Baugesetzbuch - BBauG | § 12 Vorhaben- und Erschließungsplan

(1) Die Gemeinde kann durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung der Vorhaben und der Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise vor dem Beschluss nach § 10 Absatz 1 verpflichtet (Durchführungsvertrag). Die Begründung des Planentwurfs hat die nach § 2a erforderlichen Angaben zu enthalten. Für die grenzüberschreitende Beteiligung ist eine Übersetzung der Angaben vorzulegen, soweit dies nach den Vorschriften des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist. Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach Satz 1 gelten ergänzend die Absätze 2 bis 6.

(2) Die Gemeinde hat auf Antrag des Vorhabenträgers über die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. Auf Antrag des Vorhabenträgers oder sofern die Gemeinde es nach Einleitung des Bebauungsplanverfahrens für erforderlich hält, informiert die Gemeinde diesen über den voraussichtlich erforderlichen Untersuchungsrahmen der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 unter Beteiligung der Behörden nach § 4 Absatz 1.

(3) Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Im Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplans ist die Gemeinde bei der Bestimmung der Zulässigkeit der Vorhaben nicht an die Festsetzungen nach § 9 und nach der auf Grund von § 9a erlassenen Verordnung gebunden; die §§ 14 bis 18, 22 bis 28, 39 bis 79, 127 bis 135c sind nicht anzuwenden. Soweit der vorhabenbezogene Bebauungsplan auch im Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplans Festsetzungen nach § 9 für öffentliche Zwecke trifft, kann gemäß § 85 Absatz 1 Nummer 1 enteignet werden.

(3a) Wird in einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan für den Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplans durch Festsetzung eines Baugebiets auf Grund der Baunutzungsverordnung oder auf sonstige Weise eine bauliche oder sonstige Nutzung allgemein festgesetzt, ist unter entsprechender Anwendung des § 9 Absatz 2 festzusetzen, dass im Rahmen der festgesetzten Nutzungen nur solche Vorhaben zulässig sind, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet. Änderungen des Durchführungsvertrags oder der Abschluss eines neuen Durchführungsvertrags sind zulässig.

(4) Einzelne Flächen außerhalb des Bereichs des Vorhaben- und Erschließungsplans können in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan einbezogen werden.

(5) Ein Wechsel des Vorhabenträgers bedarf der Zustimmung der Gemeinde. Die Zustimmung darf nur dann verweigert werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Durchführung des Vorhaben- und Erschließungsplans innerhalb der Frist nach Absatz 1 gefährdet ist.

(6) Wird der Vorhaben- und Erschließungsplan nicht innerhalb der Frist nach Absatz 1 durchgeführt, soll die Gemeinde den Bebauungsplan aufheben. Aus der Aufhebung können Ansprüche des Vorhabenträgers gegen die Gemeinde nicht geltend gemacht werden. Bei der Aufhebung kann das vereinfachte Verfahren nach § 13 angewendet werden.

(7) Soll in bisherigen Erholungssondergebieten nach § 10 der Baunutzungsverordnung auch Wohnnutzung zugelassen werden, kann die Gemeinde nach Maßgabe der Absätze 1 bis 6 einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufstellen, der insbesondere die Zulässigkeit von baulichen Anlagen zu Wohnzwecken in diesen Gebieten regelt.

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Baurecht: Bebauungsplan ohne Ausfertigungsvermerk unwirksam

07.02.2018

Ein Bebauungsplan leidet an einem formalen, zu seiner Unwirksamkeit führenden Mangel, wenn er vor seiner Bekanntmachung nicht ordnungsgemäß ausgefertigt worden ist – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Baurecht Berlin
Bebauungsplan

Bebauungsplan: Einsichtnahmeort für Bebauungsplan muss auffindbar bezeichnet werden

09.09.2016

Es reicht nicht aus, lediglich auf den Ort, „wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann“ in der Bekanntmachung hinzuweisen, also z. B. in Stuttgart.
Bebauungsplan

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 14 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Baugesetzbuch - BBauG | § 30 Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans


(1) Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der allein oder gemeinsam mit sonstigen baurechtlichen Vorschriften mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsfl
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Baunutzungsverordnung - BauNVO | § 10 Sondergebiete, die der Erholung dienen


(1) Als Sondergebiete, die der Erholung dienen, kommen insbesondere in Betracht Wochenendhausgebiete, Ferienhausgebiete, Campingplatzgebiete. (2) Für Sondergebiete, die der Erholung dienen, sind die Zweckbestimmung und die Art der Nutzung darzust
zitiert 12 andere §§ aus dem .

