Baugesetzbuch - BBauG | § 9a Verordnungsermächtigung

(1) Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen wird ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung Vorschriften zu erlassen über

1.
Darstellungen und Festsetzungen in den Bauleitplänen über
a)
die Art der baulichen Nutzung,
b)
das Maß der baulichen Nutzung und seine Berechnung,
c)
die Bauweise sowie die überbaubaren und die nicht überbaubaren Grundstücksflächen;
2.
die in den Baugebieten zulässigen baulichen und sonstigen Anlagen;
3.
die Zulässigkeit der Festsetzung nach Maßgabe des § 9 Absatz 3 über verschiedenartige Baugebiete oder verschiedenartige in den Baugebieten zulässige bauliche und sonstige Anlagen;
4.
die Ausarbeitung der Bauleitpläne einschließlich der dazugehörigen Unterlagen sowie über die Darstellung des Planinhalts, insbesondere über die dabei zu verwendenden Planzeichen und ihre Bedeutung.

(2) Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung Vorgaben zu erlassen zur Berücksichtigung von artenschutzrechtlichen Belangen im Rahmen der Umweltprüfung bei der Aufstellung von Bauleitplänen. Sofern dabei auch Fragen der Windenergie an Land berührt sind, sind die Vorgaben auch im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zu erlassen.

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Baugesetzbuch - BBauG | § 34 Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile


(1) Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und di

Baugesetzbuch - BBauG | § 12 Vorhaben- und Erschließungsplan


(1) Die Gemeinde kann durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung der Vorhaben und der Erschließungsmaßnahme
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Baugesetzbuch - BBauG | § 9 Inhalt des Bebauungsplans


(1) Im Bebauungsplan können aus städtebaulichen Gründen festgesetzt werden: 1. die Art und das Maß der baulichen Nutzung;2. die Bauweise, die überbaubaren und die nicht überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Stellung der baulichen Anlagen;2a. vom

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29 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 13. Sept. 2016 - W 4 K 15.1206

bei uns veröffentlicht am 13.09.2016

Tenor I. Der Beklagte wird verpflichtet, unter Aufhebung des Bescheides vom 16. Oktober 2015 dem Kläger die mit Bauantrag vom 9. Juni 2015 beantragte Genehmigung für die Errichtung einer Werbeanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. …3

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 16. März 2016 - W 4 S 16.235

bei uns veröffentlicht am 16.03.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Die Antragstellerin wende

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 21. Dez. 2016 - AN 9 K 15.02594

bei uns veröffentlicht am 21.12.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v. H. des zu vollstreckenden Betrages vorläufig

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 10. März 2015 - W 4 K 14.1137

bei uns veröffentlicht am 10.03.2015

Tenor I. Der Bescheid des Landratsamts M. vom 5. Juli 2013 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin die mit Bauantrag vom 27. September 2012 beantragte Baugenehmigung zu erteilen. II. Der Beklagte un

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 09. Dez. 2014 - 15 N 12.2321

bei uns veröffentlicht am 09.12.2014

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Antragsteller darf die Vollstreckung durch Sicherhei

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 31. Aug. 2018 - 15 ZB 17.1003

bei uns veröffentlicht am 31.08.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Beigeladene zu 2 trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Beigeladene zu 1 trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert für da

Verwaltungsgericht München Urteil, 20. Okt. 2016 - M 11 K 16.2587

bei uns veröffentlicht am 20.10.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin zu 2) hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vo

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 19. Apr. 2018 - W 5 K 16.806

bei uns veröffentlicht am 19.04.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicher

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 28. Okt. 2014 - W 4 K 14.149

bei uns veröffentlicht am 28.10.2014

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom 31. Januar 2014 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin die beantragte Baugenehmigung für die Errichtung einer Werbeanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. ...93/17 der Gemark

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 04. Mai 2018 - 15 NE 18.382

bei uns veröffentlicht am 04.05.2018

Tenor I. Der am 11. Dezember 2017 bekannt gemachte Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „H... wird bis zur Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug gesetzt. II. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfa

Verwaltungsgericht München Beschluss, 16. Mai 2018 - M 8 E 18.1233

bei uns veröffentlicht am 16.05.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 10.000,- € festgesetzt. Gründe I. Mit ihrem Antrag im eins

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 21. Okt. 2015 - AN 9 K 14.00663

bei uns veröffentlicht am 21.10.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach AN 9 K 14.00663 Im Namen des Volkes Urteil vom 21. Oktober 2015 9. Kammer Sachgebiets-Nr.: 0920 Hauptpunkte: Verpflichtungsklage auf Baugenehmigung zur

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 14. Jan. 2014 - 4 K 13.533

bei uns veröffentlicht am 14.01.2014

Tenor I. Der Bescheid des Landratsamts Miltenberg vom 12. Juni 2013 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin die mit Bauantrag vom 19. März 2013 beantragte Baugenehmigung zu erteilen. II. Der Beklagte hat

