(1) Nach diesem Gesetzbuch kann nur enteignet werden, um

1.
entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans ein Grundstück zu nutzen oder eine solche Nutzung vorzubereiten,
2.
unbebaute oder geringfügig bebaute Grundstücke, die nicht im Bereich eines Bebauungsplans, aber innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile liegen, insbesondere zur Schließung von Baulücken, entsprechend den baurechtlichen Vorschriften zu nutzen oder einer baulichen Nutzung zuzuführen,
3.
Grundstücke für die Entschädigung in Land zu beschaffen,
4.
durch Enteignung entzogene Rechte durch neue Rechte zu ersetzen,
5.
Grundstücke einer baulichen Nutzung zuzuführen, wenn ein Eigentümer die Verpflichtung nach § 176 Absatz 1 oder 2 nicht erfüllt,
6.
im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung eine bauliche Anlage aus den in § 172 Absatz 3 bis 5 bezeichneten Gründen zu erhalten oder
7.
im Geltungsbereich einer Satzung zur Sicherung von Durchführungsmaßnahmen des Stadtumbaus eine bauliche Anlage aus den in § 171d Absatz 3 bezeichneten Gründen zu erhalten oder zu beseitigen.

(2) Unberührt bleiben

1.
die Vorschriften über die Enteignung zu anderen als den in Absatz 1 genannten Zwecken,
2.
landesrechtliche Vorschriften über die Enteignung zu den in Absatz 1 Nummer 6 genannten Zwecken.

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Bauaufsichtsrecht: Stadt darf sichergestellte Häuser nicht verwerten

29.01.2013

da dies einen massiven Eingriff in das grundrechtlich geschützte Eigentum darstellt-OVG Koblenz vom 12.09.12-Az:8 A 10236/12.OVG
Sonstiges

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zitiert oder wird zitiert von 8 §§.

wird zitiert von 6 anderen §§ im .

Baugesetzbuch - BBauG | § 12 Vorhaben- und Erschließungsplan


(1) Die Gemeinde kann durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung der Vorhaben und der Erschließungsmaßnahme

Baugesetzbuch - BBauG | § 87 Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Enteignung


(1) Die Enteignung ist im einzelnen Fall nur zulässig, wenn das Wohl der Allgemeinheit sie erfordert und der Enteignungszweck auf andere zumutbare Weise nicht erreicht werden kann. (2) Die Enteignung setzt voraus, dass der Antragsteller sich ernstha

Baugesetzbuch - BBauG | § 176 Baugebot


(1) Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans kann die Gemeinde den Eigentümer durch Bescheid verpflichten, innerhalb einer zu bestimmenden angemessenen Frist 1. sein Grundstück entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans zu bebauen,2. ein vorhan

Baugesetzbuch - BBauG | § 169 Besondere Vorschriften für den städtebaulichen Entwicklungsbereich


(1) Im städtebaulichen Entwicklungsbereich sind entsprechend anzuwenden 1. die §§ 137, 138 und 139 (Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen; Auskunftspflicht; Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger),2. § 142 Absatz 2 (Ersatz- und E
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Baugesetzbuch - BBauG | § 172 Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung)


(1) Die Gemeinde kann in einem Bebauungsplan oder durch eine sonstige Satzung Gebiete bezeichnen, in denen 1. zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt (Absatz 3),2. zur Erhaltung der Zusammensetz

Baugesetzbuch - BBauG | § 176 Baugebot


(1) Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans kann die Gemeinde den Eigentümer durch Bescheid verpflichten, innerhalb einer zu bestimmenden angemessenen Frist 1. sein Grundstück entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans zu bebauen,2. ein vorhan

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20 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Feb. 2007 - III ZR 216/06

bei uns veröffentlicht am 22.02.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 216/06 vom 22. Februar 2007 in der Baulandsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BauGB § 85 Abs. 1 Nr. 1, § 214 Abs. 4, § 226 Abs. 2 Satz 2 Hat während des Laufs eines baulandgerichtlichen Verf

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Okt. 2001 - III ZR 76/01

bei uns veröffentlicht am 25.10.2001

BGHR: ja BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 76/01 vom 25. Oktober 2001 in der Baulandsache Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 25. Oktober 2001 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Rinne und die Richter Dr. Wurm, Streck, Schlick und Dör

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Juli 2010 - III ZR 221/09

bei uns veröffentlicht am 08.07.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 221/09 Verkündet am: 8. Juli 2010 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Baulandsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja GG Art. 14 Ca, Ce; Bau

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Apr. 2015 - 15 ZB 13.2564

bei uns veröffentlicht am 08.04.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert fü

