Energiesteuergesetz - EnergieStG | § 60 Steuerentlastung bei Zahlungsausfall

(1) Eine Steuerentlastung wird auf Antrag dem Verkäufer von nachweislich nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 versteuerten Energieerzeugnissen für die im Verkaufspreis enthaltene Steuer gewährt, die beim Warenempfänger wegen Zahlungsunfähigkeit ausfällt, wenn

1.
der Steuerbetrag bei Eintritt der Zahlungsunfähigkeit 5.000 Euro übersteigt,
2.
keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Zahlungsunfähigkeit im Einvernehmen mit dem Verkäufer herbeigeführt worden ist,
3.
der Zahlungsausfall trotz vereinbarten Eigentumsvorbehalts, laufender Überwachung der Außenstände, rechtzeitiger Mahnung bei Zahlungsverzug unter Fristsetzung und gerichtlicher Verfolgung des Anspruchs nicht zu vermeiden war,
4.
Verkäufer und Warenempfänger nicht wirtschaftlich miteinander verbunden sind; sie gelten auch als verbunden, wenn sie Teilhaber oder Gesellschafter desselben Unternehmens oder Angehörige im Sinne des § 15 der Abgabenordnung sind oder wenn Verkäufer oder Warenempfänger der Leitung des Geschäftsbetriebs des jeweils anderen angehören.

(2) Die Steuerentlastung hängt davon ab, dass sie bis zum Ablauf des Jahres, das dem Jahr folgt, in dem die Zahlungsunfähigkeit des Warenempfängers eingetreten ist, schriftlich beantragt wird. Dem Antrag sind beizufügen:

1.
Unterlagen über die Beschaffenheit, Herkunft und Versteuerung des Mineralöls,
2.
Nachweise über den Verkauf an den Warenempfänger,
3.
Nachweise über die eingetretene Zahlungsunfähigkeit des Warenempfängers.

(3) Die Steuerentlastung erfolgt unter der auflösenden Bedingung einer nachträglichen Leistung des Warenempfängers. Der Verkäufer hat dem Hauptzollamt nachträgliche Leistungen des Warenempfängers unverzüglich anzuzeigen. Führt die Leistung nicht zum Erlöschen der Forderung des Verkäufers, vermindert sich die Erstattung oder Vergütung um den Teil der Teilleistung, der dem Steueranteil an der ausgefallenen Forderung entspricht. Das Hauptzollamt kann anordnen, dass der Verkäufer seine Forderung gegen den Warenempfänger in Höhe des ausgefallenen Steuerbetrages an die Bundesrepublik Deutschland (Bundesfinanzverwaltung) abtritt.

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Referenzen - Gesetze | § 60 EnergieStG

§ 60 EnergieStG zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

§ 60 EnergieStG zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Abgabenordnung - AO 1977 | § 15 Angehörige


(1) Angehörige sind: 1. der Verlobte,2. der Ehegatte oder Lebenspartner,3. Verwandte und Verschwägerte gerader Linie,4. Geschwister,5. Kinder der Geschwister,6. Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Ehegatten oder Lebenspar
§ 60 EnergieStG zitiert 1 andere §§ aus dem Energiesteuergesetz.

Energiesteuergesetz - EnergieStG | § 2 Steuertarif


(1) Die Steuer beträgt 1.für 1 000 l Benzin der Unterpositionen 2710 12 41, 2710 12 45 und 2710 12 49 der Kombinierten Nomenklatur a) mit einem Schwefelgehalt von mehr als 10 mg/kg669,80 EUR, b) mit einem Schwefelgehalt von höchstens 10 mg/kg654,50 E

Referenzen - Urteile | § 60 EnergieStG

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18 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 60 EnergieStG.

Finanzgericht München Urteil, 25. Juni 2014 - 14 K 2169/12

bei uns veröffentlicht am 25.06.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Tatbestand I. Streitig ist, ob die Klägerin einen Anspruch auf Erstattung von Energiesteuer hat. Die Firma A GmbH i

Bundesfinanzhof Urteil, 10. Nov. 2015 - VII R 35, 37/14, VII R 35/14, VII R 37/14

bei uns veröffentlicht am 10.11.2015

Tenor Auf die Revision des Hauptzollamts wird das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 17. Juni 2014  4 K 98/13 dahin geändert, dass die Klage in vollem Umfang abgewiesen wird.

