Energiesteuergesetz - EnergieStG | § 52 Steuerentlastung für die Schiff- und Luftfahrt

Energiesteuergesetz - EnergieStG | § 52 Steuerentlastung für die Schiff- und Luftfahrt
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

Energiesteuergesetz Inhaltsverzeichnis

(1) Eine Steuerentlastung wird auf Antrag gewährt für nachweislich versteuerte Energieerzeugnisse, die zu den in § 27 genannten Zwecken verwendet worden sind. In den Fällen des § 27 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 wird die Steuerentlastung für Energieerzeugnisse der Unterpositionen 2710 19 43 bis 2710 19 48 und der Unterpositionen 2710 20 11 bis 2710 20 19 der Kombinierten Nomenklatur nur gewährt, wenn diese ordnungsgemäß gekennzeichnet sind.

(2) Entlastungsberechtigt ist derjenige, der die Energieerzeugnisse verwendet hat.

ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

2 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}


(1) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, zur Durchführung dieses Gesetzes durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates1.die nach § 1a Satz 1 Nummer 2 anzuwendende Fassung der Kombinierten Nomenklatur neu zu bestimmen und den
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} anderen §§ im {{customdata_jurabk}}.

(1) Energieerzeugnisse der Unterpositionen 2707 99 99, 2710 19 43 bis 2710 19 99, 2710 20 11 bis 2710 20 39 und andere Schweröle der Unterposition 2710 20 90 der Kombinierten Nomenklatur dürfen steuerfrei verwendet werden in Wasserfahrzeugen1.für die
{{shorttitle}} zitiert {{count_recursive}} andere §§ aus dem {{customdata_jurabk}}.
14 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

moreResultsText

published on 01/12/2016 00:00

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Revision wird zugelassen. 1. Gründe I. Der Kläger stellte am 19. Oktober 2009 beim Beklagten (dem Ha
published on 13/04/2018 00:00

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die Erstattung von Energiesteuer im Billigkeitswege. 2 Die Klägerin ist Inhaberin einer Sammelerlaubnis, mit der ihr u.a. die Erlaubnis zur Herstellung von Energieerzeugnissen unter Steueraussetzung sowie zur
published on 10/05/2016 00:00

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Streitig ist, ob der Klägerin ein Anspruch auf Entlastung von der Mineralölsteuer für die auf Flügen mit eigenen Luftfa
published on 27/01/2016 00:00

Tenor Die Revision des Hauptzollamts gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 1. April 2015  4 K 454/13 VE wird als unbegründet zurückgewiesen.
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.

Annotations

(1) Energieerzeugnisse der Unterpositionen 2707 99 99, 2710 19 43 bis 2710 19 99, 2710 20 11 bis 2710 20 39 und andere Schweröle der Unterposition 2710 20 90 der Kombinierten Nomenklatur dürfen steuerfrei verwendet werden in Wasserfahrzeugen1.für die Schifffahrt...