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§ 101Amtlich · § 5 UrhG

Besetzung des Oberlandesgerichts

Zeitreise: 16.07.2026‹ § 100§ 102 ›

Das Oberlandesgericht entscheidet in Disziplinarsachen gegen Notare in der Besetzung mit dem Vorsitzenden, einem Beisitzer, der planmäßig angestellter Richter ist, und einem Beisitzer, der Notar ist.

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