(1) Das Präsidium bestimmt die Besetzung der Spruchkörper, bestellt die Ermittlungsrichter, regelt die Vertretung und verteilt die Geschäfte. Es trifft diese Anordnungen vor dem Beginn des Geschäftsjahres für dessen Dauer. Der Präsident bestimmt, welche richterlichen Aufgaben er wahrnimmt. Jeder Richter kann mehreren Spruchkörpern angehören.

(2) Vor der Geschäftsverteilung ist den Richtern, die nicht Mitglied des Präsidiums sind, Gelegenheit zur Äußerung zu geben.

(3) Die Anordnungen nach Absatz 1 dürfen im Laufe des Geschäftsjahres nur geändert werden, wenn dies wegen Überlastung oder ungenügender Auslastung eines Richters oder Spruchkörpers oder infolge Wechsels oder dauernder Verhinderung einzelner Richter nötig wird. Vor der Änderung ist den Vorsitzenden Richtern, deren Spruchkörper von der Änderung der Geschäftsverteilung berührt wird, Gelegenheit zu einer Äußerung zu geben.

(4) Das Präsidium kann anordnen, daß ein Richter oder Spruchkörper, der in einer Sache tätig geworden ist, für diese nach einer Änderung der Geschäftsverteilung zuständig bleibt.

(5) Soll ein Richter einem anderen Spruchkörper zugeteilt oder soll sein Zuständigkeitsbereich geändert werden, so ist ihm, außer in Eilfällen, vorher Gelegenheit zu einer Äußerung zu geben.

(6) Soll ein Richter für Aufgaben der Justizverwaltung ganz oder teilweise freigestellt werden, so ist das Präsidium vorher zu hören.

(7) Das Präsidium entscheidet mit Stimmenmehrheit. § 21i Abs. 2 gilt entsprechend.

(8) Das Präsidium kann beschließen, dass Richter des Gerichts bei den Beratungen und Abstimmungen des Präsidiums für die gesamte Dauer oder zeitweise zugegen sein können. § 171b gilt entsprechend.

(9) Der Geschäftsverteilungsplan des Gerichts ist in der von dem Präsidenten oder aufsichtführenden Richter bestimmten Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsichtnahme aufzulegen; einer Veröffentlichung bedarf es nicht.

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Strafrecht: Beschleunigungsgrundsatz bei Untersuchungshaft

20.03.2019

Termindichte und fehlende Kapazitäten sowie unzureichende Personalausstattung bei Gericht allein dürfen keine Verlängerung der Untersuchungshaft zur Folge haben. Nur unvorhersehbare und unvermeidbare Umstände können dies rechtfertigen – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Strafrecht Berlin
Strafrecht

Bankrecht: Zur Einwendung gegen Rechnungsabschlüsse

24.04.2014

Nr. 7 III 1 AGB-Sparkassen 2002, wonach Einwendungen gegen Rechnungsabschlüsse der Sparkasse schriftlich zugehen müssen, benachteiligt den Vertragspartner nicht unangemessen.

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 7 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 48


(1) Das Oberverwaltungsgericht entscheidet im ersten Rechtszug über sämtliche Streitigkeiten, die betreffen1.die Errichtung, den Betrieb, die sonstige Innehabung, die Veränderung, die Stillegung, den sicheren Einschluß und den Abbau von Anlagen im Si

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 178 Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung


(1) Die Schwerbehindertenvertretung fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb oder die Dienststelle, vertritt ihre Interessen in dem Betrieb oder der Dienststelle und steht ihnen beratend und helfend zur Seite. Sie erfüllt i
wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Gerichtsverfassungsgesetz - GVG | § 21g


(1) Innerhalb des mit mehreren Richtern besetzten Spruchkörpers werden die Geschäfte durch Beschluss aller dem Spruchkörper angehörenden Berufsrichter auf die Mitglieder verteilt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Präsidium. (2) Der Beschluss be

Gerichtsverfassungsgesetz - GVG | § 21i


(1) Das Präsidium ist beschlußfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner gewählten Mitglieder anwesend ist. (2) Sofern eine Entscheidung des Präsidiums nicht rechtzeitig ergehen kann, werden die in § 21e bezeichneten Anordnungen von dem Präsidenten od

Gerichtsverfassungsgesetz - GVG | § 22c


(1) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, dass für mehrere Amtsgerichte im Bezirk eines Landgerichts oder mehrerer Landgerichte im Bezirk eines Oberlandesgerichts ein gemeinsamer Bereitschaftsdienstplan aufgest
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Gerichtsverfassungsgesetz - GVG | § 171b


