Energiesteuergesetz - EnergieStG | § 2 Steuertarif

(1) Die Steuer beträgt

1.für 1 000 l Benzin der Unterpositionen 2710 12 41, 2710 12 45 und 2710 12 49 der Kombinierten Nomenklatur
a)
mit einem Schwefelgehalt von mehr als 10 mg/kg
669,80 EUR,
b)
mit einem Schwefelgehalt von höchstens 10 mg/kg
654,50 EUR,
2.für 1 000 l Benzin der Unterpositionen 2710 12 31, 2710 12 51 und 2710 12 59 der Kombinierten Nomenklatur721,00 EUR,
3.für 1 000 l mittelschwere Öle der Unterpositionen 2710 19 21 und 2710 19 25 der Kombinierten Nomenklatur654,50 EUR,
4.für 1 000 l Gasöle der Unterpositionen 2710 19 43 bis 2710 19 48 und der Unterpositionen 2710 20 11 bis 2710 20 19 der Kombinierten Nomenklatur
a)
mit einem Schwefelgehalt von mehr als 10 mg/kg
485,70 EUR,
b)
mit einem Schwefelgehalt von höchstens 10 mg/kg
470,40 EUR,
5.für 1 000 kg Heizöle der Unterpositionen 2710 19 62 bis 2710 19 68 und der Unterpositionen 2710 20 31 bis 2710 20 39 der Kombinierten Nomenklatur130,00 EUR,
6.für 1 000 l Schmieröle und andere Öle der Unterpositionen 2710 19 81 bis 2710 19 99 und 2710 20 90 der Kombinierten Nomenklatur485,70 EUR,
7.für 1 MWh Erdgas und 1 MWh gasförmige Kohlenwasserstoffe31,80 EUR,
8.für 1 000 kg Flüssiggase
a)
unvermischt mit anderen Energieerzeugnissen
409,00 EUR,
b)
andere
1 217,00 EUR,
9.für 1 GJ Kohle0,33 EUR,
10.für 1 GJ Petrolkoks der Position 2713 der Kombinierten Nomenklatur0,33 EUR.

(2) Abweichend von Absatz 1 beträgt die Steuer

1.
für 1 Megawattstunde Erdgas und 1 Megawattstunde gasförmige Kohlenwasserstoffe
a)
bis zum 31. Dezember 202313,90 EUR,
b)
vom 1. Januar 2024 bis
zum 31. Dezember 2024
18,38 EUR,
c)
vom 1. Januar 2025 bis
zum 31. Dezember 2025
22,85 EUR,
d)
vom 1. Januar 2026 bis
zum 31. Dezember 2026
27,33 EUR;
2.
für 1 000 kg Flüssiggase unvermischt mit anderen Energieerzeugnissen
a)
bis zum 31. Dezember 2018180,32 EUR,
b)
vom 1. Januar 2019 bis
zum 31. Dezember 2019
226,06 EUR,
c)
vom 1. Januar 2020 bis
zum 31. Dezember 2020
271,79 EUR,
d)
vom 1. Januar 2021 bis
zum 31. Dezember 2021
317,53 EUR,
e)
vom 1. Januar 2022 bis
zum 31. Dezember 2022
363,94 EUR.

(3) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 beträgt die Steuer

1.für 1 000 l ordnungsgemäß gekennzeichnete Gasöle der Unterpositionen 2710 19 43 bis 2710 19 48 und der Unterpositionen 2710 20 11 bis 2710 20 19 der Kombinierten Nomenklatur
a)
mit einem Schwefelgehalt von mehr als 50 mg/kg
76,35 EUR,
b)
mit einem Schwefelgehalt von höchstens 50 mg/kg
61,35 EUR,
2.für 1 000 kg Heizöle der Unterpositionen 2710 19 62 bis 2710 19 68 und der Unterpositionen 2710 20 31 bis 2710 20 39 der Kombinierten Nomenklatur25,00 EUR,
3.für 1 000 l Schmieröle und andere Öle der Unterpositionen 2710 19 81 bis 2710 19 99 und 2710 20 90 der Kombinierten Nomenklatur61,35 EUR,
4.für 1 MWh Erdgas und 1 MWh gasförmige Kohlenwasserstoffe5,50 EUR,
5.für 1 000 kg Flüssiggase60,60 EUR,