Baugesetzbuch - BBauG | § 9 Inhalt des Bebauungsplans


(1) Im Bebauungsplan können aus städtebaulichen Gründen festgesetzt werden: 1. die Art und das Maß der baulichen Nutzung;2. die Bauweise, die überbaubaren und die nicht überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Stellung der baulichen Anlagen;2a. vom

Baugesetzbuch - BBauG | § 2 Aufstellung der Bauleitpläne


(1) Die Bauleitpläne sind von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen. Der Beschluss, einen Bauleitplan aufzustellen, ist ortsüblich bekannt zu machen. (2) Die Bauleitpläne benachbarter Gemeinden sind aufeinander abzustimmen. Dabei können

Baugesetzbuch - BBauG | § 10 Beschluss, Genehmigung und Inkrafttreten des Bebauungsplans


(1) Die Gemeinde beschließt den Bebauungsplan als Satzung. (2) Bebauungspläne nach § 8 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 2 und Absatz 4 bedürfen der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde. § 6 Absatz 2 und 4 ist entsprechend anzuwenden. (3) Die Er

Baugesetzbuch - BBauG | § 14 Veränderungssperre


(1) Ist ein Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans gefasst, kann die Gemeinde zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich eine Veränderungssperre mit dem Inhalt beschließen, dass 1. Vorhaben im Sinne des § 29 nicht durchgefüh

Baugesetzbuch - BBauG | § 127 Erhebung des Erschließungsbeitrags


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Baugesetzbuch - BBauG | § 13 Vereinfachtes Verfahren


(1) Werden durch die Änderung oder Ergänzung eines Bauleitplans die Grundzüge der Planung nicht berührt oder wird durch die Aufstellung eines Bebauungsplans in einem Gebiet nach § 34 der sich aus der vorhandenen Eigenart der näheren Umgebung ergebend

Baugesetzbuch - BBauG | § 4 Beteiligung der Behörden


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Baugesetzbuch - BBauG | § 22 Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen


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Baugesetzbuch - BBauG | § 2a Begründung zum Bauleitplanentwurf, Umweltbericht


Die Gemeinde hat im Aufstellungsverfahren dem Entwurf des Bauleitplans eine Begründung beizufügen. In ihr sind entsprechend dem Stand des Verfahrens 1. die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Bauleitplans und2. in dem Umweltbericht nach d

Baugesetzbuch - BBauG | § 9a Verordnungsermächtigung


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Baugesetzbuch - BBauG | § 85 Enteignungszweck


(1) Nach diesem Gesetzbuch kann nur enteignet werden, um 1. entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans ein Grundstück zu nutzen oder eine solche Nutzung vorzubereiten,2. unbebaute oder geringfügig bebaute Grundstücke, die nicht im Bereich eine

Baugesetzbuch - BBauG | § 39 Vertrauensschaden


Haben Eigentümer oder in Ausübung ihrer Nutzungsrechte sonstige Nutzungsberechtigte im berechtigten Vertrauen auf den Bestand eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans Vorbereitungen für die Verwirklichung von Nutzungsmöglichkeiten getroffen, die sich

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Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 06. Dez. 2017 - Au 4 K 17.953

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 04. März 2019 - 15 N 18.448

bei uns veröffentlicht am 04.03.2019

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 01. März 2016 - 1 BV 15.1535

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 13. März 2019 - 15 N 17.1194, 15 N 17.1195

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Verwaltungsgericht München Urteil, 02. Juli 2015 - M 10 K 14.1539

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Verwaltungsgericht München Urteil, 02. Juli 2015 - M 10 K 14.1481

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Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 11. Mai 2016 - AN 9 K 15.01199

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 25. Nov. 2014 - 15 N 12.2588

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Verwaltungsgericht München Beschluss, 03. Jan. 2019 - M 11 E 18.4972

