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§ 82Amtlich · § 5 UrhG

Aufgaben des Schriftführers

Zeitreise: 22.12.2025‹ § 81§ 83 ›

Der Schriftführer führt das Protokoll über die Sitzungen des Vorstandes und der Kammerversammlung. Er führt den Schriftwechsel des Vorstandes, soweit es sich nicht der Präsident vorbehält.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

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