wenn sie zum Verheizen oder zum Antrieb von Gasturbinen und Verbrennungsmotoren in begünstigten Anlagen nach den §§ 3 und 3a verwendet oder zu diesen Zwecken abgegeben werden. Nach Satz 1 versteuerte Energieerzeugnisse können auch aus dem Steuergebiet verbracht oder ausgeführt oder zu den in den §§ 25 bis 27 Absatz 1 und § 44 Absatz 2 genannten steuerfreien Zwecken abgegeben oder verwendet werden, soweit die Energieerzeugnisse von diesen Vorschriften erfasst werden; nach Satz 1 Nummer 4 versteuertes Erdgas kann darüber hinaus zu den in den §§ 25 und 26 genannten steuerfreien Zwecken abgegeben oder verwendet werden.

(4) Andere als die in den Absätzen 1 bis 3 genannten Energieerzeugnisse unterliegen der gleichen Steuer wie die Energieerzeugnisse, denen sie nach ihrem Verwendungszweck und ihrer Beschaffenheit am nächsten stehen. Zunächst ist der Verwendungszweck als Kraftstoff oder als Heizstoff zu bestimmen. Kann das Energieerzeugnis für diese Verwendung als Kraftstoff oder als Heizstoff durch eines der in den Absätzen 1 bis 3 genannten Energieerzeugnisse ersetzt werden, unterliegt es der gleichen Steuer wie das genannte Energieerzeugnis bei gleicher Verwendung. Kann das Energieerzeugnis für die festgestellte Verwendung nicht durch eines der in den Absätzen 1 bis 3 genannten Energieerzeugnisse ersetzt werden, unterliegt es der gleichen Steuer, wie dasjenige der genannten Energieerzeugnisse, dem es nach seinem Verwendungszweck und seiner Beschaffenheit am nächsten steht. Werden Ölabfälle der Unterpositionen 2710 91 und 2710 99 der Kombinierten Nomenklatur oder andere vergleichbare Abfälle zu den in Absatz 3 genannten Zwecken verwendet oder abgegeben, sind abweichend von den Sätzen 1 bis 4 für den Vergleich mit der Beschaffenheit ausschließlich die in Absatz 1 Nummer 9 und 10 und Absatz 3 Satz 1 genannten Energieerzeugnisse heranzuziehen. Der Steuersatz nach Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 kommt nur bei einer ordnungsgemäßen Kennzeichnung der Energieerzeugnisse zur Anwendung. Satz 6 gilt nicht für Biokraft- und Bioheizstoffe sowie Abfälle im Sinn des Satzes 5.

(4a) Abweichend von Absatz 4 Satz 1 bis 4 beträgt die Steuer für 1 Gigajoule feste Energieerzeugnisse 0,33 Euro, soweit diese auf Grund ihrer Beschaffenheit keinem der in Absatz 1 genannten Energieerzeugnisse sinnvoll zugeordnet werden können.

(5) Das zuständige Hauptzollamt kann in Einzelfällen auf Antrag die Steuer für Leichtöle und mittelschwere Öle bis auf 20 Euro für 1 000 Liter ermäßigen, wenn diese Öle bei der Herstellung oder beim Verbrauch von Energieerzeugnissen angefallen sind und im Betrieb verheizt werden, weil sie zur Verwendung als Kraftstoff oder zu einer steuerfreien Verwendung im Betrieb nicht geeignet sind.

(6) (weggefallen)

(7) (weggefallen)

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 26 §§.

wird zitiert von 3 §§ in anderen Gesetzen.

Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG | § 37a Pflichten für Inverkehrbringer von Kraftstoffen


(1) Wer gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 und 4 des Energiesteuergesetzes zu versteuernde Otto- oder Dieselkraftstoffe in Verkehr bringt, hat sicherzustellen, dass für die gesamte im Lauf eines Kal

Energiewirtschaftsgesetz - EnWG 2005 | § 40 Inhalt von Strom- und Gasrechnungen; Festlegungskompetenz


(1) Rechnungen für Energielieferungen an Letztverbraucher müssen einfach und verständlich sein. Sie sind dem Letztverbraucher auf dessen Wunsch verständlich und unentgeltlich zu erläutern. Der Rechnungsbetrag und das Datum der Fälligkeit des Rechnung

Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV | § 2 Vertragsschluss


(1) Der Grundversorgungsvertrag soll in Textform abgeschlossen werden. Ist er auf andere Weise zustande gekommen, so hat der Grundversorger den Vertragsschluss dem Kunden unverzüglich in Textform zu bestätigen. (2) Kommt der Grundversorgungsvertr
wird zitiert von 18 anderen §§ im .

Energiesteuergesetz - EnergieStG | § 3 Begünstigte Anlagen, Ortsfestigkeit und Nutzungsgrad


(1) Begünstigte Anlagen sind ortsfeste Anlagen, 1. deren mechanische Energie ausschließlich der Stromerzeugung dient,2. die ausschließlich der gekoppelten Erzeugung von Kraft und Wärme dienen und einen Jahresnutzungsgrad von mindestens 60 Prozent err

Energiesteuergesetz - EnergieStG | § 55 Steuerentlastung für Unternehmen in Sonderfällen


(1) Eine Steuerentlastung wird auf Antrag gewährt für Energieerzeugnisse, die nachweislich nach § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1, 3 bis 5 versteuert worden sind und die von einem Unternehmen des Produzierenden Gewerbes im Sinne des § 2 Nr. 3 des Stromste

Energiesteuergesetz - EnergieStG | § 51 Steuerentlastung für bestimmte Prozesse und Verfahren


(1) Eine Steuerentlastung wird auf Antrag gewährt für Energieerzeugnisse, die nachweislich nach § 2 Absatz 1 Nummer 9 und 10, Absatz 3 Satz 1 oder Absatz 4a versteuert worden sind und1.von einem Unternehmen des Produzierenden Gewerbes im Sinne des §

Energiesteuergesetz - EnergieStG | § 57 Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft


(1) Eine Steuerentlastung wird auf Antrag gewährt für nachweislich nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 versteuerte Energieerzeugnisse, die in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft zum Betrieb von1.Ackerschleppern,2.standfesten oder beweglichen Arbeitsmaschinen u
zitiert 5 andere §§ aus dem .

Energiesteuergesetz - EnergieStG | § 3 Begünstigte Anlagen, Ortsfestigkeit und Nutzungsgrad


(1) Begünstigte Anlagen sind ortsfeste Anlagen, 1. deren mechanische Energie ausschließlich der Stromerzeugung dient,2. die ausschließlich der gekoppelten Erzeugung von Kraft und Wärme dienen und einen Jahresnutzungsgrad von mindestens 60 Prozent err

Energiesteuergesetz - EnergieStG | § 44 Steuerbefreiung, Erlaubnis, Zweckwidrigkeit


(1) Verfahren der Steuerbefreiung sind die steuerfreie Verwendung und im Fall des Absatzes 2b auch die steuerfreie Verteilung von Erdgas. Wer Erdgas nach Absatz 2, Absatz 2a oder Absatz 2b steuerfrei verwenden will, bedarf der Erlaubnis als Verwender

Energiesteuergesetz - EnergieStG | § 25 Steuerbefreiung für Verwendungen zu anderen Zwecken


(1) Energieerzeugnisse im Sinn des § 4 dürfen steuerfrei verwendet werden zu anderen Zwecken als1.zur Verwendung als Kraft- oder Heizstoff,2.zur Herstellung von in § 4 genannten Kraft- oder Heizstoffen.Eine steuerfreie Verwendung ist ausgeschlossen,

Energiesteuergesetz - EnergieStG | § 3a Sonstige begünstigte Anlagen


(1) Sonstige begünstigte Anlagen sind Arbeitsmaschinen und Fahrzeuge, die ausschließlich dem Güterumschlag in Seehäfen dienen. (2) Als Arbeitsmaschinen und Fahrzeuge im Sinne des Absatzes 1 gelten ausschließlich solche, die bestimmungsgemäß abseits