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 04. Aug. 2017 - 9 N 15.378

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Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 13. Okt. 2014 - 5 S 14.885

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Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen [8] Aufwendungen der Beigeladenen zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 7.500,00 Euro f

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 09. Okt. 2014 - 5 K 13.140

bei uns veröffentlicht am 09.10.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistun

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 17. Okt. 2017 - 15 N 17.574

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Tenor I. Die am 20. September 2016 bekannt gemachte „Satzung der Gemeinde N****** ** *** vom 20.09.2016 über eine Veränderungssperre im Ortsteil P*********** für den Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. ***** der Gemarkung N*******

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 09. Juli 2019 - 8 ZB 17.1698

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 19. März 2015 - 9 CS 14.2441

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 10. März 2015 - 15 ZB 13.2248

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 10. März 2015 - 15 ZB 13.2234

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Bayerischer Verfassungsgerichtshof Entscheidung, 09. März 2016 - Vf. 17-VII-15

bei uns veröffentlicht am 09.03.2016

Gründe Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Vf. 17-VII-15 vom 9. März 2016 Leitsätze ... erlässt in dem Verfahren über die Popularklage des Herrn D. B. in M., Bevollmächtigte: Rechts

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 23. Aug. 2018 - 1 NE 18.1123

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Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 24. Feb. 2016 - AN 9 K 16.00069

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Verwaltungsgericht München Urteil, 29. Jan. 2019 - M 1 K 18.3705

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 18. Okt. 2016 - 9 N 15.2011

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Verwaltungsgericht München Urteil, 28. Okt. 2015 - M 9 K 14.3787

bei uns veröffentlicht am 28.10.2015

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 02. Feb. 2016 - 9 ZB 12.1533

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 05. Feb. 2015 - 2 CS 14.2456

bei uns veröffentlicht am 05.02.2015

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. Die Beigeladene zu 2. trägt ihre außergerichtlichen Kost

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 03. Mai 2018 - 9 CS 18.543

bei uns veröffentlicht am 03.05.2018

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 21. Okt. 2014 - 1 N 11.1456

bei uns veröffentlicht am 21.10.2014

Tenor I. Der Bebauungsplan Nr. 49 „Br.-feld“ ist unwirksam. II. Die Antragsgegnerin und der Beigeladene tragen die Kosten des Verfahrens in sämtlichen Rechtszügen je zur Hälfte. III. Die Kostenent

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 27. Juli 2017 - AN 9 K 17.70

bei uns veröffentlicht am 27.07.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 11

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 11. Aug. 2016 - W 5 K 16.430

bei uns veröffentlicht am 11.08.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Aufwendungen der Beigeladenen zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 11. Aug. 2016 - W 5 K 15.830

bei uns veröffentlicht am 11.08.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Aufwendungen der Beigeladenen zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 11. Juni 2018 - 4 ZB 16.1515

bei uns veröffentlicht am 11.06.2018

Tenor I. Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Berufung der Klägerin wird zugelassen, soweit die Klage auf Kostenerstattung in einer Höhe von 75.883,56 Euro abgewiesen wurde; im Übrigen wird

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 17. Apr. 2014 - 6 B 13.382

bei uns veröffentlicht am 17.04.2014

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 1. Februar 2012 - W 2 K 10.1148 - wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Kosten

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 11. Mai 2018 - 15 N 17.1175

bei uns veröffentlicht am 11.05.2018

Tenor I. Der am 27. Juni 2016 bekannt gemachte vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. … „W. B.“ der Stadt … ist unwirksam. II. Die Antragsgegnerin und der Beigeladene tragen die Kosten des Verfahrens jewei

Verwaltungsgericht München Urteil, 09. Mai 2017 - M 1 K 15.3909

bei uns veröffentlicht am 09.05.2017

Tenor I. Soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat und soweit die Klägerin und der Beklagte übereinstimmend die Klage in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgew

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 15. Sept. 2015 - 1 CS 15.1536

bei uns veröffentlicht am 15.09.2015

Tenor I. Unter Aufhebung des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 28. April 2015 wird die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin vom 22. August 2014 gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 31. Juli

