Bundesdatenschutzgesetz - BDSG 2018 | § 38 Datenschutzbeauftragte nichtöffentlicher Stellen

(1) Ergänzend zu Artikel 37 Absatz 1 Buchstabe b und c der Verordnung (EU) 2016/679 benennen der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter eine Datenschutzbeauftragte oder einen Datenschutzbeauftragten, soweit sie in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen. Nehmen der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter Verarbeitungen vor, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach Artikel 35 der Verordnung (EU) 2016/679 unterliegen, oder verarbeiten sie personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung, haben sie unabhängig von der Anzahl der mit der Verarbeitung beschäftigten Personen eine Datenschutzbeauftragte oder einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.

(2) § 6 Absatz 4, 5 Satz 2 und Absatz 6 finden Anwendung, § 6 Absatz 4 jedoch nur, wenn die Benennung einer oder eines Datenschutzbeauftragten verpflichtend ist.

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Internetrecht: Datenschutzrechtliche Verantwortung für Facebook-Fanpage

13.06.2018

Der Betreiber einer Facebook-Fanpage ist gemeinsam mit Facebook für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Besucher seiner Seite verantwortlich – BSP Rechtsnanwälte – Anwalt für Internetrecht Berlin
Datenschutzrecht

Strafprozessrecht: Zur Zulässigkeit von Dashcamaufzeichnungen

22.12.2017

Wer Verhaltensweisen Dritter im öffentlichen Straßenverkehr aufzeichnet und anschließende an eine Bußgeldbehörde übermittelt, verstößt gegen das Bundesdatenschutzgesetz – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Strafrecht Berlin
Allgemeines

Internetrecht: Datenschutzrechtliche Anordnung zur Deaktivierung einer Facebook-Fanpage

13.05.2016

Im Interesse eines wirksamen Schutzes der Grundrechte und -freiheiten der Nutzer des Informationsangebotes wird es für erforderlich gehalten, auch den Informationsanbieter selbst in die Verantwortung zu nehmen.

Datenschutzrecht: Zur Einwilligungserklärungen in zukünftige Werbemaßnahmen

02.07.2015

Die telefonische Einholung einer Einwilligungserklärung für Werbeanrufe im Rahmen von Service-Calls ist datenschutzrechtlich unzulässig.
Datenschutzrecht

Strafrecht: Zur Strafbarkeit des Erstellens persönlicher Bewegungsprofile durch GPS-Empfänger

28.08.2013

Zu den Voraussetzungen einer datenschutzrechtlichen Befugnis zum Erstellen von Bewegungsprofilen mittels GPS-Empfängern in engen Ausnahmefällen
sonstiges

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 307 Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeiten


(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten mittels der Komponenten der dezentralen Infrastruktur nach § 306 Absatz 2 Nummer 1 liegt in der Verantwortung derjenigen, die diese Komponenten für die Zwecke der Authentifizierung und elektronischen Signa

Telekommunikationsgesetz - TKG 2004 | § 115 Kontrolle und Durchsetzung von Verpflichtungen


(1) Die Bundesnetzagentur kann Anordnungen und andere Maßnahmen treffen, um die Einhaltung der Vorschriften des Teils 7 und der auf Grund dieses Teils ergangenen Rechtsverordnungen sowie der jeweils anzuwendenden Technischen Richtlinien sicherzustell
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Bundesdatenschutzgesetz - BDSG 2018 | § 6 Stellung


(1) Die öffentliche Stelle stellt sicher, dass die oder der Datenschutzbeauftragte ordnungsgemäß und frühzeitig in alle mit dem Schutz personenbezogener Daten zusammenhängenden Fragen eingebunden wird. (2) Die öffentliche Stelle unterstützt die Date