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 03. Apr. 2018 - 15 ZB 17.318

bei uns veröffentlicht am 03.04.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Kläger tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Zulassungsverfahrens. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 28. Apr. 2017 - 15 N 15.967

bei uns veröffentlicht am 28.04.2017

Tenor I. Der am 18. März 2014 als Satzung beschlossene und am 29. Januar 2016 (erneut) bekannt gemachte Änderungsbebauungsplan der Stadt H … „Deckblatt Nr. 6 zum Bebauungsplan B … - … - …“ ist

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 28. Juni 2016 - 1 A 10677/15

bei uns veröffentlicht am 28.06.2016

Die Berufungen werden zurückgewiesen. Der Beklagte und die Beigeladene tragen die Kosten des Berufungsverfahrens je zur Hälfte. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 02. Feb. 2016 - 2 K 7/14

bei uns veröffentlicht am 02.02.2016

Tatbestand 1 Die Antragstellerinnen wenden sich gegen den Bebauungsplan O 1 der Antragsgegnerin „Südliche D-Straße / Kuhlache, Teilplan `Erlebbarkeit Elbe´“ mit Grünordnungsplan vom 10.07.2013, mit dem die Antragsgegnerin ein Gelände im Süden ihre

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 02. Feb. 2016 - 2 L 7/14

bei uns veröffentlicht am 02.02.2016

Tatbestand 1 Die Antragstellerinnen wenden sich gegen den Bebauungsplan O 1 der Antragsgegnerin „Südliche D-Straße / Kuhlache, Teilplan `Erlebbarkeit Elbe´“ mit Grünordnungsplan vom 10.07.2013, mit dem die Antragsgegnerin ein Gelände im Süden ihre

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 16. Dez. 2014 - 1 BvR 2142/11

bei uns veröffentlicht am 16.12.2014

Tenor 1. Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Juli 2011 - III ZR 156/10 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Recht auf den gesetzlichen Richter aus Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 des Grundge

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 20. Dez. 2012 - 4 C 6/11

bei uns veröffentlicht am 20.12.2012

Tatbestand 1 Die Kläger wenden sich gegen eine enteignungsrechtliche Vorabentscheidung des Beklagten. 2

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 20. Dez. 2012 - 4 C 7/11

bei uns veröffentlicht am 20.12.2012

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen eine enteignungsrechtliche Vorabentscheidung des Beklagten. 2

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 12. Sept. 2012 - 8 A 10236/12

bei uns veröffentlicht am 12.09.2012

Tenor Unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Mainz vom 25. Januar 2012 werden der Bescheid des Beklagten vom 29. November 2010 und der Widerspruchsbescheid vom 28. Februar 2011 aufgehoben. Die Beklagte hat die Kosten des Verf

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 17. Nov. 2011 - 1 KN 9/11

bei uns veröffentlicht am 17.11.2011

Tenor Der Restitutionsantrag der Antragsteller wird abgelehnt. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Den Antragstellern wird nachgelassen, die Vollstreck

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 04. Juli 2011 - 4 B 10/11, 4 B 10/11 (4 C 6/11)

bei uns veröffentlicht am 04.07.2011

Gründe 1 Die Beschwerden sind begründet. Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen, weil das Revisionsverfahren zur Klärung der Frage beitragen kann, ob e

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 04. Juli 2011 - 4 B 11/11, 4 B 11/11 (4 C 7/11)

bei uns veröffentlicht am 04.07.2011

Gründe 1 Die Beschwerden sind begründet. Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen, weil das Revisionsverfahren zur Klärung der Frage beitragen kann, ob e

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 16. Juni 2010 - 4 BN 67/09

bei uns veröffentlicht am 16.06.2010

Gründe 1 Die auf die Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3 VwGO gestützte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bleibt ohne Erfolg.

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 27. Juli 2009 - 102 U 1/09

bei uns veröffentlicht am 27.07.2009

Tenor 1. Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das Grundurteil des Landgerichts Stuttgart vom 14.01.2009, Az. 50 O 21/07 Baul., abgeändert und der Hauptantrag zurückgewiesen sowie der Hilfsantrag als derzeit unbeg

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 25. Juni 2009 - 5 S 574/08

bei uns veröffentlicht am 25.06.2009

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 24. Januar 2008 - 2 K 2600/07- wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der auße

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 29. Jan. 2009 - 1 LA 117/08

bei uns veröffentlicht am 29.01.2009

Tenor Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts – Einzelrichterin der 2. Kammer – vom 14. Oktober 2008 wird abgelehnt. Die Kläger tragen die Kosten des Antragsverfahrens als Gesamts

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(1) Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans kann die Gemeinde den Eigentümer durch Bescheid verpflichten, innerhalb einer zu bestimmenden angemessenen Frist 1. sein Grundstück entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans zu bebauen,2. ein vorhandenes Gebäude...
(1) Die Gemeinde kann in einem Bebauungsplan oder durch eine sonstige Satzung Gebiete bezeichnen, in denen 1. zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt (Absatz 3),2. zur Erhaltung der Zusammensetzung der...