(1) Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden, soweit Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich eines Prozessbeteiligten, eines Zeugen oder eines durch eine rechtswidrige Tat (§ 11 Absatz 1 Nummer 5 des Strafgesetzbuchs) Verletzten zur Sprache

Gerichtsverfassungsgesetz - GVG | § 21i


(1) Das Präsidium ist beschlußfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner gewählten Mitglieder anwesend ist. (2) Sofern eine Entscheidung des Präsidiums nicht rechtzeitig ergehen kann, werden die in § 21e bezeichneten Anordnungen von dem Präsidenten od

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Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Jan. 2020 - 1 StR 622/17

bei uns veröffentlicht am 27.01.2020

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 622/17 vom 27. Januar 2020 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. 4. wegen zu 1. u. 2.: Steuerhinterziehung u.a. 3. u. 4.: Beihilfe zur Steuerhinterziehung u.a. ECLI:DE:BGH:2020:270120B1STR622.17.0 Der 1. Strafs

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. März 2013 - 4 StR 556/12

bei uns veröffentlicht am 26.03.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 556/12 vom 26. März 2013 in der Strafsache gegen alias alias wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Gener

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. März 2014 - X ARZ 664/13

bei uns veröffentlicht am 11.03.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X AR Z 6 6 4 / 1 3 vom 11. März 2014 in dem Gerichtsstandsbestimmungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 36 Abs. 2 Der Bundesgerichtshof ist bei einem negativen Kompetenzkonflikt zwi

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Nov. 2003 - 5 StR 359/03

bei uns veröffentlicht am 11.11.2003

Nachschlagewerk: ja BGHSt : nein Veröffentlichung: ja StPO § 338 Nr. 1 GVG §§ 21e, 76 Eine große Strafkammer, die nicht als Schwurgericht tätig ist, kann geschäftsplanmäßig mit drei Beisitzern besetzt sein. BGH, Beschluß vom 11. November 2003

Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Apr. 2014 - I ZB 6/12

bei uns veröffentlicht am 03.04.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I Z B 6 / 1 2 vom 3. April 2014 in der Rechtsbeschwerdesache betreffend die geographische Angabe "Schwarzwälder Schinken" Nr. 30599007.1 (hier: Antrag auf Änderung der Spezifikation) Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein B

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Nov. 2010 - 1 StR 544/09

bei uns veröffentlicht am 02.11.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 544/09 vom 2. November 2010 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. wegen zu 1. und 3.: Steuerhinterziehung u.a. zu 2.: Steuerhinterziehung Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 2. November 2010 gemä

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Jan. 2010 - 3 StR 507/09

bei uns veröffentlicht am 13.01.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 507/09 vom 13. Januar 2010 in der Strafsache gegen wegen Menschenhandels u. a. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 13. Januar

Bundesgerichtshof Urteil, 24. März 2016 - 2 StR 344/14

bei uns veröffentlicht am 24.03.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 2 StR 344/14 vom 24. März 2016 in der Strafsache gegen wegen Betrugs ECLI:DE:BGH:2016:240316U2STR344.14.0 Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat aufgrund der Verhandlung am 16. März 2016 in de

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Jan. 2012 - 2 StR 482/11

bei uns veröffentlicht am 11.01.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 2 StR 482/11 vom 11. Januar 2012 in der Strafsache gegen wegen schwerer räuberischer Erpressung Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 11. Januar 2012, an der teilgenommen habe

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Jan. 2012 - 4 StR 523/11

bei uns veröffentlicht am 11.01.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 523/11 vom 11. Januar 2012 in der Strafsache gegen wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Bes

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Jan. 2012 - 2 StR 346/11

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 346/11 vom 11. Januar 2012 in der Strafsache gegen wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes u.a. Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 11. Januar 2012 beschlossen: 1. Es wird festgeste

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Sept. 2014 - 4 ARs 20-2/14

bei uns veröffentlicht am 09.09.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 ARs20-2/14 2 StR105/14 vom 9. September 2014 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. wegen schweren Raubs u.a. hier: Abgabebeschluss des 2. Strafsenats vom 23. Juli 2014 – 2 StR 105/14 Der 4. Strafsenat des Bundesgericht

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Sept. 2014 - 4 ARs 20-1/14

bei uns veröffentlicht am 09.09.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 ARs20-1/14 2 StR104/14 vom 9. September 2014 in der Strafsache gegen wegen schweren Raubs u.a. hier: Abgabebeschluss des 2. Strafsenats vom 23. Juli 2014 – 2 StR 104/14 Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Dez. 2019 - I ZB 37/19

bei uns veröffentlicht am 19.12.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 37/19 vom 19. Dezember 2019 in dem Rechtsbeschwerdeverfahren betreffend die IR-Marke Nr. 869589 Nachträglicher Leitsatz Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Schokoladenstäbchen IV GG Art

