(1) Auf die Zinsen sind die für die Steuern geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, jedoch beträgt die Festsetzungsfrist zwei Jahre. Die Festsetzungsfrist beginnt:

1.
in den Fällen des § 233a mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Steuer festgesetzt, aufgehoben, geändert oder nach § 129 berichtigt worden ist,
2.
in den Fällen des § 234 mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Stundung geendet hat,
3.
in den Fällen des § 235 mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Festsetzung der hinterzogenen Steuern unanfechtbar geworden ist, jedoch nicht vor Ablauf des Kalenderjahrs, in dem ein eingeleitetes Strafverfahren rechtskräftig abgeschlossen worden ist,
4.
in den Fällen des § 236 mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Steuer erstattet oder die Steuervergütung ausgezahlt worden ist,
5.
in den Fällen des § 237 mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem ein Einspruch oder eine Anfechtungsklage endgültig erfolglos geblieben ist, und
6.
in allen anderen Fällen mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem der Zinslauf endet.
Die Festsetzungsfrist läuft in den Fällen des § 233a nicht ab, solange die Steuerfestsetzung, ihre Aufhebung, ihre Änderung oder ihre Berichtigung nach § 129 noch zulässig ist.

(2) Zinsen sind auf volle Euro zum Vorteil des Steuerpflichtigen gerundet festzusetzen. Sie werden nur dann festgesetzt, wenn sie mindestens 10 Euro betragen.

(3) Werden Besteuerungsgrundlagen gesondert festgestellt oder wird ein Steuermessbetrag festgesetzt, sind die Grundlagen für eine Festsetzung von Zinsen

1.
nach § 233a in den Fällen des § 233a Absatz 2a oder
2.
nach § 235
gesondert festzustellen, soweit diese an Sachverhalte anknüpfen, die Gegenstand des Grundlagenbescheids sind.

(4) Werden wegen einer Steueranmeldung, die nach § 168 Satz 1 einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleichsteht, Zinsen nach § 233a festgesetzt, so steht diese Zinsfestsetzung ebenfalls unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.

(5) Die Festsetzung von Zinsen nach § 233a hat Bindungswirkung für Zinsfestsetzungen nach den §§ 234, 235, 236 oder 237, soweit auf diese Zinsen nach § 233a festgesetzte Zinsen anzurechnen sind.

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Steuerrecht: Ist die Höhe der Nachzahlungszinsen noch verfassungsgemäß?

30.10.2017

Seit der anhaltenden Niedrigzinsphase stellt sich die Frage ob die Höhe des gesetzlichen Zinssatzes für Steuernachzahlungen und -erstattungen verfassungswidrig ist – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Steuerrecht
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zitiert oder wird zitiert von 12 §§.

wird zitiert von 4 §§ in anderen Gesetzen.

Marktorganisationsgesetz - MOG | § 14 Zinsen


(1) Ansprüche auf Erstattung von Vergünstigungen sowie auf Beträge, die wegen Nichteinhaltung anderweitiger Verpflichtungen zu erstatten sind, sind vom Zeitpunkt ihrer Entstehung an mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Werden

Einkommensteuergesetz - EStG | § 50c Entlastung vom Steuerabzug in bestimmten Fällen


(1) 1Soweit der Besteuerung von Einkünften, die der Kapitalertragsteuer oder dem Steuerabzug nach § 50a unterliegen, der § 43b, der § 50g oder ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung entgegenstehen, sind dessen ungeachtet die Vorschriften z

Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung - UStDV 1980 | § 61 Vergütungsverfahren für im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer


(1) Der im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer hat den Vergütungsantrag nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung über das in dem Mitgliedstaat, in dem der Unternehmer ansässig ist, eingerichtete elektronische P

Einführungsgesetz zur Abgabenordnung - AOEG 1977 | § 15 Zinsen


(1) Zinsen entstehen für die Zeit nach dem 31. Dezember 1976 nach den Vorschriften der Abgabenordnung. Aussetzungszinsen entstehen nach § 237 der Abgabenordnung in der Fassung des Steuerbereinigungsgesetzes 1986 auch, soweit der Zinslauf vor dem 1. J
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Abgabenordnung - AO 1977 | § 3 Steuern, steuerliche Nebenleistungen


(1) Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Ge
zitiert 7 andere §§ aus dem .

