Energiesteuergesetz - EnergieStG | § 51 Steuerentlastung für bestimmte Prozesse und Verfahren

(1) Eine Steuerentlastung wird auf Antrag gewährt für Energieerzeugnisse, die nachweislich nach § 2 Absatz 1 Nummer 9 und 10, Absatz 3 Satz 1 oder Absatz 4a versteuert worden sind und

1.
von einem Unternehmen des Produzierenden Gewerbes im Sinne des § 2 Nr. 3 des Stromsteuergesetzes vom 24. März 1999 (BGBl. I S. 378, 2000 I S. 147), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 1. März 2011 (BGBl. I S. 282) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung
a)
für die Herstellung von Glas und Glaswaren, keramischen Erzeugnissen, keramischen Wand- und Bodenfliesen und -platten, Ziegeln und sonstiger Baukeramik, Zement, Kalk und gebranntem Gips, Erzeugnissen aus Beton, Zement und Gips, keramisch gebundenen Schleifkörpern, mineralischen Isoliermaterialien und Erzeugnissen aus mineralischen Isoliermaterialien, Katalysatorenträgern aus mineralischen Stoffen, Waren aus Asphalt und bituminösen Erzeugnissen, Waren aus Graphit oder anderen Kohlenstoffen, Erzeugnissen aus Porenbetonerzeugnissen zum Trocknen, Kalzinieren, Brennen, Schmelzen, Erwärmen, Warmhalten, Entspannen, Tempern oder Sintern der vorgenannten Erzeugnisse oder der zu ihrer Herstellung verwendeten Vorprodukte,
b)
für die Metallerzeugung und -bearbeitung sowie im Rahmen der Herstellung von Metallerzeugnissen für die Herstellung von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen, gewalzten Ringen und pulvermetallurgischen Erzeugnissen und zur Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung,
c)
für chemische Reduktionsverfahren,
d)
gleichzeitig zu Heizzwecken und zu anderen Zwecken als als Heiz- oder Kraftstoff,
2.
für die thermische Abfall- oder Abluftbehandlung
verheizt worden sind.

(1a) Abweichend von Absatz 1 beträgt die Steuerentlastung ab dem 1. Januar 2009 für nachweislich nach § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a versteuerte Energieerzeugnisse 61,35 Euro für 1 000 Liter. Eine weitere Steuerentlastung kann für diese Energieerzeugnisse nicht gewährt werden.

(2) Entlastungsberechtigt ist derjenige, der die Energieerzeugnisse verwendet hat.

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Energiesteuergesetz - EnergieStG | § 37 Steuerbefreiung, Erlaubnis, Zweckwidrigkeit


(1) Wer Kohle steuerfrei in den Fällen des Absatzes 2 verwenden will, bedarf der Erlaubnis. Sie wird auf Antrag unter Widerrufsvorbehalt Personen erteilt, gegen deren steuerliche Zuverlässigkeit keine Bedenken bestehen. Die Erlaubnis ist zu widerrufe
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Stromsteuergesetz - StromStG | § 2 Begriffsbestimmungen


Im Sinne dieses Gesetzes ist oder sind 1. Versorger: Derjenige, der Strom leistet;2. Eigenerzeuger: derjenige, der Strom zum Selbstverbrauch erzeugt;2a. Klassifikation der Wirtschaftszweige: die vom Statistischen Bundesamt in 65189 Wiesbaden, Gustav-
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Energiesteuergesetz - EnergieStG | § 2 Steuertarif


(1) Die Steuer beträgt 1.für 1 000 l Benzin der Unterpositionen 2710 12 41, 2710 12 45 und 2710 12 49 der Kombinierten Nomenklatur a) mit einem Schwefelgehalt von mehr als 10 mg/kg669,80 EUR, b) mit einem Schwefelgehalt von höchstens 10 mg/kg654,50 E

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20 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Finanzgericht München Urteil, 18. Mai 2017 - 14 K 3408/16

bei uns veröffentlicht am 18.05.2017

Tatbestand I. Die Klägerin betreibt an mehreren Standorten Biomasseheizkraftwerke. Den erzeugten Strom speist sie in das öffentliche Netz ein, die anfallende Wärme wird als Prozess- oder Fernwärme verkauft. Darüber hinaus be

Finanzgericht München Urteil, 18. Mai 2017 - 14 K 2093/14

bei uns veröffentlicht am 18.05.2017

Tatbestand I. Die Klägerin stellt …geräte her. Im Streitjahr (2009) bezog sie von einem Versorger versteuerten Strom; die ihr in Rechnung gestellte ermäßigte Stromsteuer, welche der Versorger entrichtete, betrug insgesamt

Finanzgericht München Urteil, 30. Jan. 2014 - 14 K 1414/11

bei uns veröffentlicht am 30.01.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand I. Streitig ist, ob die Klägerin für den Zeitraum von August 2006 bis Septemb

Bundesfinanzhof Urteil, 26. Sept. 2017 - VII R 26/16

bei uns veröffentlicht am 26.09.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 25. Februar 2016  6 K 1482/13 Z wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 20. Sept. 2016 - VII R 7/16

bei uns veröffentlicht am 20.09.2016

Tenor Auf die Revision des Hauptzollamts wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 4. Februar 2016  14 K 23/14 aufgehoben.

