Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 421 Gesamtschuldner
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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis
Schulden mehrere eine Leistung in der Weise, dass jeder die ganze Leistung zu bewirken verpflichtet, der Gläubiger aber die Leistung nur einmal zu fordern berechtigt ist (Gesamtschuldner), so kann der Gläubiger die Leistung nach seinem Belieben von jedem der Schuldner ganz oder zu einem Teil fordern. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben sämtliche Schuldner verpflichtet.
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3 Anwälte | {{shorttitle}}
Rechtsanwalt

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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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18 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
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24/10/2021 15:13
In diesem Artikel wird ein Überblick geschaffen über die mögliche Rechtsfolge, wenn ein Schadensersatzanspruch dem Grunde nach besteht - wenn also ein schädigendes Ereignis stattgefunden hat, was der Schuldner auch zu vertreten bzw. zu verschulden hat.
Steht dies schon mal fest, stellt sich weiterhin die Frage, wie der Schaden zu berechnen ist und ob der entstandene Schaden überhaupt ersatzfähig ist bzw. wenn ja, in welcher Höhe. Des Weiteren sind anspruchskürzende Umstände zu berücksichtigen
Die hier umschriebene Rechtsfolge kann sich sowohl an einen vertraglichen, als auch an einen deliktischen Schadensersatzanspruch anknüpfen.

22/07/2021 13:37
Das Bürgschaftsrecht ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Rechtssystems und von hoher Bedeutung, insbesondere im Rahmen von Darlehensverträgen, Mietverträgen und anderen Verpflichtungen. Es gibt verschiedene Arten von Bürgschaften, darunter selbstschuldnerische Bürgschaften, Bürgschaften auf ersten Anfordern und Nachbürgschaften. Die Bürgschaft ist akzessorisch zur Hauptforderung und erfordert in der Regel eine schriftliche Form. Allerdings kann im Rahmen von Handelsgeschäften von dieser Formpflicht abgewichen werden.
SubjectsBürgschaftsrecht
28/07/2016 10:56
Der Auftragnehmer muss alle erforderlichen Leistungen ausführen, die jeder Fachmann als notwendig erachtet, auch, wenn sie nicht im Leistungsverzeichnis aufgeführt sind.
SubjectsAllgemein
23/06/2015 17:23
Entsprechend der Natur des Anspruchs, zu dem der Schuldbeitritt erklärt wird, sind die §§ 286 ff. BGB anwendbar, wenn der Sozialhilfeträger die übernommene Zahlungsverpflichtung verspätet erfüllt.
SubjectsAllgemeines
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2 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
(1) Kosten, die durch die Durchsetzung einer räumlichen Beschränkung, die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung entstehen, hat der Ausländer zu tragen.
(2) Neben dem Ausländer haftet für die in Absatz 1 bezeichneten Kosten, wer sich geg
(1) Wird infolge von Eigenschaften eines Organismus, die auf gentechnischen Arbeiten beruhen, jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Betreiber verpflichtet, den daraus entstehenden Schaden zu
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309 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
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published on 10/11/2022 13:17
LANDGERICHT BERLIN
Az.: 60 s 4/21
11 C 31/21 AG Köpenick
In dem Rechtsstreit
….. Berlin
- Kläger und Berufungskläger -
Prozessbevollmächtjgter:
Rechtsanwalt Markus Roscher-Meinel, Obere Karlsstraße 15, 34117 Ka
published on 22/01/2019 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 402/17 Verkündet am: 22. Januar 2019 Olovcic Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
published on 22/01/2019 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 403/17 Verkündet am: 22. Januar 2019 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2019:220119UVIZR403.17.0 Der VI.
published on 25/01/2019 00:00
Berichtigt durch Beschluss vom 11. September 2019 Langendörfer-Kunz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 38/18 Verkündet am: 25. Januar 2019 Wesche
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