärten sie u.a. Verluste aus Gewerbebetrieb von

Finanzgericht Hamburg Urteil, 09. Juli 2014 - 3 K 237/13

bei uns veröffentlicht am 09.07.2014

Tatbestand 1 A. Die Beteiligten streiten über die Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen als Werbungskosten bei den Einkünften der Klägerin aus nichtselbständiger Arbeit. 2 I. 1. Die Kläger sind zusammen veranlagte Ehegatten. Die K

Bundesfinanzhof Urteil, 05. Juni 2014 - VI R 12/12

bei uns veröffentlicht am 05.06.2014

Tatbestand 1 I. Streitig ist die Höhe der nach § 35a des Einkommensteuergesetzes in der für das Streitjahr geltenden Fassung (EStG) zu berücksichtigenden Aufwendungen fü

Landgericht Heidelberg Urteil, 31. März 2014 - 5 S 48/13

bei uns veröffentlicht am 31.03.2014

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagte wird das Urteil des Amtsgerichts Heidelberg vom 11.07.2013 - Az. 23 C 2/13 - im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt abgeändert: 1. Die Vollstreckungsbescheide des Amtsgerichts Stuttgart jew

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