Baugesetzbuch - BBauG | § 2a Begründung zum Bauleitplanentwurf, Umweltbericht
Die Gemeinde hat im Aufstellungsverfahren dem Entwurf des Bauleitplans eine Begründung beizufügen. In ihr sind entsprechend dem Stand des Verfahrens
- 1.
die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Bauleitplans und - 2.
in dem Umweltbericht nach der Anlage 1 zu diesem Gesetzbuch die auf Grund der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes
Referenzen - Gesetze |
zitiert oder wird zitiert von 8 §§.
wird zitiert von 7 anderen §§ im .
zitiert 1 andere §§ aus dem .
81 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .
(1) Die Bauleitpläne sind von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen. Der Beschluss, einen Bauleitplan aufzustellen, ist ortsüblich bekannt zu machen.
(2) Die Bauleitpläne benachbarter Gemeinden sind aufeinander abzustimmen. Dabei können sich...