Abgabenordnung - AO 1977 | § 236 Prozesszinsen auf Erstattungsbeträge

(1) Wird durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung oder auf Grund einer solchen Entscheidung eine festgesetzte Steuer herabgesetzt oder eine Steuervergütung gewährt, so ist der zu erstattende oder zu vergütende Betrag vorbehaltlich des Absatzes 3 vom Tag der Rechtshängigkeit an bis zum Auszahlungstag zu verzinsen. Ist der zu erstattende Betrag erst nach Eintritt der Rechtshängigkeit entrichtet worden, so beginnt die Verzinsung mit dem Tag der Zahlung.

(2) Absatz 1 ist entsprechend anzuwenden, wenn

1.
sich der Rechtsstreit durch Aufhebung oder Änderung des angefochtenen Verwaltungsakts oder durch Erlass des beantragten Verwaltungsakts erledigt oder
2.
eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung oder ein unanfechtbarer Verwaltungsakt, durch den sich der Rechtsstreit erledigt hat,
a)
zur Herabsetzung der in einem Folgebescheid festgesetzten Steuer,
b)
zur Herabsetzung der Gewerbesteuer nach Änderung des Gewerbesteuermessbetrags
führt.

(3) Ein zu erstattender oder zu vergütender Betrag wird nicht verzinst, soweit dem Beteiligten die Kosten des Rechtsbehelfs nach § 137 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung auferlegt worden sind.

(4) Zinsen nach § 233a, die für denselben Zeitraum festgesetzt wurden, sind anzurechnen.

(5) Ein Zinsbescheid ist nicht aufzuheben oder zu ändern, wenn der Steuerbescheid nach Abschluss des Rechtsbehelfsverfahrens aufgehoben, geändert oder nach § 129 berichtigt wird.

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Steuerrecht: Keine Verzinsung vor Fälligkeit für Einfuhrumsatzsteuer

09.12.2009

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Steuerrecht

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 7 §§.

wird zitiert von 3 §§ in anderen Gesetzen.

Marktorganisationsgesetz - MOG | § 14 Zinsen


(1) Ansprüche auf Erstattung von Vergünstigungen sowie auf Beträge, die wegen Nichteinhaltung anderweitiger Verpflichtungen zu erstatten sind, sind vom Zeitpunkt ihrer Entstehung an mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Werden

Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung - UStDV 1980 | § 61 Vergütungsverfahren für im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer


(1) Der im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer hat den Vergütungsantrag nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung über das in dem Mitgliedstaat, in dem der Unternehmer ansässig ist, eingerichtete elektronische P

Einführungsgesetz zur Abgabenordnung - AOEG 1977 | § 15 Zinsen


(1) Zinsen entstehen für die Zeit nach dem 31. Dezember 1976 nach den Vorschriften der Abgabenordnung. Aussetzungszinsen entstehen nach § 237 der Abgabenordnung in der Fassung des Steuerbereinigungsgesetzes 1986 auch, soweit der Zinslauf vor dem 1. J
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Abgabenordnung - AO 1977 | § 239 Festsetzung der Zinsen


(1) Auf die Zinsen sind die für die Steuern geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, jedoch beträgt die Festsetzungsfrist zwei Jahre. Die Festsetzungsfrist beginnt:1.in den Fällen des § 233a mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Steuer fest
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Finanzgerichtsordnung - FGO | § 137


Einem Beteiligten können die Kosten ganz oder teilweise auch dann auferlegt werden, wenn er obsiegt hat, die Entscheidung aber auf Tatsachen beruht, die er früher hätte geltend machen oder beweisen können und sollen. Kosten, die durch Verschulden ein
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Abgabenordnung - AO 1977 | § 233a Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen


(1) Führt die Festsetzung der Einkommen-, Körperschaft-, Vermögen-, Umsatz- oder Gewerbesteuer zu einem Unterschiedsbetrag im Sinne des Absatzes 3, ist dieser zu verzinsen. Dies gilt nicht für die Festsetzung von Vorauszahlungen und Steuerabzugsbeträ

Abgabenordnung - AO 1977 | § 129 Offenbare Unrichtigkeiten beim Erlass eines Verwaltungsakts


Die Finanzbehörde kann Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die beim Erlass eines Verwaltungsakts unterlaufen sind, jederzeit berichtigen. Bei berechtigtem Interesse des Beteiligten ist zu berichtigen. Wird zu einem sch

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61 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Nov. 2000 - III ZR 1/00

bei uns veröffentlicht am 16.11.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 1/00 Verkündet am: 16. November 2000 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 28. Okt. 2015 - B 4 K 13.286

bei uns veröffentlicht am 28.10.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung oder Hin

