Baugesetzbuch - BBauG | § 2a Begründung zum Bauleitplanentwurf, Umweltbericht

Die Gemeinde hat im Aufstellungsverfahren dem Entwurf des Bauleitplans eine Begründung beizufügen. In ihr sind entsprechend dem Stand des Verfahrens

1.
die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Bauleitplans und
2.
in dem Umweltbericht nach der Anlage 1 zu diesem Gesetzbuch die auf Grund der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes
darzulegen. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung.

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Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 8 §§.

wird zitiert von 7 anderen §§ im .

Baugesetzbuch - BBauG | § 34 Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile


(1) Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und di

Baugesetzbuch - BBauG | § 9 Inhalt des Bebauungsplans


(1) Im Bebauungsplan können aus städtebaulichen Gründen festgesetzt werden: 1. die Art und das Maß der baulichen Nutzung;2. die Bauweise, die überbaubaren und die nicht überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Stellung der baulichen Anlagen;2a. vom

Baugesetzbuch - BBauG | § 214 Beachtlichkeit der Verletzung von Vorschriften über die Aufstellung des Flächennutzungsplans und der Satzungen; ergänzendes Verfahren


(1) Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzbuchs ist für die Rechtswirksamkeit des Flächennutzungsplans und der Satzungen nach diesem Gesetzbuch nur beachtlich, wenn1.entgegen § 2 Absatz 3 die von der Planung berührten Bela

Baugesetzbuch - BBauG | § 13 Vereinfachtes Verfahren


(1) Werden durch die Änderung oder Ergänzung eines Bauleitplans die Grundzüge der Planung nicht berührt oder wird durch die Aufstellung eines Bebauungsplans in einem Gebiet nach § 34 der sich aus der vorhandenen Eigenart der näheren Umgebung ergebend
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Baugesetzbuch - BBauG | § 2 Aufstellung der Bauleitpläne


(1) Die Bauleitpläne sind von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen. Der Beschluss, einen Bauleitplan aufzustellen, ist ortsüblich bekannt zu machen. (2) Die Bauleitpläne benachbarter Gemeinden sind aufeinander abzustimmen. Dabei können

Referenzen - Urteile |

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81 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 05. Sept. 2017 - 2 N 16.1308

bei uns veröffentlicht am 05.09.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller zu 1 trägt die Hälfte und die Antragsteller zu 2 und 3 tragen jeweils ein Viertel der Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen z

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 18. Jan. 2017 - 15 N 14.2033

bei uns veröffentlicht am 18.01.2017

Tenor I. Die am 18. September 2013 öffentlich bekannt gemachte Satzung „Erweiterung und 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. ... ‚...‘“ der Gemeinde U. ist unwirksam. II. Die Antragsgegnerin

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 18. Okt. 2016 - 9 N 15.2011

bei uns veröffentlicht am 18.10.2016

Gründe Gericht: VGH Aktenzeichen: 9 N 15.2011 Im Namen des Volkes Urteil vom 2. August 2016 9. Senat Sachgebietsschlüssel: 920 Hauptpunkte: Bebauungsplan vereinfachtes Verfahren vorhabenbez

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 26. Apr. 2018 - Au 4 S 18.281

bei uns veröffentlicht am 26.04.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert wird auf 7.500,- EUR festgesetzt. Gr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 04. Mai 2018 - 15 NE 18.382

bei uns veröffentlicht am 04.05.2018

Tenor I. Der am 11. Dezember 2017 bekannt gemachte Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „H... wird bis zur Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug gesetzt. II. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfa

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 23. Feb. 2018 - 2 N 15.1658

bei uns veröffentlicht am 23.02.2018

Tenor I. Der sachliche Teilflächennutzungsplan „Konzentrationszonen Kiesgewinnung“ der Gemeinde G … vom 6. August 2014 ist unwirksam. II. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 08. Dez. 2015 - 15 N 12.2636

bei uns veröffentlicht am 08.12.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Der Antragsteller kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistu

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 11. Apr. 2018 - 2 CS 18.198

bei uns veröffentlicht am 11.04.2018

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen. III. Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird au