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 22. Nov. 2017 - RN 6 S 17.1349

bei uns veröffentlicht am 22.11.2017

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Verwaltungsgericht München Urteil, 19. März 2015 - M 11 K 14.1441

bei uns veröffentlicht am 19.03.2015

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Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 16. Juni 2016 - B 2 K 15.980

bei uns veröffentlicht am 16.06.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin wendet sich gegen einen Bescheid der Stadt

Verwaltungsgericht München Beschluss, 30. Okt. 2014 - M 9 SN 14.3801

bei uns veröffentlicht am 30.10.2014

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Verwaltungsgericht München Urteil, 28. Apr. 2015 - M 1 K 14.3721

bei uns veröffentlicht am 28.04.2015

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 07. Nov. 2018 - 4 B 18.1386

bei uns veröffentlicht am 07.11.2018

Tenor I. In Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts München vom 10. Mai 2016 werden die Beklagten gesamtschuldnerisch verpflichtet, an die Klägerin weitere 75.882,87 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten übe

Verwaltungsgericht München Urteil, 10. Mai 2016 - M 1 K 14.4233

bei uns veröffentlicht am 10.05.2016

Tenor I. Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Klägerin 102.947,44 Euro nebst Zinsen hieraus i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 67.856,18 Euro seit dem 3. Mai 2014, aus weiteren 535,50

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 01. Juni 2015 - 2 N 13.2220

bei uns veröffentlicht am 01.06.2015

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof 2 N 13.2220 Im Namen des Volkes Urteil vom 1. Juni 2015 2. Senat Sachgebietsschlüssel: 920 Hauptpunkte: Normenkontrolle, vorhabenbezogener Bebauungsplan, Re

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 19. Dez. 2018 - 4 B 6/18

bei uns veröffentlicht am 19.12.2018

Gründe 1 Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. 2

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 21. Juni 2018 - 4 BN 34/17

bei uns veröffentlicht am 21.06.2018

Gründe 1 Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde der Landesanwaltschaft hat keinen Erfolg.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 02. Mai 2018 - 4 BN 7/18

bei uns veröffentlicht am 02.05.2018

Gründe 1 Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Revision ist nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 08. März 2018 - 8 S 1464/15

bei uns veröffentlicht am 08.03.2018

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 20. Mai 2015 - 2 K 2227/12 - geändert. Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.Die Revision wird nicht zu

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(1) Im Bebauungsplan können aus städtebaulichen Gründen festgesetzt werden: 1. die Art und das Maß der baulichen Nutzung;2. die Bauweise, die überbaubaren und die nicht überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Stellung der baulichen Anlagen;2a. vom Bauordnungsrech...
(1) Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen wird ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung Vorschriften zu erlassen über1.Darstellungen und Festsetzungen in den Bauleitplänen übera)die Art der baulichen Nutzung,b)das...
(1) Im Bebauungsplan können aus städtebaulichen Gründen festgesetzt werden: 1. die Art und das Maß der baulichen Nutzung;2. die Bauweise, die überbaubaren und die nicht überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Stellung der baulichen Anlagen;2a. vom Bauordnungsrech...
(1) Nach diesem Gesetzbuch kann nur enteignet werden, um 1. entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans ein Grundstück zu nutzen oder eine solche Nutzung vorzubereiten,2. unbebaute oder geringfügig bebaute Grundstücke, die nicht im Bereich eines...
(1) Im Bebauungsplan können aus städtebaulichen Gründen festgesetzt werden: 1. die Art und das Maß der baulichen Nutzung;2. die Bauweise, die überbaubaren und die nicht überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Stellung der baulichen Anlagen;2a. vom Bauordnungsrech...
(1) Werden durch die Änderung oder Ergänzung eines Bauleitplans die Grundzüge der Planung nicht berührt oder wird durch die Aufstellung eines Bebauungsplans in einem Gebiet nach § 34 der sich aus der vorhandenen Eigenart der näheren Umgebung ergebende...
(1) Als Sondergebiete, die der Erholung dienen, kommen insbesondere in Betracht Wochenendhausgebiete, Ferienhausgebiete, Campingplatzgebiete. (2) Für Sondergebiete, die der Erholung dienen, sind die Zweckbestimmung und die Art der Nutzung darzustellen und...