Bundesfinanzhof Beschluss, 23. Sept. 2015 - VII B 66/15

bei uns veröffentlicht am 23.09.2015

Tenor Die Beschwerde des Hauptzollamts wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 15. April 2015  4 K 2624/14 VE wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 15. Apr. 2015 - 4 K 2624/14 VE

bei uns veröffentlicht am 15.04.2015

Tenor Der Beklagten wird unter Aufhebung seines ablehnenden Bescheids vom 19.11.2013 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 04.08.2014 verpflichtet, der Klägerin 8.222,47 € Energiesteuer zu vergüten. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahre

Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 01. Apr. 2015 - 4 K 454/13 VE

bei uns veröffentlicht am 01.04.2015

Tenor Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Bescheids vom 24.04.2012 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 11.01.2013 verpflichtet, dem Kläger für 2008 xx € Energiesteuer, für 2009 xx € Energiesteuer und für 2010 xx € Energiesteuer zu ver

Bundesfinanzhof Beschluss, 30. März 2015 - VII B 30/14

bei uns veröffentlicht am 30.03.2015

Tenor Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 30. Januar 2014  1 K 1297/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 24. Feb. 2015 - 11 K 732/11

bei uns veröffentlicht am 24.02.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand   1 Streitig ist, ob die Klägerin einen Anspruch auf Vergütung von Energiesteuer nach § 60 Abs. 1 Nr. 3 des Energieste

Bundesfinanzhof Beschluss, 14. Jan. 2015 - VII B 61/14

bei uns veröffentlicht am 14.01.2015

Tenor Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 31. März 2014  4 K 106/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Hamburg Urteil, 18. Sept. 2014 - 4 K 195/13

bei uns veröffentlicht am 18.09.2014

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt eine Energiesteuerentlastung. 2 Die Klägerin schloss im Jahre 2003 mit der Firma A GmbH in B (im Folgenden: Warenempfänger) eine Vereinbarung zur Nutzung von Betriebstankstellen. Die Warenempfängerin war dana

Bundesfinanzhof Beschluss, 08. Juli 2014 - VII R 9/13

bei uns veröffentlicht am 08.07.2014

Tatbestand 1 I. Seit 2003 betrieb die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) als Dienstleistungs GmbH einen am Flughafen X stationierten und ihr gehörenden Konzern-Je

Finanzgericht Hamburg Urteil, 19. Feb. 2014 - 4 K 134/13

bei uns veröffentlicht am 19.02.2014

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Gewährung einer Entlastung für im Verkaufspreis enthaltene Energiesteuer, die beim Warenempfänger ausgefallen ist. 2 Die Klägerin belieferte die Firma A GbR (Firma A) seit Oktober 2007 im Rah

Finanzgericht Hamburg Urteil, 19. Feb. 2014 - 4 K 104/13

bei uns veröffentlicht am 19.02.2014

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Gewährung einer Entlastung für im Verkaufspreis enthaltene Energiesteuer, die beim Warenempfänger ausgefallen ist. 2 Über viele Jahre belieferte die Klägerin die Firma A GmbH (Firma A) regelm

Finanzgericht Hamburg Urteil, 19. Feb. 2014 - 4 K 68/13

bei uns veröffentlicht am 19.02.2014

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Gewährung einer Entlastung für im Verkaufspreis enthaltene Energiesteuer, die beim Warenempfänger ausgefallen ist. 2 Mitte 2006 traf die Klägerin mit der Firma A GbR ... (Firma A) eine Verein

Finanzgericht Hamburg Gerichtsbescheid, 27. Jan. 2014 - 4 K 98/13

bei uns veröffentlicht am 27.01.2014

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Gewährung einer Entlastung für im Verkaufspreis enthaltene Energiesteuer, die beim Warenempfänger ausgefallen ist. 2 Mit Schreiben vom 29.12.2010, dort eingegangen am 30.12.2010, beantragte d

Finanzgericht Hamburg Urteil, 17. Jan. 2014 - 4 K 87/13

bei uns veröffentlicht am 17.01.2014

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Gewährung einer Entlastung für im Verkaufspreis enthaltene Energiesteuer, die beim Warenempfänger ausgefallen ist. 2 Im Zeitraum ab März 2009 belieferte die Klägerin die Firma A GmbH & Co. KG

Bundesfinanzhof Urteil, 17. Dez. 2013 - VII R 8/12

bei uns veröffentlicht am 17.12.2013

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist ein regionales Energieversorgungsunternehmen für Strom, Gas und Wärme. Mit der Begründung, die Stromste

Bundesfinanzhof Beschluss, 07. Mai 2013 - VII B 102/12

bei uns veröffentlicht am 07.05.2013

Tatbestand 1 I. Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Hauptzollamt --HZA--) hat den Antrag der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) auf Entlastung nach § 60 des E

Bundesfinanzhof Beschluss, 25. Juli 2012 - VII B 56/11

bei uns veröffentlicht am 25.07.2012

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) belieferte eine GmbH & Co. KG regelmäßig mit Kraftstoffen. Die Kaufpreisforderungen für die im Zeitraum vo

Referenzen

(1) Die Steuer beträgt 1.für 1 000 l Benzin der Unterpositionen 2710 12 41, 2710 12 45 und 2710 12 49 der Kombinierten Nomenklatur a) mit einem Schwefelgehalt von mehr als 10 mg/kg669,80 EUR, b) mit einem Schwefelgehalt von höchstens 10 mg/kg654,50 EUR,2.für 1 000...
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