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 04. Juli 2017 - 2 NE 17.989

bei uns veröffentlicht am 04.07.2017

Tenor I. Der Antrag auf Beiladung der Herren C … und K … M … wird abgelehnt. II. Der Bebauungsplan Nr. ... - Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB - für das Gebiet westlich der P … zwisch

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 26. Apr. 2018 - 9 N 14.1175

bei uns veröffentlicht am 26.04.2018

Tenor I. Der Bebauungsplan der Antragsgegnerin Nr. … in der Fassung vom 30. April 2014, bekannt gemacht am 29. Mai 2013, ist unwirksam. II. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin. III. Die Kostenentscheid

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 26. Apr. 2018 - 9 N 14.269

bei uns veröffentlicht am 26.04.2018

Tenor I. Der Bebauungsplan der Antragsgegnerin Nr. … in der Fassung vom 30. April 2014, bekannt gemacht am 29. Mai 2013, ist unwirksam. II. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin. III. Die Kostenentscheid

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 09. Mai 2018 - 2 NE 17.2528

bei uns veröffentlicht am 09.05.2018

Tenor I. Der Antrag auf Beiladung der Herren Ch. und K. M. wird abgelehnt. II. Der Antrag wird abgelehnt. III. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. IV. Der Streitwert wird auf 10.000,- Euro festgesetzt.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 19. März 2018 - 2 N 15.2593

bei uns veröffentlicht am 19.03.2018

Tenor I. Der Bebauungsplan Nr. … für das Gebiet Unterführung am Bahnhof C… zwischen F…weg, C… Straße und K… Grund, bekannt gemacht am 16. Januar 2015, wird für unwirksam erklärt. II. Die Antrags

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 26. Apr. 2018 - 9 N 14.1134

bei uns veröffentlicht am 26.04.2018

Tenor I. Der Bebauungsplan der Antragsgegnerin Nr. …“ in der Fassung vom 30. April 2014, bekannt gemacht am 29. Mai 2013, ist unwirksam. II. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin. III. Die Kostene

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 11. Feb. 2014 - 1 N 10.2254

bei uns veröffentlicht am 11.02.2014

Tenor I. Der Bebauungsplan Nr. 28 „Klinik Dr. A.“ ist unwirksam. II. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Die Kostenent

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 28. Apr. 2017 - 9 N 14.404

bei uns veröffentlicht am 28.04.2017

Tenor I. Die Normenkontrollanträge werden abgelehnt. II. Von den Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen haben die Antragsteller zu 1 und 2 als Gesamtschuldner, die Antragsteller zu 3 u

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 17. Dez. 2018 - 15 N 16.2373, 15 N 17.1598

bei uns veröffentlicht am 17.12.2018

Tenor I. Der am 19. September 2016 bekannt gemachte vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr …  der Stadt … ist unwirksam II. Die Antragsgegnerin und die Beigeladene tragen die Kosten des Verfahrens jeweils zur Hälfte.

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 07. Juni 2018 - 1 C 11757/17

bei uns veröffentlicht am 07.06.2018

Diese Entscheidung wird zitiert Tenor Der am 21. Februar 2017 als Satzung beschlossenen Bebauungsplan „A...“ der Ortsgemeinde W... wird für unwirksam erklärt. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 19. Apr. 2018 - 8 S 2573/15

bei uns veröffentlicht am 19.04.2018

Tenor Der Bebauungsplan „Sonnenhalde 1“ der Stadt Ostfildern vom 25. März 2015 wird für unwirksam erklärt.Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1 Die Antragsteller wenden sich gegen

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 29. Aug. 2017 - 1 KN 10/16

bei uns veröffentlicht am 29.08.2017

Tenor Der Normenkontrollantrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckba

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 26. Juli 2017 - 1 KN 1/17

bei uns veröffentlicht am 26.07.2017

Tenor Der Bebauungsplan Nr. 22 der Antragsgegnerin für das Gebiet nördlich D., östlich S.-Straße wird für unwirksam erklärt. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstrec

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 21. Juni 2017 - 8 C 10068/17

bei uns veröffentlicht am 21.06.2017

Der am 5. Dezember 2016 als Satzung beschlossene Bebauungsplan „Gewerbegebiet an der L 407, 1. Änderung“ der Antragsgegnerin wird für unwirksam erklärt. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist wegen der Koste