Referenzen - Urteile |

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15 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Juni 2013 - 1 StR 32/13

bei uns veröffentlicht am 04.06.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 32/13 vom 4. Juni 2013 BGHSt: ja BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja ___________________________ BDSG § 44 Abs. 1, § 43 Abs. 2 Nr. 1, § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 29 Abs

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 25. März 2015 - 5 B 14.2164

bei uns veröffentlicht am 25.03.2015

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidun

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 12. Aug. 2014 - AN 4 K 13.01634

bei uns veröffentlicht am 12.08.2014

Tenor 1. Der Bescheid des Beklagten vom 13.8.2013, Az. ..., wird aufgehoben. 2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Das Urteil ist in Ziffer 2 vorläufig vollstreckbar. Der Beklag-te kann die Vollstreckung durch Sicher

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 26. Sept. 2018 - 5 CS 18.1157

bei uns veröffentlicht am 26.09.2018

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 7.500,00 Euro festgesetzt. Gründe I.

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 08. Mai 2018 - B 1 S 18.105

bei uns veröffentlicht am 08.05.2018

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 7.500,- EUR festgesetzt. Gründe I. Die Antragstellerin betreibt unter der In

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Juli 2018 - AnwZ (Brfg) 49/17

bei uns veröffentlicht am 02.07.2018

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das ihrem Prozessbevollmächtigten an Verkündungs statt am 11. August 2017 zugestellte Urteil des I. Senats des Anwaltsgerichtshofs in der Freien und Hansestadt

Europäischer Gerichtshof Urteil, 05. Juni 2018 - C-210/16

bei uns veröffentlicht am 05.06.2018

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Große Kammer) 5. Juni 2018 ( *1 ) „Vorlage zur Vorabentscheidung – Richtlinie 95/46/EG – Personenbezogene Daten – Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung dieser Daten – Anordnung zur.

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Mai 2018 - VI ZR 233/17

bei uns veröffentlicht am 15.05.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 233/17 Verkündet am: 15. Mai 2018 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 29. Juni 2016 - 5 Bs 40/16

bei uns veröffentlicht am 29.06.2016

Tenor Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 3. März 2016 wird zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfa

Bundesverwaltungsgericht EuGH-Vorlage, 25. Feb. 2016 - 1 C 28/14

bei uns veröffentlicht am 25.02.2016

Gründe I 1 Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit einer datenschutzrechtlichen Anordnun

Verwaltungsgericht Schwerin Beschluss, 18. Juni 2015 - 6 B 1637/15 SN

bei uns veröffentlicht am 18.06.2015

Tenor 1. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. 2. Der Streitwert wird auf 2.500,-- Euro festgesetzt. Gründe 1 Der Antrag des Antragstellers nach § 8

Bundessozialgericht Urteil, 25. März 2015 - B 6 KA 9/14 R

bei uns veröffentlicht am 25.03.2015

Tenor Auf die Revision der Klägerin werden die Urteile des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 18. Dezember 2013 und des Sozialgerichts Stuttgart vom 25. April 2012 geändert. Es wird festges

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 04. Sept. 2014 - 4 LB 20/13

bei uns veröffentlicht am 04.09.2014

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 8. Kammer - vom 9. Oktober 2013 wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Die außergerichtlichen Kosten der Be

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 09. Okt. 2013 - 8 A 218/11

bei uns veröffentlicht am 09.10.2013

Tenor Der Bescheid vom 10. November 2011 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 25.11.2011 wird aufgehoben. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind erstattungsfähig. Da

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 12. Jan. 2011 - 4 MB 56/10

bei uns veröffentlicht am 12.01.2011

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 14. Kammer - vom 01. Oktober 2010 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Die außergerichtlichen Kosten de

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(1) Die öffentliche Stelle stellt sicher, dass die oder der Datenschutzbeauftragte ordnungsgemäß und frühzeitig in alle mit dem Schutz personenbezogener Daten zusammenhängenden Fragen eingebunden wird. (2) Die öffentliche Stelle unterstützt die Datenschutzbeauftra...