Energiesteuergesetz - EnergieStG | § 26 Steuerbefreiung für den Eigenverbrauch


(1) Der Inhaber eines Betriebs, der andere Energieerzeugnisse als Kohle und Erdgas herstellt, darf Energieerzeugnisse innerhalb des Betriebsgeländes steuerfrei verwenden, wenn sie1.innerhalb des Betriebsgeländes selbst hergestellt worden sind und2.im

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

34 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Finanzgericht München Urteil, 21. März 2019 - 14 K 1815/17

bei uns veröffentlicht am 21.03.2019

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe Die Klägerin ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). In ihrem landwirtschaftlichen Betrieb verwendete si

Finanzgericht München Urteil, 25. Juni 2014 - 14 K 2169/12

bei uns veröffentlicht am 25.06.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Tatbestand I. Streitig ist, ob die Klägerin einen Anspruch auf Erstattung von Energiesteuer hat. Die Firma A GmbH i

Finanzgericht München Urteil, 18. Mai 2017 - 14 K 3408/16

bei uns veröffentlicht am 18.05.2017

Tatbestand I. Die Klägerin betreibt an mehreren Standorten Biomasseheizkraftwerke. Den erzeugten Strom speist sie in das öffentliche Netz ein, die anfallende Wärme wird als Prozess- oder Fernwärme verkauft. Darüber hinaus be

Finanzgericht München Urteil, 18. Mai 2017 - 14 K 2093/14

bei uns veröffentlicht am 18.05.2017

Tatbestand I. Die Klägerin stellt …geräte her. Im Streitjahr (2009) bezog sie von einem Versorger versteuerten Strom; die ihr in Rechnung gestellte ermäßigte Stromsteuer, welche der Versorger entrichtete, betrug insgesamt

Finanzgericht München Urteil, 14. Juli 2016 - 14 K 1175/14

bei uns veröffentlicht am 14.07.2016

Tatbestand I. Der Kläger ist Landwirt. Er betreibt eine Biogasanlage, die mit pflanzlichen Erzeugnissen und Gülle beschickt wird. Die pflanzlichen Erzeugnisse werden zunächst in einem Silo eingelagert. Vor dem Beschicken wird das Mater

Finanzgericht Hamburg Urteil, 22. Sept. 2017 - 4 K 148/15

bei uns veröffentlicht am 22.09.2017

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen einen Steuerbescheid über Energiesteuern. 2 Die Klägerin bietet Dienstleistungen für die Seeschifffahrt im ... Hafen an. Zum Unternehmensgegenstand gehören u. a. die Lagerung und Umladung von Umschl

Bundesfinanzhof Urteil, 20. Sept. 2016 - VII R 7/16

bei uns veröffentlicht am 20.09.2016

Tenor Auf die Revision des Hauptzollamts wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 4. Februar 2016  14 K 23/14 aufgehoben.

Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 15. Juni 2016 - 4 K 1767/15 VE

bei uns veröffentlicht am 15.06.2016

Tenor Der Steuerbescheid des Beklagten vom 01.12.2008 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 18.12.2009 wird aufgehoben, soweit darin mehr als 11.643,98 € Energiesteuer festgesetzt worden ist. Der Steuerbescheid des Beklagten vom 07.12.2009 i

Bundesfinanzhof Urteil, 31. Mai 2016 - VII R 23/14

bei uns veröffentlicht am 31.05.2016

Tenor Auf die Revision des Hauptzollamts wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 16. April 2014  4 K 3161/13 VE aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 31. Mai 2016 - VII R 24/14

bei uns veröffentlicht am 31.05.2016

Tenor Auf die Revision des Hauptzollamts wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 16. April 2014  4 K 3337/13 VE aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 12. Apr. 2016 - VII R 56/13

bei uns veröffentlicht am 12.04.2016

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 24. Oktober 2013  4 K 38/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 23. März 2016 - 4 K 1763/15 VE

bei uns veröffentlicht am 23.03.2016

Tenor Die von der Klägerin für die Monate Januar 2008 bis Juni 2010 abgegebenen Steueranmeldungen werden aufgehoben, soweit die Energiesteuer unter Anwendung eines höheren Steuersatzes als 25 € je 1.000 kg Toluol ermittelt worden ist. Die Klägerin t

