Berufliches Rehabilitierungsgesetz - BerRehaG | § 9 Anrechnungsfreiheit, Unpfändbarkeit

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Gesetz über den Ausgleich beruflicher Benachteiligungen für Opfer politischer Verfolgung im Beitrittsgebiet Inhaltsverzeichnis

(1) Ausgleichsleistungen nach diesem Abschnitt werden bei Sozialleistungen, deren Gewährung vom Einkommen abhängig ist, nicht als Einkommen angerechnet.

(2) Der Anspruch auf die Ausgleichsleistungen ist unpfändbar.

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published on 30/06/2011 00:00

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt Ausgleichsleistungen nach § 8 des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes (BerRehaG).
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