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Mai 2007 - 5 StR 94/07

bei uns veröffentlicht am 22.05.2007

5 StR 94/07 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 22. Mai 2007 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 22. Mai 2007 besc

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Okt. 2002 - 5 StR 42/02

bei uns veröffentlicht am 09.10.2002

Nachschlagewerk: ja BGHSt : ja Veröffentlichung: ja StGB §§ 227, 22, 23 Der Versuch einer Körperverletzung mit Todesfolge in Form eines "erfolgsqualifizierten Versuchs" ist möglich. BGH, Urt. v. 9. Oktober 2002 –

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Nov. 2014 - 4 ARs 20-1/14

bei uns veröffentlicht am 18.11.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 ARs20-1/14 2 StR104/14 vom 18. November 2014 in der Strafsache gegen wegen schweren Raubs u.a. hier: Abgabebeschluss des 2. Strafsenats vom 8. Oktober 2014 – 2 StR 104/14 Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat a

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Nov. 2014 - 4 ARs 20-2/14

bei uns veröffentlicht am 18.11.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 ARs20-2/14 2 StR105/14 vom 18. November 2014 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. wegen schweren Raubs u.a. hier: Abgabebeschluss des 2. Strafsenats vom 8. Oktober 2014 – 2 StR 105/14 Der 4. Strafsenat des Bundesger

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Jan. 2014 - 5 StR 613/13

bei uns veröffentlicht am 07.01.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 5 StR 613/13 vom 7. Januar 2014 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Raubes mit Todesfolge u.a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 7. Januar 2014 beschlossen: 1. Auf die Revisionen der Angeklagten

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Dez. 2009 - V ZB 111/09

bei uns veröffentlicht am 10.12.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 111/09 vom 10. Dezember 2009 in dem Zwangsversteigerungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZVG § 83 Nr. 6, § 100; GG Art. 101 Satz 2, GVG § 16 Satz 2, RPflG § 8 a) Die Vorschriften übe

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Juli 2013 - 2 StR 116/13

bei uns veröffentlicht am 10.07.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 116/13 vom 10. Juli 2013 in der Strafsache gegen wegen bewaffneten unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Gener

Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Aug. 2004 - 5 StR 209/04

bei uns veröffentlicht am 03.08.2004

5 StR 209/04 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 3. August 2004 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. wegen bandenmäßigen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 3.

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Juli 2001 - 5 StR 155/01

bei uns veröffentlicht am 11.07.2001

5 StR 155/01 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 11. Juli 2001 in der Strafsache gegen wegen Vergewaltigung u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 11. Juli 2001 beschlossen: Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgeric

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Dez. 2003 - 1 StR 102/03

bei uns veröffentlicht am 02.12.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 102/03 vom 2. Dezember 2003 in der Strafsache gegen BGHR: ja BGHSt: ja zu A. II. 2. Veröffentlichung: ja __________________________ StPO § 22 Nr. 4, § 338 Nr. 2 Ein erkennender Richter ist nicht "

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Juni 2003 - 5 StR 30/03

bei uns veröffentlicht am 04.06.2003

5 StR 30/03 BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL vom 4. Juni 2003 in der Strafsache gegen wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 4. Jun

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Okt. 2015 - I ZR 135/14

bei uns veröffentlicht am 08.10.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 135/14 Verkündet am: 8. Oktober 2015 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2015:081015UIZR135.14.0 Der

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Okt. 2015 - I ZR 134/14

bei uns veröffentlicht am 08.10.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 134/14 Verkündet am: 8. Oktober 2015 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2015:081015UIZR134.14.0 Der

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Okt. 2015 - I ZR 133/14

bei uns veröffentlicht am 08.10.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 133/14 Verkündet am: 8. Oktober 2015 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2015:081015UIZR133.14.0 Der

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Okt. 2015 - I ZR 132/14

bei uns veröffentlicht am 08.10.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 132/14 Verkündet am: 8. Oktober 2015 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2015:081015UIZR132.14.0 Der

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Okt. 2008 - IX ZR 183/06

bei uns veröffentlicht am 16.10.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 183/06 Verkündet am: 16. Oktober 2008 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GG Art. 101 Abs. 1 S

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 21. Jan. 2019 - 11 ZB 19.30219

bei uns veröffentlicht am 21.01.2019

Tenor I. Die Anträge auf Zulassung der Berufung, auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und auf Anwaltsbeiordnung für das Zulassungsverfahren werden abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Geri

Verwaltungsgericht München Beschluss, 18. Dez. 2015 - M 5 E 15.5395

bei uns veröffentlicht am 18.12.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf € 2.500,- festgesetzt. Gründe I. Die Antragstellerin ist