Finanzgericht Hamburg Urteil, 05. Feb. 2016 - 4 K 117/14

bei uns veröffentlicht am 05.02.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die Erstattung von Energiesteuer im Billigkeitswege. 2 Die Klägerin handelt seit mehreren Jahrzehnten mit Futterfetten, Fettsäuren, Glycerin und artverwandten Produkten aller Art und ist seit 2005 Inhaberin e

Bundesfinanzhof Beschluss, 12. Jan. 2016 - VII B 111/15

bei uns veröffentlicht am 12.01.2016

Tenor Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 21. Juli 2015  11 K 2575/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Europäischer Gerichtshof Beschluss, 17. Dez. 2015 - C-529/14

bei uns veröffentlicht am 17.12.2015

BESCHLUSS DES GERICHTSHOFS (Neunte Kammer) 17. Dezember 2015(*) „Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Richtlinie 2003/96/EG – Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom –

Bundesfinanzhof Urteil, 10. Nov. 2015 - VII R 40/14

bei uns veröffentlicht am 10.11.2015

Tenor Die Revision des Hauptzollamts gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 28. Juli 2014  11 K 1674/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 06. Okt. 2015 - VII R 16/14

bei uns veröffentlicht am 06.10.2015

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 30. Januar 2014  14 K 1414/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 24. Feb. 2015 - VII R 50/13

bei uns veröffentlicht am 24.02.2015

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 25. Juli 2013  14 K 3916/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 13. Jan. 2015 - VII R 35/12

bei uns veröffentlicht am 13.01.2015

Tenor Die Revision des Hauptzollamts gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 4. September 2012  6 K 2297/09 Z wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 28. Juli 2014 - 11 K 1674/11

bei uns veröffentlicht am 28.07.2014

Tenor Soweit der Beklagte in dem Bescheid vom 3. März 2008 (GZ...) die von der Klägerin beanspruchte Entlastung für das in der Zeit vom 1. August 2006 bis zum 30. September 2007 in den PC1- und PC3-Anlagen in Y verwendete Erdgas abgelehnt und diese

Finanzgericht Hamburg EuGH-Vorlage, 03. Juli 2014 - 4 K 131/12

bei uns veröffentlicht am 03.07.2014

Tatbestand 1 I. Die Beteiligten streiten im Wesentlichen über Entlastung von Energiesteuer gem. § 51 Abs. 1 Nr. 2) EnergieStG. Die Klägerin begehrt die Entlastung für Erdgas, das sie in einer Anlage ihres Betriebs verbraucht hat. Streitig ist, ob d

Bundesfinanzhof Urteil, 29. Okt. 2013 - VII R 24/12

bei uns veröffentlicht am 29.10.2013

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist Zulieferer von Gussteilen und betreibt eine Eisengießerei. Zur Herstellung der hierfür benötigten Sandg

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 04. Sept. 2012 - 6 K 2297/09 Z

bei uns veröffentlicht am 04.09.2012

Tenor I. Der Bescheid des Beklagten vom 19. Januar 2009 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 31. August 2009 wird aufgehoben. Der Beklagten wird verpflichtet, die mit Antrag vom 15. Januar 2009 gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d) EnergieS

Bundesfinanzhof Urteil, 07. Aug. 2012 - VII R 35/11

bei uns veröffentlicht am 07.08.2012

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) erzeugt Aluminium. Sie ist Rechtsnachfolgerin einer GmbH, die unter Verwendung von Erdgas speziell und auss

Bundesfinanzhof Urteil, 09. Aug. 2011 - VII R 74/10

bei uns veröffentlicht am 09.08.2011

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist ein Unternehmen des Produzierenden Gewerbes, das unter Verwendung versteuerten Stroms Kohlenstoff- und

Bundesfinanzhof Urteil, 15. Feb. 2011 - VII R 51/09

bei uns veröffentlicht am 15.02.2011

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) gewinnt und trocknet in ihrer Betriebsstätte Kaolin (Aluminiumsilikat), das sie als Granulat an die keramis

Bundesfinanzhof Urteil, 26. Okt. 2010 - VII R 50/09

bei uns veröffentlicht am 26.10.2010

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist ein Unternehmen des Produzierenden Gewerbes i.S. des § 2 Nr. 3 des Stromsteuergesetzes (StromStG). Sie

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(1) Die Steuer beträgt 1.für 1 000 l Benzin der Unterpositionen 2710 12 41, 2710 12 45 und 2710 12 49 der Kombinierten Nomenklatur a) mit einem Schwefelgehalt von mehr als 10 mg/kg669,80 EUR, b) mit einem Schwefelgehalt von höchstens 10 mg/kg654,50 EUR,2.für 1 000...
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