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 08. März 2017 - 4 CN 1/16

bei uns veröffentlicht am 08.03.2017

Tatbestand 1 Gegenstand des Normenkontrollantrags ist der am 15. Januar 2013 als Satzung beschlossene Bebauungsplan "F. Mühle" der Antragsgegnerin.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 16. Jan. 2017 - 7 B 1/16

bei uns veröffentlicht am 16.01.2017

Gründe I 1 Die Kläger wenden sich gegen eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung vo

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 21. Dez. 2016 - 4 BN 14/16

bei uns veröffentlicht am 21.12.2016

Gründe 1 Die Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Die Rechtssache hat nicht die grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), die ihr die Beschwerde beimisst.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 09. Aug. 2016 - 5 S 437/16

bei uns veröffentlicht am 09.08.2016

Tenor Der Bebauungsplan "Finkenstraße" der Gemeinde Pfinztal vom 24. Februar 2015 wird bis zur Entscheidung über die Normenkontrollanträge der Antragsteller im Verfahren 5 S 436/16 vorläufig außer Vollzug gesetzt.Die Antragsgegnerin trägt die Kosten

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 22. Juni 2016 - 5 S 1149/15

bei uns veröffentlicht am 22.06.2016

Tenor Die Anträge werden abgewiesen.Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens jeweils zur Hälfte.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand  1 Die Antragsteller wenden sich gegen den Bebauungsplan „Hasenhof-Ost“ der Antragsgegnerin vom

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 08. Juni 2016 - 2 E 6/15.N

bei uns veröffentlicht am 08.06.2016

Tenor Der Normenkontrollantrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten des Verfahrens vorläufig vollstreckbar. Der Antragsteller darf die Vollstreckung durch Sicherheit

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 27. Apr. 2016 - 2 E 20/13.N

bei uns veröffentlicht am 27.04.2016

Tenor Die Rechtsverordnung über den Bebauungsplan Niendorf 90 vom 26. März 2013 wird für unwirksam erklärt. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten des Verfahrens gegen Sicherheitsleist

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 18. Apr. 2016 - 4 BN 9/16

bei uns veröffentlicht am 18.04.2016

Gründe 1 Die auf die Zulassungsgründe nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 14. Apr. 2016 - 2 Bs 29/16

bei uns veröffentlicht am 14.04.2016

Tenor Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 12. Februar 2016 geändert: Der Antrag der Antragsteller zu 1. bis 4., die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs vom 22. Dezember 2015

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 08. März 2016 - 3 S 1603/15

bei uns veröffentlicht am 08.03.2016

Tenor Die Anträge werden abgewiesen.Die Antragstellerinnen tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1 Die Antragstellerinnen wenden sich gegen den am 29.8.2014 in Kraft getretenen Bebau

Verwaltungsgericht Hamburg Beschluss, 12. Feb. 2016 - 7 E 6816/15

bei uns veröffentlicht am 12.02.2016

Tenor Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragsteller zu 1) bis 4) vom 22.12.2015 gegen die der Antragsgegnerin erteilte Baugenehmigung vom 22.12.2015 wird angeordnet. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Die Gerichtskosten tragen

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 19. Nov. 2015 - 10 D 84/13.NE

bei uns veröffentlicht am 19.11.2015

Tenor Der Bebauungsplan Nr.      „Norderweiterung Chemiestandort T.        – Teil Ost" der Stadt H.              ist unwirksam. Die Antragsgegnerin und die Beigeladene tragen die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme ihrer außergerichtlichen Kosten, di

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 04. Nov. 2015 - 4 CN 9/14

bei uns veröffentlicht am 04.11.2015

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Wirksamkeit des Bebauungsplans Nr. 2 "Am Feldweg", den die Antragsgegnerin im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufg

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 21. Okt. 2015 - 2 K 194/12

bei uns veröffentlicht am 21.10.2015

Tatbestand 1 Die Antragsteller wenden sich gegen den Bebauungsplan 134-7 „Lübecker Straße 2/ Insleber Straße“, mit welchem die Antragsgegnerin auf einer Fläche von ca. 4,3 ha eingeschränkte Gewerbegebiete festgesetzt hat. 2 Am 19.08.2010