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 24. Apr. 2015 - W 2 S 15.231

bei uns veröffentlicht am 24.04.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 18.299,19 EUR festgesetzt. Gründe I. 1. Die Antragstelle

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 11. Okt. 2017 - 5 K 1535/16

bei uns veröffentlicht am 11.10.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger. Tatbestand Streitig ist, ob der Beklagte verpflichtet ist, auf Aussetzungszinsen zur Einkommensteuer 1985 und 1987 zu ver

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 26. Jan. 2017 - 4 B 16.1541

bei uns veröffentlicht am 26.01.2017

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 14. Aug. 2014 - 2 K 14.339

bei uns veröffentlicht am 14.08.2014

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 44,00 EUR zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten

Verwaltungsgericht München Urteil, 16. Jan. 2014 - 10 K 13.3190

bei uns veröffentlicht am 16.01.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

Verwaltungsgericht München Urteil, 16. Jan. 2014 - 10 K 13.3189

bei uns veröffentlicht am 16.01.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitslei

Verwaltungsgericht München Urteil, 04. Dez. 2014 - M 10 K 14.1482

bei uns veröffentlicht am 04.12.2014

Tenor I.Die 13 Herstellungsbeitragsbescheide der Beklagten vom 19. Juli 2010 jeweils in der Fassung des Widerspruchsbescheids des Landratsamts ... vom ... August 2011 werden aufgehoben. II.Die Beklagte hat die Kosten der Verfahre

Verwaltungsgericht Greifswald Urteil, 05. Apr. 2018 - 3 A 619/15 HGW

bei uns veröffentlicht am 05.04.2018

Tenor 1. Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird der Bescheid des Beklagten vom 8. September 2011 aufgehoben. Ebenfalls unter Abweisung der Klage im Übrigen wird der Beklagte verurteilt, an die Klägerin den Betrag von 358.700,00 EUR zzgl. 5 Proz

Finanzgericht Baden-Württemberg Beschluss, 16. Jan. 2018 - 2 V 3389/16

bei uns veröffentlicht am 16.01.2018

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt.2. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens.3. Die Beschwerde wird zugelassen. Tatbestand 1 I. Streitig in dem Verfahren zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ist die Rechtmäßigkeit eines Bescheids üb

Bundesfinanzhof Beschluss, 05. Dez. 2017 - VII B 85/17

bei uns veröffentlicht am 05.12.2017

Tenor Die Beschwerde des Hauptzollamts wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 3. Mai 2017  4 K 3268/14 Z wird als unbegründet zurückgewiesen.

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 14. Sept. 2017 - 2 LB 14/16

bei uns veröffentlicht am 14.09.2017

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des U

Finanzgericht Hamburg Urteil, 19. Juli 2017 - 4 K 10/17

bei uns veröffentlicht am 19.07.2017

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die Verzinsung von erstatteten Antidumpingzöllen. 2 Die Klägerin ist ein Unternehmen, das u. a. Mandarinenkonserven aus der Volksrepublik China in die Europäische Union einführt. Mit der Verordnung (EG) Nr. 6

Verwaltungsgericht Greifswald Urteil, 29. Juni 2017 - 3 A 61/15

bei uns veröffentlicht am 29.06.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe der Vollstreckungsschuld vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 Die Beteiligten

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 23. März 2017 - 9 C 1/16

bei uns veröffentlicht am 23.03.2017

Tatbestand 1 Der Rechtsstreit betrifft die Frage der Verjährung des Anspruchs auf Prozesszinsen. 2

Europäischer Gerichtshof Urteil, 18. Jan. 2017 - C-365/15

bei uns veröffentlicht am 18.01.2017

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Dritte Kammer) 18. Januar 2017 ( 1 ) „Vorlage zur Vorabentscheidung — Zollunion und Gemeinsamer Zolltarif — Erstattung von Eingangsabgaben — Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 (Zollkodex) — Art. 241

Finanzgericht Hamburg Urteil, 17. Jan. 2017 - 4 K 42/15

bei uns veröffentlicht am 17.01.2017

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt Zinsen und Erstattung von Verfahrenskosten. 2 Der Rechtsstreit hat folgende Vorgeschichte: Mit Ausfuhranmeldung Nr. DE ... vom 19.11.1999 wurde beim Hauptzollamt (HZA) A, Zollamt B, gefrorenes Rindfleisch zur

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 09. Sept. 2016 - 9 A 2531/13

bei uns veröffentlicht am 09.09.2016

Tenor Das angefochtene Urteil wird geändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 09. Sept. 2016 - 9 A 999/14

bei uns veröffentlicht am 09.09.2016

Tenor Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 25. März 2014 ist insoweit wirkungslos. Im Übrigen wird die Beruf