Bundesfinanzhof Urteil, 16. März 2016 - VII R 17/14

bei uns veröffentlicht am 16.03.2016

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 2. Oktober 2013  2 K 1117/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Hamburg Urteil, 05. Feb. 2016 - 4 K 117/14

bei uns veröffentlicht am 05.02.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die Erstattung von Energiesteuer im Billigkeitswege. 2 Die Klägerin handelt seit mehreren Jahrzehnten mit Futterfetten, Fettsäuren, Glycerin und artverwandten Produkten aller Art und ist seit 2005 Inhaberin e

Bundesfinanzhof Urteil, 10. Nov. 2015 - VII R 40/14

bei uns veröffentlicht am 10.11.2015

Tenor Die Revision des Hauptzollamts gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 28. Juli 2014  11 K 1674/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 06. Okt. 2015 - VII R 16/14

bei uns veröffentlicht am 06.10.2015

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 30. Januar 2014  14 K 1414/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 07. Juli 2015 - VII R 64/13

bei uns veröffentlicht am 07.07.2015

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 17. Oktober 2013  1 K 1232/09 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 27. Mai 2015 - 4 K 4032/13 VE

bei uns veröffentlicht am 27.05.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich des vorangegangenen Revisionsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. 1 Tatbestand: 2Die Klägerin betrieb in ihrer Betriebsstätte in A-Stadt eine Kr

Bundesfinanzhof Urteil, 10. März 2015 - VII R 6/11

bei uns veröffentlicht am 10.03.2015

Tenor Auf die Revision des Hauptzollamts wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 15. Dezember 2010  4 K 2656/10 VE aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 10. März 2015 - VII R 9/11

bei uns veröffentlicht am 10.03.2015

Tenor Auf die Revision des Hauptzollamts wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 15. Dezember 2010  4 K 219/10 VE aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 10. März 2015 - VII R 5/11

bei uns veröffentlicht am 10.03.2015

Tenor Auf die Revision des Hauptzollamts wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 15. Dezember 2010  4 K 1695/10 VE aufgehoben.

Bundesgerichtshof Urteil, 27. Jan. 2015 - 1 StR 142/14

bei uns veröffentlicht am 27.01.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 142/14 vom 27. Januar 2015 in der Strafsache gegen wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 27. Januar 2015, an der teilgenommen habe

Bundesfinanzhof Urteil, 13. Jan. 2015 - VII R 35/12

bei uns veröffentlicht am 13.01.2015

Tenor Die Revision des Hauptzollamts gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 4. September 2012  6 K 2297/09 Z wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Hamburg Urteil, 18. Sept. 2014 - 4 K 195/13

bei uns veröffentlicht am 18.09.2014

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt eine Energiesteuerentlastung. 2 Die Klägerin schloss im Jahre 2003 mit der Firma A GmbH in B (im Folgenden: Warenempfänger) eine Vereinbarung zur Nutzung von Betriebstankstellen. Die Warenempfängerin war dana

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 28. Juli 2014 - 11 K 1674/11

bei uns veröffentlicht am 28.07.2014

Tenor Soweit der Beklagte in dem Bescheid vom 3. März 2008 (GZ...) die von der Klägerin beanspruchte Entlastung für das in der Zeit vom 1. August 2006 bis zum 30. September 2007 in den PC1- und PC3-Anlagen in Y verwendete Erdgas abgelehnt und diese

Finanzgericht Hamburg EuGH-Vorlage, 03. Juli 2014 - 4 K 131/12

bei uns veröffentlicht am 03.07.2014

Tatbestand 1 I. Die Beteiligten streiten im Wesentlichen über Entlastung von Energiesteuer gem. § 51 Abs. 1 Nr. 2) EnergieStG. Die Klägerin begehrt die Entlastung für Erdgas, das sie in einer Anlage ihres Betriebs verbraucht hat. Streitig ist, ob d

Finanzgericht Hamburg Urteil, 19. Feb. 2014 - 4 K 134/13

bei uns veröffentlicht am 19.02.2014

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Gewährung einer Entlastung für im Verkaufspreis enthaltene Energiesteuer, die beim Warenempfänger ausgefallen ist. 2 Die Klägerin belieferte die Firma A GbR (Firma A) seit Oktober 2007 im Rah