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 14. Okt. 2015 - 8 C 10342/15

bei uns veröffentlicht am 14.10.2015

Die am 15. Januar 2015 als Satzung beschlossene Änderung des Bebauungsplans „Am …“ der Antragsgegnerin wird für unwirksam erklärt. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreck

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 30. Okt. 2014 - 8 S 940/12

bei uns veröffentlicht am 30.10.2014

Tenor Der Antrag wird abgewiesen.Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner.Die Revision wird zugelassen. Tatbestand   1 Die Antragsteller sind Eigentümer des Grundstücks mit der Flst. Nr. 1030/2 im Gemeindegebie

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 22. Okt. 2014 - 3 S 1505/13

bei uns veröffentlicht am 22.10.2014

Tenor Der Antrag wird abgewiesen.Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1 Der Antragsteller wendet sich gegen einen Bebauungsplan der Antragsgegnerin, der neue Wohnbauflächen am Si

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 29. Juli 2014 - 3 S 2278/12

bei uns veröffentlicht am 29.07.2014

Tenor Der Antrag wird abgewiesen.Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1 Der Antragsteller wendet sich gegen einen Bebauungsplan der Antragsgegnerin, der die Verlegung eines innerhalb

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 06. Mai 2014 - 2 D 14/13.NE

bei uns veröffentlicht am 06.05.2014

Tenor Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 14 „Bioenergiezentrum“ der Stadt Y.      ist unwirksam. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Das Urteil ist wegen der Kosten vor

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 02. Apr. 2014 - 3 S 1564/13

bei uns veröffentlicht am 02.04.2014

Tenor Der Antrag wird abgewiesen.Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1 Der Antragsteller wendet sich gegen die am 15.10.2012 beschlossene 3. Änderung des Bebauungsplans „K.“ der

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 02. Apr. 2014 - 3 S 41/13

bei uns veröffentlicht am 02.04.2014

Tenor Die Anträge werden abgewiesen.Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu gleichen Teilen.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1 Die Antragsteller wen

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 20. Feb. 2014 - 1 C 10824/13

bei uns veröffentlicht am 20.02.2014

Diese Entscheidung zitiert Tenor Der Bebauungsplan Nr. 41 „St. Martin Siedlung“ der Antragsgegnerin wird für unwirksam erklärt, soweit die Festsetzungen sich auf das Plangebiet BG3 südlich der … Straße und den sich daran anschließenden Ber

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 29. Okt. 2013 - 3 S 198/12

bei uns veröffentlicht am 29.10.2013

Tenor Der Antrag wird abgewiesen.Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1 Der Antragsteller wendet sich gegen den Bebauungsplan „Nördlich der Krämergasse“ der Antragsgegnerin. 2 Er

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 09. Sept. 2013 - 1 MB 24/13

bei uns veröffentlicht am 09.09.2013

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 2. Kammer - vom 26.08.2013 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. 1 Der.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 18. Juli 2013 - 4 CN 3/12

bei uns veröffentlicht am 18.07.2013

Tatbestand 1 Gegenstand des Normenkontrollverfahrens ist die Rechtswirksamkeit des Bebauungsplans D. - R. Teil 1.

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 16. Mai 2013 - 1 C 11004/12

bei uns veröffentlicht am 16.05.2013

Tenor Der am 25. August 2011 beschlossene Bebauungsplan Nr. ... I „Im Ungefüg“ der Antragsgegnerin wird für unwirksam erklärt. Die Kosten des Verfahrens hat die Antragsgegnerin zu tragen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollst

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 23. Jan. 2013 - 3 S 1409/11

bei uns veröffentlicht am 23.01.2013

Tenor Der Antrag wird abgewiesen.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1 Die Antragstellerin wendet sich gegen die 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Antragsgegnerin für d

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(1) Die Bauleitpläne sind von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen. Der Beschluss, einen Bauleitplan aufzustellen, ist ortsüblich bekannt zu machen. (2) Die Bauleitpläne benachbarter Gemeinden sind aufeinander abzustimmen. Dabei können sich...