Finanzgericht Münster Urteil, 04. Aug. 2016 - 9 K 3999/13 K,G

bei uns veröffentlicht am 04.08.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Die Revision wird zugelassen. 1T a t b e s t a n d 2Streitig ist, ob Haftungsschulden der Klägerin aufgrund einer Inanspruchnahme gemäß § 73 der Abgabenordnung (AO) für

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 12. Mai 2016 - 1 Bf 118/14

bei uns veröffentlicht am 12.05.2016

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 2. April 2014 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg wie folgt geändert: Die Bescheide vom 30. Dezember 2009, 18. Januar 2010 und 5. Mai 2011 so

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 29. Feb. 2016 - 9 A 288/14

bei uns veröffentlicht am 29.02.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 %

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 30. Sept. 2015 - 1 K 1163/14

bei uns veröffentlicht am 30.09.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1 Die Klägerin begehrt den Erlass eines Abrechnungsbescheids für das Jahr 1994, in dem ein Erstattungsanspruch festgesetzt wird, und die Rückzahlung

Europäischer Gerichtshof Urteil, 23. Sept. 2015 - T-205/14

bei uns veröffentlicht am 23.09.2015

URTEIL DES GERICHTS (Zweite Kammer) 23. September 2015 ( *1 ) „Außervertragliche Haftung — Dumping — Einfuhren bestimmter zubereiteter oder haltbar gemachter Zitrusfrüchte mit Ursprung in China — Vom Gerichtshof für..

Bundesfinanzhof Urteil, 22. Sept. 2015 - VII R 32/14

bei uns veröffentlicht am 22.09.2015

Tenor Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit über die Abgabenfestsetzung für das Wirtschaftsjahr 2004/2005 übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingeste

Bundesfinanzhof Urteil, 22. Sept. 2015 - VII R 33/14

bei uns veröffentlicht am 22.09.2015

Tenor Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit über die Abgabenfestsetzung für das Wirtschaftsjahr 2002/2003 übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingeste

Bundesfinanzhof Beschluss, 08. Sept. 2015 - V B 5/15

bei uns veröffentlicht am 08.09.2015

Tenor Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 13. November 2014  5 K 5137/12 wird als unbegründet zurückgewiesen. Di

Finanzgericht Düsseldorf Beschluss, 24. Juni 2015 - 4 K 3268/14 Z

bei uns veröffentlicht am 24.06.2015

Tenor Das Verfahren wird ausgesetzt. Der Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Artikel 267 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union um eine Vorabentscheidung zu folgender Frage ersucht: Ist Art. 241 der Verordn

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 29. Apr. 2015 - 9 K 228/14

bei uns veröffentlicht am 29.04.2015

Tenor Der Beklagte wird unter Abänderung des Zuwendungs‑/Bewilligungsbescheides des Direktors der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragter vom 15. Januar 2014 verpflichtet, dem Kläger für das Jahr 2013 eine weitere Betriebspr

Bundesfinanzhof Urteil, 10. März 2015 - VII R 5/11

bei uns veröffentlicht am 10.03.2015

Tenor Auf die Revision des Hauptzollamts wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 15. Dezember 2010  4 K 1695/10 VE aufgehoben.

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 10. Feb. 2015 - 4 L 67/14

bei uns veröffentlicht am 10.02.2015

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt von der Beklagten die Rückzahlung einer Vorausleistung auf einen wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag. 2 Die Beklagte zog den Kläger für dessen Grundstück mit Bescheid vom 2. Dezember 2009 zu einer Vorausleistung

Verwaltungsgericht Köln Beschluss, 06. Feb. 2015 - 19 L 2199/14

bei uns veröffentlicht am 06.02.2015

Tenor 1. Die aufschiebende Wirkung der Klage 19 K 4906/14 gegen den Elternbeitragsbescheid vom 01.08.2014 wird angeordnet, soweit der Bescheid für die Zeit vom 01.01.2013 bis zum 31.05.2013 monatliche Elternbeiträge in Höhe von mehr als 116,00 € fes

Verwaltungsgericht Köln Beschluss, 06. Feb. 2015 - 19 L 2198/14

bei uns veröffentlicht am 06.02.2015

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt.     Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner. 2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 192,75 € festgesetzt. 1Gründe 2Der sinngemäße Antrag der Antragsteller, 3die aufschiebende W

Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 04. Feb. 2015 - 4 K 3700/13 AO

bei uns veröffentlicht am 04.02.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird zugelassen. 1 Tatbestand: 2Die tschechische Finanzverwaltung ersuchte die deutsche Finanzverwaltung unter dem 11. September 2007 um Beitreibung einer rüc

Bundesfinanzhof Beschluss, 23. Juni 2014 - VIII B 75/13

bei uns veröffentlicht am 23.06.2014

Tatbestand 1 I. Im Einkommensteuerbescheid 1998 vom 19. Februar 2004 setzte der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) Nachzahlungszinsen nach § 233a der A