Finanzgericht Hamburg Urteil, 19. Feb. 2014 - 4 K 104/13

bei uns veröffentlicht am 19.02.2014

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Gewährung einer Entlastung für im Verkaufspreis enthaltene Energiesteuer, die beim Warenempfänger ausgefallen ist. 2 Über viele Jahre belieferte die Klägerin die Firma A GmbH (Firma A) regelm

Finanzgericht Hamburg Urteil, 19. Feb. 2014 - 4 K 68/13

bei uns veröffentlicht am 19.02.2014

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Gewährung einer Entlastung für im Verkaufspreis enthaltene Energiesteuer, die beim Warenempfänger ausgefallen ist. 2 Mitte 2006 traf die Klägerin mit der Firma A GbR ... (Firma A) eine Verein

Finanzgericht Hamburg Gerichtsbescheid, 27. Jan. 2014 - 4 K 98/13

bei uns veröffentlicht am 27.01.2014

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Gewährung einer Entlastung für im Verkaufspreis enthaltene Energiesteuer, die beim Warenempfänger ausgefallen ist. 2 Mit Schreiben vom 29.12.2010, dort eingegangen am 30.12.2010, beantragte d

Finanzgericht Hamburg Urteil, 17. Jan. 2014 - 4 K 87/13

bei uns veröffentlicht am 17.01.2014

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Gewährung einer Entlastung für im Verkaufspreis enthaltene Energiesteuer, die beim Warenempfänger ausgefallen ist. 2 Im Zeitraum ab März 2009 belieferte die Klägerin die Firma A GmbH & Co. KG

Bundesfinanzhof Urteil, 08. Okt. 2013 - VII R 19/12

bei uns veröffentlicht am 08.10.2013

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) betrieb eine Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage (KWK-Anlage), die über einen Gasturbinengeneratorsatz und einen A

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 04. Sept. 2012 - 6 K 2297/09 Z

bei uns veröffentlicht am 04.09.2012

Tenor I. Der Bescheid des Beklagten vom 19. Januar 2009 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 31. August 2009 wird aufgehoben. Der Beklagten wird verpflichtet, die mit Antrag vom 15. Januar 2009 gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d) EnergieS

Bundesfinanzhof Beschluss, 28. Feb. 2011 - VII B 220/10

bei uns veröffentlicht am 28.02.2011

Tatbestand 1 I. Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) bringt gewerbsmäßig Kraftstoffe in Verkehr, die sie aus Schweden bezieht. Der Ottokraftstoff

Referenzen

(1) Begünstigte Anlagen sind ortsfeste Anlagen, 1. deren mechanische Energie ausschließlich der Stromerzeugung dient,2. die ausschließlich der gekoppelten Erzeugung von Kraft und Wärme dienen und einen Jahresnutzungsgrad von mindestens 60 Prozent erreichen...
(1) Sonstige begünstigte Anlagen sind Arbeitsmaschinen und Fahrzeuge, die ausschließlich dem Güterumschlag in Seehäfen dienen. (2) Als Arbeitsmaschinen und Fahrzeuge im Sinne des Absatzes 1 gelten ausschließlich solche, die bestimmungsgemäß abseits von...
(1) Verfahren der Steuerbefreiung sind die steuerfreie Verwendung und im Fall des Absatzes 2b auch die steuerfreie Verteilung von Erdgas. Wer Erdgas nach Absatz 2, Absatz 2a oder Absatz 2b steuerfrei verwenden will, bedarf der Erlaubnis als Verwender. Wer Erdgas...
(1) Energieerzeugnisse im Sinn des § 4 dürfen steuerfrei verwendet werden zu anderen Zwecken als1.zur Verwendung als Kraft- oder Heizstoff,2.zur Herstellung von in § 4 genannten Kraft- oder Heizstoffen.Eine steuerfreie Verwendung ist ausgeschlossen, wenn in der...
(1) Der Inhaber eines Betriebs, der andere Energieerzeugnisse als Kohle und Erdgas herstellt, darf Energieerzeugnisse innerhalb des Betriebsgeländes steuerfrei verwenden, wenn sie1.innerhalb des Betriebsgeländes selbst hergestellt worden sind und2.im Zusammenhang...