Abgabenordnung - AO 1977 | § 233a Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen


(1) Führt die Festsetzung der Einkommen-, Körperschaft-, Vermögen-, Umsatz- oder Gewerbesteuer zu einem Unterschiedsbetrag im Sinne des Absatzes 3, ist dieser zu verzinsen. Dies gilt nicht für die Festsetzung von Vorauszahlungen und Steuerabzugsbeträ

Abgabenordnung - AO 1977 | § 168 Wirkung einer Steueranmeldung


Eine Steueranmeldung steht einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleich. Führt die Steueranmeldung zu einer Herabsetzung der bisher zu entrichtenden Steuer oder zu einer Steuervergütung, so gilt Satz 1 erst, wenn die Finanzbehörde z

Abgabenordnung - AO 1977 | § 129 Offenbare Unrichtigkeiten beim Erlass eines Verwaltungsakts


Die Finanzbehörde kann Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die beim Erlass eines Verwaltungsakts unterlaufen sind, jederzeit berichtigen. Bei berechtigtem Interesse des Beteiligten ist zu berichtigen. Wird zu einem sch

Abgabenordnung - AO 1977 | § 237 Zinsen bei Aussetzung der Vollziehung


(1) Soweit ein Einspruch oder eine Anfechtungsklage gegen einen Steuerbescheid, eine Steueranmeldung oder einen Verwaltungsakt, der einen Steuervergütungsbescheid aufhebt oder ändert, oder gegen eine Einspruchsentscheidung über einen dieser Verwaltun

Abgabenordnung - AO 1977 | § 236 Prozesszinsen auf Erstattungsbeträge


(1) Wird durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung oder auf Grund einer solchen Entscheidung eine festgesetzte Steuer herabgesetzt oder eine Steuervergütung gewährt, so ist der zu erstattende oder zu vergütende Betrag vorbehaltlich des Absa

Abgabenordnung - AO 1977 | § 235 Verzinsung von hinterzogenen Steuern


(1) Hinterzogene Steuern sind zu verzinsen. Zinsschuldner ist derjenige, zu dessen Vorteil die Steuern hinterzogen worden sind. Wird die Steuerhinterziehung dadurch begangen, dass ein anderer als der Steuerschuldner seine Verpflichtung, einbehaltene

Abgabenordnung - AO 1977 | § 234 Stundungszinsen


(1) Für die Dauer einer gewährten Stundung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis werden Zinsen erhoben. Wird der Steuerbescheid nach Ablauf der Stundung aufgehoben, geändert oder nach § 129 berichtigt, so bleiben die bis dahin entstandenen Zi

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Bundesgerichtshof Urteil, 06. Juni 2007 - 5 StR 127/07

bei uns veröffentlicht am 06.06.2007

Nachschlagewerk: ja BGHSt : ja (zu 1. und 2.) Veröffentlichung : ja AO § 370 Abs. 1 Nr. 1; StGB §§ 52, 263, 263a, 266 1. Bewirkt ein Sachbearbeiter des Finanzamtes durch die eigenhändig vorgenommene Eingabe erfundener Daten in die EDV-Anlag

Finanzgericht München Urteil, 26. Okt. 2015 - 7 K 774/14

bei uns veröffentlicht am 26.10.2015

Gründe Finanzgericht München Az.: 7 K 774/14 IM NAMEN DES VOLKES Urteil Stichwort: Erlass von Nachzahlungszinsen In der Streitsache ... Klägerin prozessbevollmächti

Finanzgericht München Urteil, 23. Jan. 2018 - 12 K 3389/14

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Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Streitig ist, ob Ergänzungsbescheide zu Gewerbesteuermessbescheiden zu erlassen sind. Der Kläger betri

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 14. Aug. 2014 - 2 K 14.339

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Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 44,00 EUR zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten

Verwaltungsgericht München Urteil, 30. Apr. 2015 - M 10 K 14.4547

bei uns veröffentlicht am 30.04.2015

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 40.193,10 Euro zzgl. 6% Zinsen p.a. aus dem Betrag von 32.300 € ab dem 1. August 2013 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Von den Kosten des V

Finanzgericht München Urteil, 21. Feb. 2018 - 4 K 1477/17

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Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. 3. Die Revision zum Bundesfinanzhof wird nicht zugelassen. Tatbestand Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigk

