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§ 147Amtlich · § 5 UrhG

Mitwirkung der Staatsanwaltschaft vor dem Bundesgerichtshof

Zeitreise: 22.12.2025‹ § 146

Die Aufgaben der Staatsanwaltschaft in den Verfahren vor dem Bundesgerichtshof werden von dem Generalbundesanwalt wahrgenommen.

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