Bayerisches Oberstes Landesgericht Beschluss, 18. Juli 2019 - 1 VA 40/19

bei uns veröffentlicht am 18.07.2019

Tenor I. Der Antrag vom 20. März 2019 auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen beabsichtigten Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach §§ 23 ff. EGGVG wird zurückgewiesen. II. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 06. Juni 2019 - 8 ZB 19.30033

bei uns veröffentlicht am 06.06.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Zulassungsverfahren wird abgelehnt.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 26. Jan. 2016 - 6 CE 15.2800

bei uns veröffentlicht am 26.01.2016

Tenor I. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 18. Dezember 2015 - M 5 E 15.5395 - wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu t

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 16. Juli 2014 - 15 CS 13.1910

bei uns veröffentlicht am 16.07.2014

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. III. Der Streitwert fü

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 23. Jan. 2019 - 2 BvR 2429/18

bei uns veröffentlicht am 23.01.2019

Tenor Der Beschluss des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 16. Oktober 2018 - 1 Ws 214/18 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 in Verbindun

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss, 18. Okt. 2018 - 20 K 4062/18

bei uns veröffentlicht am 18.10.2018

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine noch zu erhebende Klage wird abgelehnt. 1Gründe: 2Die Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe beruht auf § 166 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in Verbindung mit §§ 114,

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Sept. 2018 - RiZ 2/16

bei uns veröffentlicht am 12.09.2018

Tenor Das Ablehnungsgesuch der Antragstellerin gegen den Vorsitzenden Richter am Bundesfinanzhof             wird für unbegründet erklärt. Gründe

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 25. Juni 2018 - 3 Bs 73/18

bei uns veröffentlicht am 25.06.2018

Tenor Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 19. April 2018 mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert. Es wird im Wege einstweiliger Anordnung festgestellt, dass der Antragsteller

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Beschluss, 30. Mai 2018 - 12 B 59/17

bei uns veröffentlicht am 30.05.2018

Tenor Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die in den Schleswig-Holsteinischen Anzeigen 2017, S. 207, ausgeschriebene Stelle der Besoldungsgruppe R3 für eine Vorsitzende Richterin oder einen Vorsitzenden Richter a

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 04. Apr. 2018 - 3 B 45/16

bei uns veröffentlicht am 04.04.2018

Gründe I 1 Die Klägerin wendet sich gegen Gebührenzuschläge für amtliche Schlachttier-, Fleisch

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 04. Apr. 2018 - 3 B 46/16

bei uns veröffentlicht am 04.04.2018

Gründe I 1 Die Klägerin wendet sich gegen Gebühren für die in ihrem Schlachtbetrieb im Monat Se

Bundesfinanzhof Beschluss, 05. März 2018 - X B 44/17

bei uns veröffentlicht am 05.03.2018

Tenor Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 15. Februar 2017  3 K 252/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 20. Dez. 2017 - 2 BvR 2552/17

bei uns veröffentlicht am 20.12.2017

Tenor Der Beschluss des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 2. November 2017 - 1 Ws 303/17 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundges

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 08. Nov. 2017 - 1 WB 30/16

bei uns veröffentlicht am 08.11.2017

Tatbestand 1 Die Antragsteller begehren als Mitglieder des Gesamtvertrauenspersonenausschusses beim Bundesministerium der Verteidigung (im Folgenden: GVPA), den Antragsg

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 21. Juni 2017 - 1 WDS-VR 5/16

bei uns veröffentlicht am 21.06.2017

Tatbestand 1 Die Antragsteller sind Mitglieder des Gesamtvertrauenspersonenausschusses beim Bundesministerium der Verteidigung (im Folgenden: GVPA). Sie begehren im Verf

Bundesfinanzhof Beschluss, 17. Jan. 2017 - III B 20/16

bei uns veröffentlicht am 17.01.2017

Tenor Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 7. Januar 2016  6 K 1546/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 16. Jan. 2017 - 2 BvR 2011/16, 2 BvR 2034/16

bei uns veröffentlicht am 16.01.2017

Tenor Das Urteil des Landgerichts Rostock vom 2. Oktober 2015 - 2 KLs 291/14 - und der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 25. August 2016 - 1 StR 175/16 - verletzen das Recht der Beschwerdeführer

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 23. Dez. 2016 - 2 BvR 2023/16

bei uns veröffentlicht am 23.12.2016

Tenor Das Urteil des Landgerichts Rostock vom 2. Oktober 2015 - 2 KLs 291/14 - und der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 25. August 2016 - 1 StR 175/16 - verletzen das Recht der Beschwerdeführer

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