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 25. Jan. 2017 - 5 K 368/16

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Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. Tatbestand Streitig ist, ob der Beklagte zutreffend Hinterziehungszinsen wegen der Hinterziehung von Einkommenst

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 15. Nov. 2017 - 5 K 1159/15

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Finanzgericht München Urteil, 01. Juli 2014 - 2 K 2535/13

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Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 28. Nov. 2018 - 14 B 1121/18

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 12. Apr. 2018 - 6 K 2254/17

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Diese Entscheidung zitiert  zum Seitenanfang Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. Tatbestand 1 Streitig ist die Festsetzung von Hinterziehungszinsen in Höhe von 9.782,00 €.

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 22. Feb. 2018 - 2 A 321/15

bei uns veröffentlicht am 22.02.2018

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt den Erlass der auf einen Sanierungsgewinn entfallenden Gewerbesteuer für das Veranlagungsjahr 2005. 2 Die Klägerin gehört zur der Deutschen X-Gruppe, einem der größten deutschen Kabelnetzbetreiber und Multimedia

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 09. Feb. 2018 - 13 K 3586/16

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Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Beschluss, 20. Sept. 2017 - 4 B 176/17

bei uns veröffentlicht am 20.09.2017

Tenor 1. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers vom 11.07.2017 gegen das Schreiben der Antragsgegnerin vom 14.06.2017 wird insoweit angeordnet, als der Antragsteller aufgefordert wird, einen Zinsbetrag in Höhe von 67,50

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 14. Juni 2017 - 3 K 1526/11

bei uns veröffentlicht am 14.06.2017

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten sich über die Rechtmäßigkeit der Ablehnung des Erlasses von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer für 2004 bis 200

Bundesfinanzhof Urteil, 14. Juni 2017 - I R 38/15

bei uns veröffentlicht am 14.06.2017

Tenor Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 28. November 2014  7 K 168/13 und die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 4. November 2013 sowie

Finanzgericht Hamburg Urteil, 17. Jan. 2017 - 4 K 42/15

bei uns veröffentlicht am 17.01.2017

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt Zinsen und Erstattung von Verfahrenskosten. 2 Der Rechtsstreit hat folgende Vorgeschichte: Mit Ausfuhranmeldung Nr. DE ... vom 19.11.1999 wurde beim Hauptzollamt (HZA) A, Zollamt B, gefrorenes Rindfleisch zur

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 02. Nov. 2016 - 3 K 1042/11

bei uns veröffentlicht am 02.11.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten sich über die Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Nachzahlungszinsen zur Umsatzs

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 14. Sept. 2016 - 24 K 4001/15

bei uns veröffentlicht am 14.09.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Ur

Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 06. Juni 2016 - 4 K 2307/15 MOG

bei uns veröffentlicht am 06.06.2016

Tenor Der Zinsänderungsbescheid des Beklagten vom 11.08.2011 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung wird aufgehoben, soweit er (1)              für den Zeitraum vom 01.10.2008 bis zum 30.09.2009 mehr als 19.233,18 € Zinsen festsetzt, (2)

Bundesfinanzhof Beschluss, 08. Sept. 2015 - V B 5/15

bei uns veröffentlicht am 08.09.2015

Tenor Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 13. November 2014  5 K 5137/12 wird als unbegründet zurückgewiesen. Di

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 29. Apr. 2015 - 9 K 228/14

bei uns veröffentlicht am 29.04.2015

Tenor Der Beklagte wird unter Abänderung des Zuwendungs‑/Bewilligungsbescheides des Direktors der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragter vom 15. Januar 2014 verpflichtet, dem Kläger für das Jahr 2013 eine weitere Betriebspr

Verwaltungsgericht Köln Gerichtsbescheid, 08. Jan. 2015 - 24 K 3933/14

bei uns veröffentlicht am 08.01.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Gerich

Bundesfinanzhof Urteil, 26. Nov. 2014 - X R 18/13

bei uns veröffentlicht am 26.11.2014

Tenor Die Revision der Kläger wird als unbegründet zurückgewiesen. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil d

Finanzgericht Köln Urteil, 18. Juni 2014 - 14 K 1714/10

bei uns veröffentlicht am 18.06.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 1Tatbestand 2Die Beteiligten streiten über den Erlass von Zinsen gemäß § 233a der Abgabenordnung zur Umsatzsteuer für die Streitjahre (2001 bis 2005). 3Die Klägerin ist

