Energiesteuergesetz - EnergieStG | § 54 Steuerentlastung für Unternehmen

(1) Eine Steuerentlastung wird auf Antrag gewährt für Energieerzeugnisse, die nachweislich nach § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1, 3 bis 5 versteuert worden sind und von einem Unternehmen des Produzierenden Gewerbes im Sinne des § 2 Nr. 3 des Stromsteuergesetzes oder von einem Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft im Sinne des § 2 Nr. 5 des Stromsteuergesetzes zu betrieblichen Zwecken verheizt oder in begünstigten Anlagen nach § 3 verwendet worden sind. Eine Steuerentlastung für Energieerzeugnisse, die zur Erzeugung von Wärme verwendet worden sind, wird jedoch nur gewährt, soweit die erzeugte Wärme nachweislich durch ein Unternehmen des Produzierenden Gewerbes oder ein Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft genutzt worden ist.

(2) Die Steuerentlastung beträgt

1.für 1 000 l nach § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 oder Nummer 3 versteuerte Energieerzeugnisse15,34 EUR,
2.für 1 MWh nach § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 versteuerte Energieerzeugnisse1,38 EUR,
3.für 1 000 kg nach § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 5 versteuerte Energieerzeugnisse15,15 EUR.

(3) Eine Steuerentlastung wird nur gewährt, soweit der Entlastungsbetrag nach Absatz 2 im Kalenderjahr den Betrag von 250 Euro übersteigt.

(4) Entlastungsberechtigt ist derjenige, der die Energieerzeugnisse verwendet hat.

(5) Die Steuerentlastung wird gewährt nach Maßgabe und bis zum Auslaufen der hierfür erforderlichen Freistellungsanzeige bei der Europäischen Kommission nach der Verordnung (EU) Nr. 651/2014. Das Auslaufen der Freistellungsanzeige ist vom Bundesministerium der Finanzen im Bundesgesetzblatt gesondert bekannt zu geben.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Stromsteuergesetz - StromStG | § 2 Begriffsbestimmungen


Im Sinne dieses Gesetzes ist oder sind 1. Versorger: Derjenige, der Strom leistet;2. Eigenerzeuger: derjenige, der Strom zum Selbstverbrauch erzeugt;2a. Klassifikation der Wirtschaftszweige: die vom Statistischen Bundesamt in 65189 Wiesbaden, Gustav-
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Energiesteuergesetz - EnergieStG | § 2 Steuertarif


(1) Die Steuer beträgt 1.für 1 000 l Benzin der Unterpositionen 2710 12 41, 2710 12 45 und 2710 12 49 der Kombinierten Nomenklatur a) mit einem Schwefelgehalt von mehr als 10 mg/kg669,80 EUR, b) mit einem Schwefelgehalt von höchstens 10 mg/kg654,50 E

Energiesteuergesetz - EnergieStG | § 3 Begünstigte Anlagen, Ortsfestigkeit und Nutzungsgrad


(1) Begünstigte Anlagen sind ortsfeste Anlagen, 1. deren mechanische Energie ausschließlich der Stromerzeugung dient,2. die ausschließlich der gekoppelten Erzeugung von Kraft und Wärme dienen und einen Jahresnutzungsgrad von mindestens 60 Prozent err

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

11 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Finanzgericht München Urteil, 30. Jan. 2014 - 14 K 1414/11

bei uns veröffentlicht am 30.01.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand I. Streitig ist, ob die Klägerin für den Zeitraum von August 2006 bis Septemb

Bundesfinanzhof Beschluss, 25. Apr. 2018 - VII R 15/17

bei uns veröffentlicht am 25.04.2018

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 28. März 2017  11 K 2427/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Beschluss, 28. Feb. 2018 - VII B 89/17

bei uns veröffentlicht am 28.02.2018

Tenor Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 27. April 2017 14 K 2578/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 28. März 2017 - 11 K 2427/13

bei uns veröffentlicht am 28.03.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Streitig ist hauptsächlich, ob der zum Betrieb einer Lüftungsanlage entnommene Strom vom Betreiber dieser Anlage oder a

Bundesfinanzhof Urteil, 08. Nov. 2016 - VII R 6/16

bei uns veröffentlicht am 08.11.2016

Tenor Die Revision des Hauptzollamts gegen das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 15. Dezember 2015 2 K 394/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Beschluss, 12. Jan. 2016 - VII B 111/15

bei uns veröffentlicht am 12.01.2016

Tenor Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 21. Juli 2015  11 K 2575/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 06. Okt. 2015 - VII R 16/14

bei uns veröffentlicht am 06.10.2015

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 30. Januar 2014  14 K 1414/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Hamburg Urteil, 07. Nov. 2014 - 4 K 95/14

bei uns veröffentlicht am 07.11.2014

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt eine Energie- sowie eine Stromsteuerentlastung. 2 Ihre wirtschaftliche Tätigkeit beschreibt die Klägerin mit "Produktion eines Schwerölprodukts durch Aufarbeitung von flüssigen ölhaltigen Abfällen". Als Haupt

Bundesfinanzhof Beschluss, 02. Sept. 2014 - VII B 55/13

bei uns veröffentlicht am 02.09.2014

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) betreibt unter der Firma … e.K. in A-Stadt ein Unternehmen, das seine Kunden bei sämtlichen Energieeinkäufen ber

Bundesfinanzhof Urteil, 15. Feb. 2011 - VII R 51/09

bei uns veröffentlicht am 15.02.2011

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) gewinnt und trocknet in ihrer Betriebsstätte Kaolin (Aluminiumsilikat), das sie als Granulat an die keramis

Bundesfinanzhof Beschluss, 08. Okt. 2010 - VII B 66/10

bei uns veröffentlicht am 08.10.2010

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) stellte mit Schreiben vom 29. Dezember 2008 einen Antrag auf Steuerentlastung nach § 54 des Energiesteuerg

Referenzen

Im Sinne dieses Gesetzes ist oder sind 1. Versorger: Derjenige, der Strom leistet;2. Eigenerzeuger: derjenige, der Strom zum Selbstverbrauch erzeugt;2a. Klassifikation der Wirtschaftszweige: die vom Statistischen Bundesamt in 65189 Wiesbaden, Gustav-Stresemann-Ring...