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 27. Juli 2017 - W 5 K 17.64

bei uns veröffentlicht am 27.07.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höh

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 06. März 2018 - 4 BN 13/17

bei uns veröffentlicht am 06.03.2018

Gründe 1 Die auf sämtliche Zulassungsgründe nach § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 06. März 2018 - 4 BN 15/17

bei uns veröffentlicht am 06.03.2018

Gründe 1 Die auf sämtliche Zulassungsgründe nach § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 21. Dez. 2017 - 4 BN 3/17

bei uns veröffentlicht am 21.12.2017

Gründe 1 Die auf die Zulassungsgründe nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg.

Verwaltungsgericht Schwerin Urteil, 14. Juli 2017 - 2 A 3091/15 SN

bei uns veröffentlicht am 14.07.2017

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 06. Juli 2016 - 2 L 84/14

bei uns veröffentlicht am 06.07.2016

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für eine Hähnchenmastanlage. 2 Die Beigeladene beabsichtigt, auf dem Gelände einer ehemaligen Rinderhaltungsanlage im Ortsteil A-Stadt der Gemeinde C.

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 27. Okt. 2015 - 3 K 1833/12

bei uns veröffentlicht am 27.10.2015

Tenor 1.              Der Bescheid der Beklagten vom 15. Juni 2012 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin einen positiven Bauvorbescheid für die Erweiterung des Lebensmitteldiscounters auf dem Grundstück H.------straße T.   in

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 23. Sept. 2015 - 3 S 1078/14

bei uns veröffentlicht am 23.09.2015

Tenor Die Anträge werden abgewiesen.Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens zu je 1/3.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1 Die Antragsteller wenden sich gegen den Bebauungsplan „Südlich der Postwiesenstraße“ der Antragsg

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteil, 16. Sept. 2015 - 3 K 322/15.NW

bei uns veröffentlicht am 16.09.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Erteilung einer Genehmigung für die Nutzungsänderung ein

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Beschluss, 19. Aug. 2015 - 4 L 677/15.NW

bei uns veröffentlicht am 19.08.2015

Diese Entscheidung zitiert Tenor Die aufschiebende Wirkung der Widersprüche der Antragsteller vom 1. Juli 2015 gegen die dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung vom 25. Juni 2015 für die Nutzungsänderung der zuvor genehmigten Garage in ei

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 25. März 2014 - 2 Bs 43/14

bei uns veröffentlicht am 25.03.2014

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 7. Januar 2014 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Urteil, 05. Sept. 2013 - 2 C 190/12

bei uns veröffentlicht am 05.09.2013

Tenor Zu dem Verfahren wird die C., C-Straße in C-Stadt, beigeladen (im Folgenden: Beigeladene zu 2).Der Normenkontrollantrag wird zurückgewiesen.Die Kosten des Normenkontrollverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen z

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 27. Juli 2012 - 8 S 233/11

bei uns veröffentlicht am 27.07.2012

Tenor Der Bebauungsplan „Sonnenhalde“ der Stadt Ostfildern vom 30. Juni 2010 wird für unwirksam erklärt.Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.Die Revision wird zugelassen. Tatbestand   1 Die Beteiligten streiten über die Gülti

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 27. Okt. 2011 - 4 CN 7/10

bei uns veröffentlicht am 27.10.2011

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Wirksamkeit des Bebauungsplans "Sprötze-Lohbergen" der Antragsgegnerin vom 26. April 2005.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 18. Jan. 2011 - 8 S 600/09

bei uns veröffentlicht am 18.01.2011

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 19. Juni 2008 - 4 K 1071/07 - geändert. Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Bescheids vom 3. Mai 2007 und des Widerspruchsbescheids des Regierungspräsidi

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss, 27. Mai 2010 - 2 B 95/10

bei uns veröffentlicht am 27.05.2010

Tenor Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 8.3.2010 – 5 L 149/10 – wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlic

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(1) Im Bebauungsplan können aus städtebaulichen Gründen festgesetzt werden: 1. die Art und das Maß der baulichen Nutzung;2. die Bauweise, die überbaubaren und die nicht überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Stellung der baulichen Anlagen;2a. vom Bauordnungsrech...
(1) Im Bebauungsplan können aus städtebaulichen Gründen festgesetzt werden: 1. die Art und das Maß der baulichen Nutzung;2. die Bauweise, die überbaubaren und die nicht überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Stellung der baulichen Anlagen;2a. vom Bauordnungsrech...
(1) Im Bebauungsplan können aus städtebaulichen Gründen festgesetzt werden: 1. die Art und das Maß der baulichen Nutzung;2. die Bauweise, die überbaubaren und die nicht überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Stellung der baulichen Anlagen;2a. vom Bauordnungsrech...