Verwaltungsgericht Köln Beschluss, 05. Juni 2014 - 19 L 918/14

bei uns veröffentlicht am 05.06.2014

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt.           Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 1.172,70 € festgesetzt. 1 2Gründe 3Der sinngemäße Antrag der Antragstellerin, 4die aufschiebende Wi

Verwaltungsgericht Greifswald Urteil, 23. Jan. 2014 - 3 A 1725/12

bei uns veröffentlicht am 23.01.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerinnen tragen die Kosten des Verfahrens wie folgt: Die Klägerin zu 1. in Höhe von 32 v.H., die Klägerin zu 2. in Höhe von 3 v.H., die Klägerin zu 3. in Höhe von 52 v.H. und die Klägerin zu 4. in H

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 15. Jan. 2014 - 15 A 838/10

bei uns veröffentlicht am 15.01.2014

Tenor Das Urteil wird geändert: Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckungsschuldnerin darf die Vollstreckung durch Sicherheit

Finanzgericht Köln Urteil, 16. Okt. 2013 - 9 K 3311/10

bei uns veröffentlicht am 16.10.2013

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger. 1Tatbestand 2Die Beteiligten streiten darüber, ob und inwieweit Zinsen auf Ausgleichsleistungen nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (VermG i.d.F. der Beka

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 14. Juni 2013 - 2 S 421/13

bei uns veröffentlicht am 14.06.2013

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 6. Februar 2013 - 1 K 2331/11 - wird zurückgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand  1 Die Kl

Bundesfinanzhof Urteil, 16. Mai 2013 - II R 20/11

bei uns veröffentlicht am 16.05.2013

Tatbestand 1 I. Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) setzte mit zwei Bescheiden vom 12. November 2007 gegen die Klägerin und Revisionsbeklagte (Kläger

Bundesfinanzhof Urteil, 16. Mai 2013 - III R 63/10

bei uns veröffentlicht am 16.05.2013

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war von Juni bis Oktober 2005 und von Juni bis Oktober 2006 in der Bundes-republik Deutschland bei einem deutsche

Bundesfinanzhof Urteil, 11. Apr. 2013 - III R 11/12

bei uns veröffentlicht am 11.04.2013

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) begehrt die Festsetzung von Prozesszinsen gemäß § 236 der Abgabenordnung (AO) für einen von ihr geführten R

Bundesfinanzhof Urteil, 19. März 2013 - VII R 15/11

bei uns veröffentlicht am 19.03.2013

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist ein Unternehmen des Produzierenden Gewerbes. Auf sie wurden im Jahr 1999 mehrere Gesellschaften verschm

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 22. Jan. 2013 - 4 K 1779/10

bei uns veröffentlicht am 22.01.2013

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. Tatbestand 1 Streitig ist, ob die Klägerin infolge Wegzugs ins Ausland den Anspruch auf Kindergeld verloren hat. 2 Die Klägerin ist Staatsangehörige

Bundesfinanzhof Urteil, 10. Okt. 2012 - VIII R 56/10

bei uns veröffentlicht am 10.10.2012

Tatbestand 1 I. Die Beteiligen streiten um die Rechtmäßigkeit eines Bescheids über die Festsetzung von Aussetzungszinsen.

Bundesfinanzhof Urteil, 18. Sept. 2012 - VIII R 9/09

bei uns veröffentlicht am 18.09.2012

Tatbestand 1 I. Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger und Revisionskläger (Kläger) Anspruch auf Festsetzung von Prozesszinsen im Zusammenhang mit der Erstattun

Bundesfinanzhof Urteil, 29. Aug. 2012 - II R 49/11

bei uns veröffentlicht am 29.08.2012

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist Alleinerbin der im Jahr 2004 verstorbenen A, mit der sie im Jahr 2002 eine eingetragene Lebenspartnersc

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Einem Beteiligten können die Kosten ganz oder teilweise auch dann auferlegt werden, wenn er obsiegt hat, die Entscheidung aber auf Tatsachen beruht, die er früher hätte geltend machen oder beweisen können und sollen. Kosten, die durch Verschulden eines Beteiligten...
(1) Führt die Festsetzung der Einkommen-, Körperschaft-, Vermögen-, Umsatz- oder Gewerbesteuer zu einem Unterschiedsbetrag im Sinne des Absatzes 3, ist dieser zu verzinsen. Dies gilt nicht für die Festsetzung von Vorauszahlungen und Steuerabzugsbeträgen. (2)...
Die Finanzbehörde kann Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die beim Erlass eines Verwaltungsakts unterlaufen sind, jederzeit berichtigen. Bei berechtigtem Interesse des Beteiligten ist zu berichtigen. Wird zu einem schriftlich...