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§ 11Amtlich · § 5 UrhG

Leistungsarten

Zeitreise: 22.07.2026

Gegenstand der sozialen Rechte sind die in diesem Gesetzbuch vorgesehenen Dienst-, Sach- und Geldleistungen (Sozialleistungen). Die persönliche und erzieherische Hilfe gehört zu den Dienstleistungen.

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