Bundesfinanzhof Urteil, 24. Apr. 2014 - V R 52/13

bei uns veröffentlicht am 24.04.2014

Tatbestand 1 I. Streitig ist, ob ein vollständiger (und nicht nur hälftiger) Erlass von Säumniszuschlägen gemäß § 227 der Abgabenordnung (AO) geboten ist, wenn bei einer

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 24. Jan. 2014 - 2 K 2205/12

bei uns veröffentlicht am 24.01.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aus dem Urteil vollstreckbaren Bet

Bundesfinanzhof Beschluss, 11. Dez. 2013 - I B 174/12

bei uns veröffentlicht am 11.12.2013

Tatbestand 1 I. Gegenüber der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin), einer KG, wurden im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 29. November 2006 I R 78-80/05 (BFH/NV

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 06. Nov. 2013 - 1 M 173/13

bei uns veröffentlicht am 06.11.2013

Tenor Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 29. Juli 2013 – 2 B 503/13 – zu Ziffer 1. und 2. des Tenors geändert: Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des..

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 30. Okt. 2012 - 9 A 126/12

bei uns veröffentlicht am 30.10.2012

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um den Erlass von Säumniszuschlägen. 2 Die Kläger sind Eigentümer des Grundstücks in A-Stadt, W. 30 A (Flur, Flurstück 37/11) in einer Größe von 771 m². Das Grundstück war ehemals Bestandteil des Flurstücks

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 15. Aug. 2012 - 3 K 480/11

bei uns veröffentlicht am 15.08.2012

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheids. 2 Der Beklagte änderte mit Bescheiden vom 30. Januar 2009 gegenüber dem Kläger die Umsatzsteuerfestsetzungen für 2004 und 2005. Hierbei berücksichtigte er

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 08. Nov. 2011 - 2 S 2759/11

bei uns veröffentlicht am 08.11.2011

Tenor Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 12. Mai 2011 - 8 K 493/10 - wird abgelehnt.Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.Der Streitwert für das Zulassungsver

Bundesfinanzhof Urteil, 20. Mai 2010 - V R 42/08

bei uns veröffentlicht am 20.05.2010

Tatbestand 1 I. Streitig ist der Erlass von Säumniszuschlägen. 2

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 06. Mai 2010 - 5 K 98/08

bei uns veröffentlicht am 06.05.2010

Tatbestand 1 Streitig ist die Änderung des Einkommensteuerbescheides 2005 nach § 129 Abgabenordnung (AO). 2 Am 06. Juni 2006 ging beim Beklagten die „vereinfachte Einkommensteuererklärung für Arbeitnehm

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil, 28. Sept. 2007 - 3 K 165/04

bei uns veröffentlicht am 28.09.2007

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Verzinsung eines Erbschaftsteuererstattungsanspruchs. 2 Die Klägerin war Alleinerbin der 1991 verstorbenen A. Die aus diesem Erbfall resultierende Steu

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 10. März 2004 - 2 K 147/01

bei uns veröffentlicht am 10.03.2004

Tatbestand   1  (Überlassen von Datev) 2  Die Klägerin ist seit dem 19. Mai 1983 verwitwet. Aufgrund eines wirksamen Vorauszahlungsbescheides leistete ihr verstorbener Ehemann im Jahr 1981 u.a. Vorauszahlun

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(1) Führt die Festsetzung der Einkommen-, Körperschaft-, Vermögen-, Umsatz- oder Gewerbesteuer zu einem Unterschiedsbetrag im Sinne des Absatzes 3, ist dieser zu verzinsen. Dies gilt nicht für die Festsetzung von Vorauszahlungen und Steuerabzugsbeträgen. (2)...
Die Finanzbehörde kann Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die beim Erlass eines Verwaltungsakts unterlaufen sind, jederzeit berichtigen. Bei berechtigtem Interesse des Beteiligten ist zu berichtigen. Wird zu einem schriftlich...
(1) Für die Dauer einer gewährten Stundung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis werden Zinsen erhoben. Wird der Steuerbescheid nach Ablauf der Stundung aufgehoben, geändert oder nach § 129 berichtigt, so bleiben die bis dahin entstandenen Zinsen unberührt...
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