Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO | § 144 Mitwirkung der Staatsanwaltschaft vor dem Anwaltsgerichtshof

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Bundesrechtsanwaltsordnung Inhaltsverzeichnis

Die Aufgaben der Staatsanwaltschaft in den Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof werden von der Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht oder dem obersten Landesgericht wahrgenommen, bei dem der Anwaltsgerichtshof errichtet ist.

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published on 25.02.2016 00:00

Tenor Der Angeklagte W5 wird kostenpflichtig wegen Betruges in fünf Fällen, wobei er in zwei Fällen gemeinschaftlich mit der Angeklagten W5 gehandelt hat, und wegen Untreue in vier Fällen, wobei er in zwei dieser Fälle gemeinschaftlich mit der Angek
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